Ellert
Hallo Ihr wir ziehen es echt magisch an. Habe gerade mit meiner Autoversicherung telefoniert da GG ja einen Unfall hatte wo ihm vermutlich vorsätzlich einer reinfuhr um einen Schaden zu vertuschen ( hatte am Morgen einen und ist meinem so rein dass es aussah als wäre der von dem Unfall) Keine Zeugen, da dachten wir, Aussage gegen Aussage, dann war sein Gutachten nicht echt, seither zieht es sich, unsere Vollkasko hat unseren Schaden bezahlt, wir uns geärgert, was solls Nun hat unsere Versicherung seinen Schaden nicht bezahlt da er Gas gab um den Unfall zu provozieren, WENN das das Gericht auch so sieht dachte ich, seine Versicherung übernimmt dann unseren Schaden ( so dass wir nicht höhergestuft werden und auch die SB) . Neeee - das ist dann Vorsatz und kein Versicherungsschutz, das müssten wir uns privatrechtlich von ihm wiederholen junger nicht deutschsprechender Fahranfänger, sicher nicht die 6000.- zu holen die das gekostet hat. So oder so, wir haben ja keine Probleme , egal wie das am Ende nun ausgeht viel interessanter wie plötzlich man in einer Großestadt von Berlin in solchen Machenschaften landet. Schon als die Polizistin meinte sie wäre doch heute bei ihm schonmal bei einem Unfall gewesen plötzlich ein "Kumpel" sofort neben meinem Gatten stand der unser verunfalltes Auto aufkaufen wollte zwei Tage nach Unfall der Gegner ein Gutachten unserer Versicherung vorlegte das nicht zum Auto bzw dessen und unserem Schaden passte das ist wie im Krimi. dagmar
Bei Vorsatz bleibt dem Gericht eigentlich gar nichts anderes übrig, als es ähnlich zu sehen... Seit 2008 zahlt nicht mehr die Haftpflicht und treibt es dann beim Versicherungsnehmer ein: http://www.verkehrslexikon.de/Module/Versicherung_und_Vorsatz.php Wenn Du das Geld eintreiben sollst: Titel und vollstrecken lassen. Soll er in Raten die 6000 Euro zahlen. Dann habt ihr wenigstens die Versicherungs-Mehrkosten wieder raus. Kann er nicht zahlen: Verkehrsopferhilfe gem. § 12 PflVG.
warten wir mal ab ob er klagt und was dann passiert. Gerüchten nach gibt es hier solche Banden die mit provozierten Unfällen reich werden. Seine Versicherung hatte er zum Unfallzeitpunkt gerade mal 3 Wochen ich würd ezu gerne wissen ob er in de 2 Jahren seines Führerscheines schon viele Unfälle hatte, ob die alte den raus hat aber das sagt uns keiner dagmar
Verkehrsopferhilfe Die wählen dann einen Versicherer aus, der euch den Schaden reguliert. Dieser holt sich das Geld dann vom Verursacher wieder.
Sind Unfallverursacher und Versicherungsnehmer identsich? Wenn nein bleibt Euer Drektanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des versicherten Fahrzeeugs u.U. bestehen. Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutz (z.B. beim ADAC) reicht? Wenn ja: klagen. Wenn die Sache wirklich so eindeutig ist, wie DU schreibst, bekommt ihr ein stattgebendes Urteil (=Titel). Aus so einem Titel kannst Du 30 Jahre gegen den Unfallverursacher vorgehen. Wer weiss, ob er in 10 Jahren nicht doch Geld hat? Selbst ohne RSV würde ich klagen. Die Kosten sind überschaubar.
....ihr bekommt im Fall, das es ein Vosatzunfall war und der Haftpflichtversicherer nicht leisten muss, Ersatz vom Entschädigungsfonds. Sucht Euch eine Anwältin.
Die letzten 10 Beiträge
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....
- Wohngebäude-Versicherung!