Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Beschäftigungsverbot, Gehalt

Beschäftigungsverbot, Gehalt

ODonoghue

Beitrag melden

Hallöchen, vllt hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht!? Ich bin bis Mitte Dezember noch in Elternzeit und fange dann mit 32 Stunden wieder an zu arbeiten- vertraglich ist noch nichts festgelegt. Ich arbeite aber derzeit schon auf geringfügig beschäftigt bei meinem AG. Mein KiWu wird aber iwie immer größer und ich frage mich wie das läuft wenn ich coronabedingt ins beschäftigungsverbot rutschen würde (arbeite in einer senioreneinrichtung)! Bekomm ich dann ab Mitte Dezember mein Gehalt welches ich vor der Geburt des 1. Kindes bekommen habe? Oder von dem aktuellen? Das BV würde höchstwahrscheinlich von meinem AG ausgesprochen werden. LG


Lotusblume84

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von ODonoghue

Du bekommst das aktuelle Gehalt. Also besser warten bis du auf den 32 Stunden bist. Oder du versuchst die Stunden etwas eher aufzustocken, in Elternzeit kann man bis zu 30 Stunden arbeiten


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von ODonoghue

Du bekommst immer das in einem BV was du auch ohne dieses nekommen würdest. Beispiel, du wirst jetzt schwanger, und bekommst ein BV, dann bekommst bis zum Ende der EZ dein Gehalt für den Minijob. Ab Dezember wenn die EZ endet dann in Höhe des dann gültigen Vertrages. Wenn also 32 Std sicher vereinbart ist, dann über 32. Sollte da nichts vereinbart sein, dann über deinen eigentlichen Vertrag. Du müsstest aber auch nachfrage auch eine entsprechende Kinderbetreuung nachweisen können. Berücksichtige dieses bitte. Bedenke auch, das EG wird nach dem Einkommen berechnet was du in den 12 Monaten vorher verdient hast. EZ wird nicht ausgeklammert. Nur die Zeit des Mutterschutzes, schwangerschaftsbedingtes Krankengeld und längstens die ersten 14 Monate EG. Dein neues EG wird also geringer ausfallen.


DK412

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von ODonoghue

Hallo, wir haben in der Familie meines Partners Anfang des Jahres zwei Varianten erlebt. Kann nur aus ihren Erfahrungen sprechen, also kann es sein, dass ich vielleicht auch nicht alles richtig habe. Schwester 1 wurde während der Elternzeit Schwanger und hat das zweite Kind entbunden. Sie hat zum Teil Einbuße, da manche Monate mit Null reinzählen. Schwester 2 hat Entbunden und überlegt ebenfalls über Kind Nr. 2. Auf Grund des Alters wäre sie dann gleich im BV. Um aber nicht finanzielle Nachteile zu haben, muss sie warten bis ihre Elternzeit vorbei ist. (Zumindest bis sie dem AG eine neue Schwangerschaft mitteilt) Sie muss also wieder auf Arbeit sein um Anspruch zu haben. Das BV zählt ja so, als wäre sie arbeiten. Es ist ja nur zum Schutz des Ungeborenen ausgesprochen. Bezug des Elterngeldes zählt meines Wissens nicht in die Berechnung des neuen Elterngeldes rein, sondern die Zeiträume mit Entgeltbezug. Ich bin selbst gerade in BV und erhalte weiter mein Entgelt. Das ist ja auch meine Grundlage für mein späteres Elterngeld. Ich hoffe, ich konnte etwas weiter helfen. Finde es selbst manchmal nicht einfach, was man alles beachten muss.