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Beschweren ja oder nein

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Mein Mann redet kein Wort mehr mit mir, aber irgendwie fühle ich mich betrogen und belogen. Waren gestern Ranzen kaufen in einem Spielwarengeschäft die auch Schulranzen führen. Nach ausführlicher Beratungen, nahmen wir laut Verkäufer das neuste Model von der Scout Exklusiv Serie, gezahlt haben wir 215 Euro für das komplette Set. Da ich einen 150 Euro Gutschein für den Laden hatte, akzeptierten wir den Preis und zahlten die 65 Euro drauf. Jetzt habe ich rausgefunden das der Verkäufer uns ein Model aus dem Jahr 2008 angedreht hat, im Netz habe ich die Sets dazu teilweise für 150 Euro gefunden. Desweiteren haben die 2009er Modelle, zusätzliche Reflektorenstreifen die die 2008er Modelle nicht haben. Leider kannte ich die Exklusivserie gar nicht, hatte mir vorher immer nur die "normalen" angeschaut und die Preise dafür gemerkt. Da wir in der Schweiz leben, bekomme ich beim nächsten Deutschlandbesuch 34,33 Euro Mehrwertsteuer zurück und habe dann, "nur" 180,89 Euro gezahlt. Einerseits würde ich denen mal gehörigt meine Meinung geigen, aber andererseits weiss ich nicht, habe ich überhaupt ein Recht dazu? Wie würdet Ihr handeln? LG Circe


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Wie lange habe ich dafür Zeit? Ich bin erst am 10.04. wieder in Deutschland. Und kann ich den ohne einen Grund Retour geben? Die Tüte im Ranzen worin das Zubehör ist war schon vor dem Kauf aufgerissen, gäbe es dann Probleme?


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meist hat man doch 4 Wochen Zeit zum zurück geben. Ich würde mich da nicht abspeisen lassen.


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Außer der Artikel hat einen Fehler oder ist defekt. Was du machen kannst, ist sich zu beschweren, weil er Dich belogen hat. Also Du kannst Stress machen. Und bis zum 10.04. ist es definitiv zu spät. Ruf da an und mach die zur Schnecke, und frage sie, was Sie Dir anbieten können! Dann siehst du ja, was sie machen, aber müssen tun sie nix!! lg


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das bewusste vortäuschen falscher tatsachen oder bekannter mängel kann dazu führen, dass ein kaufvertrag nichtig ist - hat er gewusst, dass es ein altes modell ist, dann kannst du dein geld zurückverlangen, kannst du aber auch so, wenn du den kassenbeleg noch hast - du hast doch ein umtauschrecht. in dem von dir beschriebenen fall würde ich davon gebrauch machen und mich bei dem chef beschweren. lg doreen


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und schon beschweren und denen sagen das du samt beleg am 10.04 kommst und evt gegen ein anderes modell tauscht....


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wenn es dem kind gefällt, wäre es mir wurscht von wann der ist. würde allerdings beschweren, dass die nen mist erzählen. nach unserer schulranzenodysee war ich allerdings sehr froh, einen gekauft zu haben. da war mir dann wirklich wurschtegal. lg mel


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ich würd da jetzt anrufen und denen das sagen und auch sagen dass du im April wieder da bist und dann den fall geklärt haben möchtest, bis dahin können die sich gedanken darüber machen. Ob umtauschen oder nicht würd ich vom Kind abhängig machen. Gefällt ihm der Ranzen wäre mir egal ob altes oder neues Modell. Das Modell von meinem Sohn ist auch schon ein paar Jahre alt, aber ihm gefiel dieser Ranzen und er wollte keinen anderen. Wollt ihr ihn behalten würde ich nen Preisnachlass verlangen, denn für ein altes Modell zahl ich nicht soviel wie für ein neues Modell. Meist sind grade die "kleineren" Läden, die nicht wirklich große Ketten sind sehr Kulant denn die brauchen ihre zufriedenen Kunden.