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Bafög und Beschäftigungsverbot!

Bafög und Beschäftigungsverbot!

MaCha

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Hallo zusammen ich hab mal eine Frage! Ich bin derzeit in einer schulischen Ausbildung zur Erzieherin und beziehe Bafög und habe am 5.12.ET . Nun ist es ja so das wenn ich ins Praktikum gehe ein Beschäftigungsverbot von meinem Arzt bekomme! Weiß jemand ob ich in Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz weiter Geld(Bafög) bekommen würde? Ich tendiere ja eher zu nein. Bloß was mach ich dann? Wir würden ab August bis Dezember ins Praktikum gehen mein Mutterschutz würde im November beginnen... kann mir jemand weiter helfen?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von MaCha

Meine Tochter macht die Ausbildung ja auch und einige der Mädels sind schwanger geworden in der zeit ud haben dennoch die Praktika gemacht. Kannst Du denn nicht eine Stelle suchen in der das BV nicht gelten würde schwanger ist ja nicht gleich krank... LG dagmar


Mel+3

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich durfte in den Schwangerschaften auch ab sofort nicht mehr arbeiten. Keinen Masernschutz. Kann vorkommen, dann darf man nicht mit Kindern arbeiten und bekommt ein BV. Leider weiß ich nicht, wie es mit dem Bafög bestellt ist, da ich erst Ausbildung gemacht habe und dann Kinder bekommen habe. Ruf doch einfach beim Bafögamt an, die wissen das sicher!


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Mel+3

War meine auch nicht,auch im Erzieher nur im Bereich Kinder und Jugendarbeit. Wobei Masern doch alle geimpft sind heute oder ? ImZeifel vorab den Titer prüfen lassen, Masern kann man überall bekommen, gerade im Zeiten der Zuwanderung sogar beim Einkaufen sich anstecken dagmar


leaelk

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Antwort auf Beitrag von Mel+3

..... wurde damals überhaupt nicht überprüft. Ebenso wenig, wie der sonstige Impfschutz.


Mel+3

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Den Masernschutz hat auch nur die Betriebsärztin überprüft und es kam erst in der 3. Schwangerschaft raus, dass ich keinen Schutz habe - obwohl ich geimpft wurde als Kind! Normal wird das nicht überprüft bei der Mutterschaftsvorsorge.


Mel+3

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Antwort auf Beitrag von Mel+3

In Schwangerschaft 1 + 2 habe ich noch nicht im Kindergarten gearbeitet und demnach nur die "normalen" Überprüfungen gehabt. Hatte im ambulanten Pflegedienst beim ersten Kind auch kein BV.


Mel+3

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich hab nicht damit gerechnet, dass ich keinen Titer habe, da ich als Kind geimpft wurde. Aber reichte trotzdem nicht.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Ellert

>>ImZeifel vorab den Titer prüfen lassen, Masern kann man überall bekommen, gerade im Zeiten der Zuwanderung sogar beim Einkaufen sich anstecken Ich glaube am Prenzlauer Berg unter Einheimischen ist es gefährlicher...


leaelk

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Antwort auf Beitrag von MaCha

Warum überhaupt Beschäftigungsverbot? Erzieherinnen haben doch nicht grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft...... Ich selber habe schwanger als Sozialarbeiterin in einer Horteinrichtung gearbeitet und Kinder aus absoluten Brennpunktfamilien betreut. Da war ein Beschäftigungsverbot nie ein Thema.....


shinead

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Antwort auf Beitrag von MaCha

Es gibt Träger, die ein Berufsverbot erteilen. Ggf. kannst Du hier eine andere Praktikumsstelle finden. Mit den notwendigen Impfungen sollte das funktionieren.


peta

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Antwort auf Beitrag von MaCha

Wie sieht es denn mit einem Praktikum im OGS Bereich aus? Ich würde erstmal Rücksprache mit der Schule halten, dann mit der Bafögstelle. Hier ist es auch so, dass fast alle schwangeren Erzieherinnen ein Beschäftigungsverbot erhalten. Die ganzen geforderten Immunitäten hat kaum jemand, das war vor einigen Jahren noch nicht so streng.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MaCha

Meistens geht es ja um eine fehlende Immunität gegen für das ungeborene gefährliche Krankheiten oder der allgemeinen körperlichen BelaStung. Beides führt nicht unbedingt zum Beschäftigungverbot wenn man mit Schulkindern oder gar Jugendlichen arbeitet. Ich würde also versuchen dort einen Praktikumsplatz zu bekommen und mich an der neuen Herausforderung freuen. Hab selbst in meiner Schwangerschaft in einer wohngruppe für Jugendliche arbeiten müssen. Und es stellte sich als echter Segen heraus. Zum Bafög oder ob die Ausbildung ohne Praktikum zur vorgegeben zeit überhaupt abgeschlossen werden kann ich leider nichts sagen. Jeckyll


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MaCha

meine tochter bekommt auch Bafög und ich weiß, daß das Amt regelmässig nachweise verlangt, daß sie auch zur schule geht und wieviele fehltage sie hat. Kann mir vorstellen, daß BV auch mit Fehltagen gleichzusetzen ist und daher das Bafög in dem fall wegfällt. eigentlich ja auch logisch oder?


32+4

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Antwort auf Beitrag von MaCha

Frueher wurde dann nur noch drei monate bafoeg gezahlr. Ich wurde zig mal gegen roeteln geimpft...und trotzdem sagt mein titer, dass ich null schutz habe. Impfversager


speedy

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Antwort auf Beitrag von MaCha

Schau hier: § 15 (2a) BAföG: "Ausbildungsförderung wird auch geleistet, solange die Auszubildenden infolge von Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert sind, die Ausbildung durchzuführen, nicht jedoch über das Ende des dritten Kalendermonats hinaus." Mutterschutzgeld ist dann bei dir die Einmalzahlung und Elterngeld der Mindestsatz, da du ja kein eigenes Einkommen hattest vor der Geburt. Gruß, Speedy