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Baukindergeld

Baukindergeld

tschudys

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Meine Mutter ist am 19.10 plötzlich verstorben die Baugenehmigung haben wir am 26.10 erhalten das Haus wird Ende 2021gestellt. Mein Vater, meine Geschwister und ich sind nun eine Erbgemeinschaft. Meine Mutter hatte 2 Häuser. Ab wann bin ich Miteigentümer, ab Todestag oder Datum der Eintragung ins Grundbuch? Danke dur euren Rat.


tschudys

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Antwort auf Beitrag von tschudys

Habe ich Anspruch auf Baukindergeld?


ohno

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Antwort auf Beitrag von tschudys

Hallo. Wenn es kein Testament gab, müsst Ihr einen Erbschein beantragen. Mit diesem dann die Grundbuchberichtigung. Mit Eintragung der Erbengemeinschaft im Grundbuch ist diese dann Eigentümer. Nicht Du Miteigentümer. Kann man so sehen, aber rechtlich seit Ihr ein Ganzes, ohne Einzelanteile. Soll sich das ändern, müsst Ihr einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag schließen. Bzgl Baukindergeld kannst Du vieles auf der HP der KfW nachlesen oder telefonisch nachfragen. Ich meine, das aufgrund Erbschaft kein Anspruch besteht, bin aber nicht sicher. VG ohno


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von tschudys

Bei mir war es ähnlich und ich habe das Baukindergeld bekommen. Ich habe mich aber nie ins Grundbuch eintragen lassen. Wir haben verkauft.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Allerdings war es so dass nichts übrig geblieben ist. Ich meine aber dass im Antrag nur mein Einkommen vom Vorjahr wichtig war und eben ob ich bereits eine Immobilie besitze. Ich stand nie im Grundbuch, deshalb nein.


Felica

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Antwort auf Beitrag von tschudys

Mein beileid. Besteht die Chance das die anderen dich auszahlen? Das wäre das beste. Den es ist nicht verboten überhaupt irgendwann Eigentum gehabt zu haben. Nur zum Zeitpunkt des Antrages darfst du keines haben..


tschudys

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Antwort auf Beitrag von Felica

Vielen Dank. Hast du das irgendwo zum nachlesen? Viele sagen das der Tag der Baugenehmigung zählt....


Felica

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Antwort auf Beitrag von tschudys

Frage einfach am besten direkt beim Amt nach. Ist doch das sicherste. Viele sagen eben oft eine Menge, selten stimmt es auch.


Lotusblume84

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Antwort auf Beitrag von tschudys

Es gibt kein Baukindergeld für euch weil es eine Erbschaft innerhalb der Familie war.


tschudys

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Antwort auf Beitrag von Lotusblume84

Es geht nicht um die Häuser von der Erbschaft für die ich bkg beantragen möchte sondern um unseren Neubau...


ohno

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Antwort auf Beitrag von tschudys

Das ist echt eine gute Frage! Wenn es bisher keinen Erbschein gibt und dementsprechend keine zwischenzeitlich berichtigten Grundbücher, ist doch nicht nachweisbar, dass Dir anderer Grundbesitz gehört oder gehören könnte. Ich würde den Antrag auf Baukindergeld stellen! VG ohno