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Betriebskostenabrechnung welches Amt zuständig?? Vorsicht lang

Betriebskostenabrechnung welches Amt zuständig?? Vorsicht lang

Bine88

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Bei mir ist alles bissel Kompliziert! Habe in der Zeit vom 1.3.08.1.3.09 in Cottbus gewohnt, dann bin ich Umgezogen, also auch anderes Amt zuständig aber noch im selben Bundesland.(Die AA liefen zusammen). Ein Halbes Jahr später (ab 1.10.09) musste ich wieder durch meinen Ex umziehen, diesmal aber nach sachsen und blieb auch dort nur ein halbes jahr! (bis 1.04.10) Jetzt lebe ich noch immer hier in riesa aber bin mittlerweile wieder umgezogen aber nur in eine größere wohnung! So nun bekam ich letzten Monat die Betriebskostenabrechnung aus Cottbus, die hier vom Amt in Riesa aber nicht übernommen wird da die nicht wissen wie die mieten dort sind usw. so die aussage vom amt hier! Ich solle mich doch bitte nach Cottbus wenden! Tja gesagt getan, nur leider melden die sich überhaupt nicht bei mir und ich hab keinen Ansprechpartner. Inzwischen kam schon die 1 Mahnung vom Vermieter da die das Geld haben wollen! Das problem bei der ganzen sache ist auch das mein Ex damals mit in der wohnung gewohnt hat, er aber nicht im Mietvertrag stand! Bei der ersten Betriebskostenabrechnung aus CB war noch mein Amt zuständig das auch mit CB kooperiert nur leider haben die den Teil von ihm nicht übernommen so dass ich seinen teil der betriebskosten selbst zahlen durfte da er nicht gezahlt hat! Er wohnt mittlerweile in Kiel und auch das amt ist ja dann nicht zuständig für seinen Teil! Also was mach ich nun??? An wen kann ich mich wenden weil die sich aus Cottbus auch diesesmal GAR nicht melden. Denn als ich das hinschickt habe wars ende September! LG Grüße Bine


findelkind

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Antwort auf Beitrag von Bine88

Hallo In Cotbus am besten Anrufen ob das überhaupt dort ankam. Wenn dein Mann nicht im Mietvertrag stand dann wirst du auch die Betriebskosten bezahlen müßen . Bzw.wie hat er seine Miete bezahlt denn wenn ihr verheiratet wart oder noch seit hat doch sichelich das Amt die Miete komplett übernommen als wird ja auch die Betriebskosten vom Amt bezahlt soweit sie nicht zu hoch sind .LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von findelkind

wer nicht im Mietvertrag steht wohnt mietrechtlich gesehen da auch nicht mit drin. also bleibst du auf den Kosten sitzen. versuche doch erstmal eine Ratenvereinbarung zu machen meist willigen sie ein bevor sie garnichts sehen und sonst kommen unmengen an Mahngebühren hinzu.


deischuhzu

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Antwort auf Beitrag von Bine88

ich denke, dein jetziges Amt muss dir die Betriebskosten bezahlen und holt sich das Geld bei der alten zuständigen Behörde wieder. Du scheinst da aber auch in der VErgangenheit irgendwie veräppelt zu werden. Gehe zum Amtsgericht, hole dir einen Beratungsschein, suche dir einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht und lasse ihn die Angelegenheiten klären. Setzte dich auf jeden Fall mit dem Vermieter in Verbindung und erkläre ihm die Situation, damit dieser bescheid weiß.