Methos
Hallo, 2017 wurde von den Bausparkassen eine Kontogebühr eingeführt. Man konnte glaube ich - 3 Monate widersprechen. Ich habe es damals zu spät bemerkt, unser Widerspruch wurde abgewiesen. Bei den 2021 Kontoauszügen wurde am Anfang des Jahres die Gebühr belastet, am 27.9.2021 wieder gutgeschrieben. Das ist mir diesmal aufgefallen, habe gegoogelt. Siehe unten. Die LBS hat geblockt bei telefonischer Nachfrage, obwohl wir ja damals schriftlich widersprochen hatten. Also, wieder schriftlicher Widerspruch und die Gebühren von 2017-2020 zurückgefordert. Weiß nicht ob es klappt, aber für Euch schon mal zur Info. Hatte mich damals sehr geärgert. Vielleicht ging es dem einen oder anderen auch so, daher als Tip. Liebe Grüße Marion BGH: Servicepauschalen bei Bausparverträgen unzulässig Diese Servicepauschalen sind allerdings laut Bundesgerichtshof rechtswidrig, insbesondere dann, wenn die Servicepauschale erst nachträglich (also bei Verträgen, die vor 2017 abgeschlossen wurden) eingeführt wurde. Denn in diesen Fällen wurden die Gebühren eingeführt bzw. erhöht, ohne dass die Kunden dem aktiv zustimmen mussten. Vielmehr wurde ihr Stillschweigen als Einverständnis gewertet. Doch dieses Prozedere ist laut BGH-Beschluss vom 27. April 2021 (Az.: XI ZR 26/20) unzulässig.
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