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Beschäftigungsverbot und anderer Job

Beschäftigungsverbot und anderer Job

LittleLady01

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Hallo. Ich bin schwanger, noch ganz am Anfang und bekomme Beschäftigungsverbot. Ich kann mir nun gar nicht vorstellen die ganze Zeit zu Hause zu sein. Darf ich denn einen anderen Job machen, muss der AG zustimmen... Wie läuft das? Wird das dann aufs Elterngeld angerechnet? Lg


excellence2

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Antwort auf Beitrag von LittleLady01

Das ist u.a. abhängig davon, wer dir das BV ausgestellt hat. Der AG oder der Arzt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von LittleLady01

Du brauchst wenn das OK vom AG. Fraglich ob er dir das gibt, da er das BV auch jederzeit widerrufen kann wenn er Arbeit für dich hat die mit dem Mutterschutz vereinbar ist.


makkipakki

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Antwort auf Beitrag von LittleLady01

Hallo, ich habe in der 5. ssw ein BV durch meinen AG erhalten. Du bekommst weiter das volle Gehalt und sogar Sonderzahlungen wie Weihnachts und Urlaubsgeld stehen dir zu. Somit wird für das Elterngeld sich nichts ändern, den das wird ja auf Grundlage des Einkommens der letzten zwölf Monate berrechbet4. Zum nebenjob... Für mich brach auch eine Welt zusammen. Theoretisch hat dein AG die Möglichkeit dich im Betrieb auf eine ungefährliche Stelle zu setzen. Bsp. Ich als Erzieherin hätte in die zentrale Verwaltung gehen können.... Ist aber eher unüblich, denn in der Regel hast du da von den Aufgaben her ja gar keine Ahnung... Einen Nebenjob darfst du unter Zustimmung des AG immer machen... Aber ehrlich? genieße die Zeit, diese Zeit wirst du NIE wieder haben... Du sitzt zu Hause, mit voller Bezahlung. .. Für mich war das Wellnessurlaub nach VIELEN stressigen Jahren als Erzieherin. Ich kann dir wirklich nur empfehlen dieses Zeit zu genießen, denn finanziell ändert sich ja nichts.


LittleLady01

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Antwort auf Beitrag von makkipakki

Ok. Vielen Dank Und schöne Feiertage