Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Auch zu Elterngeld ne Frage hab ;o)

Auch zu Elterngeld ne Frage hab ;o)

Akira

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Hallo zusammen, irgendwie gibt es da immer verschiedene Meinungen zu und keiner konnte mir genau sagen wie das ist, Unser Wurm ist jetzt 8 Monate und ich bleibe 2 Jahre zu Hause. Elterngeld haben wir auf zwei Jahre aufgeteilt. Wenn ich jetzt in diesem Zeitraum noch ein Kind bekomme wie ist das dann? Bekommt man den Sockelbeitrag oder wird das Gehalt zu Grunde gelegt welches ich vor dem ersten Kind hatte? Ist das in jedem Bundesland gleich? Ich bin der Meinung man bekommt nur den Sockelbeitrag, ein Kollege der in Reinland-Pfalz wohnt hat geschworen das es bei denen so ist, das das alte Gehalr zu Grunde gelegt wird???? Danke vorab


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Akira

huhu das ganze liest sich extrem kompliziert bei meinen Kindern, die ja zum Teil schön volljährig sind dauerte der Erziehungsuralub drei Jahre solange blieben alle daheim. Geld gabs aber nur zwei Jahre ( wenn überhaupt, das ging nach Familieneinkommen) Heute liest sich das, als müssten Frauen nach einem Jahr wieder arbeiten gehen, was ich einen totalen Rückschritt finden würde, denn die Kinder sind ja noch sehr klein und nicht jeder möchte so kleine Zwerge fremdbetreuen lassen ( was ja auch teuer ist) dagmar


Akira

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Antwort auf Beitrag von Ellert

??? ja und wie isses nun? Kann aus deinem Beitrag jetzt irgendwie den Sinn nicht sehen!


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Akira

wie lange dauert der erziehungsurlaub war meine Frage. Das Ganze mit dem Bezahlen ist sehr kompliziert auf meinem beschaid stand eine Telefonnummer dakonnt eman anrufen und wurde genau nach aktueller Rechtslage beraten. Alles andere ist immer nur Spekulation dagmar


Akira

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Also mein kleiner ist jetzt 8 Monate. Ich bleibe bis Juni 2012 zu Hause (dann ist der kleine fast 2). Wenn ich jetzt aber angenommen im Mai noch ein Kind bekommen sollte, was wird dann zu Grunde gelegt? LG


77shy

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Dann will ich dir mal ne Antwort auf deine Frage geben. Man kann immernoch 3 Jahre zu Hause bleiben, daran hat sich nichts geändert. Ich denke, für die, die nicht nur den Sockelbetrag bekommen, hat sich das Ganze eher zum Positiven entwickelt......3 Jahre zu Hause und ein bzw zwei Jahre lang mehr Geld bekommen, als es früher beim Erziehungsgeld der Fall war. DA wurde ja auch noch das Gehalt des Mannes zugrunde gelegt. Wenn ich nochmal ein Kind bekommen würde und würde das Geld splitten, würde ich zwei Jahre lang etwa 450 € bekommen. Beim Erziehungsgeld waren es nur 300 €. MfG


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von Akira

Ich denke für das 2.Kind würdest du dann nur die 300€ bekommen, die es eh für jedes Kind mindestens gibt (glaub ich zumindest) Als dein Gehalt kann nicht als Grundlage gelten gemacht werden. gruss CHrissie


Maxi78

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Hallo, Das ist in jedem Bundesland gleich und es gibt nur die 300 Euro, Dein Gehalt zählt nur für das Erstgeborene. Allerdings gibt es den Geschwisterbonus, als Ausgleich sozusagen. Viele Grüße


Akira

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Antwort auf Beitrag von Maxi78

Wisst ihr zufällig wo ich das im Netz verständlich nachlesen kann?


Sandra76

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Antwort auf Beitrag von Maxi78

Hallo, ich lese es anders. Die Monate des Elterngeldbezugs werden ausgelassen und das Elterngeld wird nach dem Gehalt vor Elterngeldbezug berechnet. Lg Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind Das Elterngeld ersetzt im Normalfall nur 67 % des Einkommens und nicht 100 %. Kalendermonate in denen Elterngeld gezahlt wurde, würden daher das relevante Einkommen, im Vergleich mit Monaten der Erwerbstätigkeit, vermindern. Beispiel: Frau Kramer erwartet am 16.05.2008 ihr zweites Kind. Für das erste Kind, geboren am 12.02.2007 hatte sie 12 Monate lang Elterngeld bekommen. In den Kalendermonaten Februar 2007 bis Januar 2008 hat Frau Kramer Elterngeld für das erste Kind bezogen. Diese Monate werden somit für die Berechnung des neuen Elterngeldes nicht berücksichtigt. Vorsicht bei Verlängerung des Auszahlungszeitraums: Wenn der Auszahlungszeitraum des Elterngeldes verlängert wird (siehe Bezugszeitraum beim Elterngeld) werden die Monate der Verlängerung trotz Bezugs des Elterngeldes voll bei der Einkommensermittlung des neuen Kindes berücksichtigt. Quelle: elterngeld.net


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sandra76

Wenn du googlest findest du viele Seiten zu Thema Elterngeld. u.a beim Familienministerium mit Elterngeldrechner


Badefrosch

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Antwort auf Beitrag von Akira

ot


Akira

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Antwort auf Beitrag von Badefrosch

Sehr ihr, auch hier andere Meinungen ;o( Mh danke, denke werde da mal anrufen....


speedy

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Antwort auf Beitrag von Akira

Hi, zunächst einmal: die Aufteilung auf 2 Jahre beim Elterngeld ist für das neue Elterngeld beim 2. Kind ohne Relevanz, da es nur ein Auszahlungsmodus ist. Für das 2. Kind zählen genauso die 12 Monate Netto-Einkommen vor Beginn MuSchu (bei gesetzl. Versicherten) des 2. Kindes. ABER: Liegen innerhalb dieser 12 zurückgerechneten Monate Monate mit Elterngeld-Berechtigung (NICHT Elterngeld-Auszahlung!), dann werden diese nicht mitgerechnet, sondern dann die fehlenden Monate mit dem Einkommen VOR dem MuSchu des ersten Kindes genommen. Das wird z.B. relevant, wenn die Kinder sehr nah beieinander sind, z.B: Kind 1 geb. im Dez 08 - Elterngeldanspruch bis Dez 09. Kind 2 geb. Sept 10, MuSchu ab Juli 10 => Netto-Einkommen von Jan 10 - Juni 10 (6 Monate) und Netto-Einkommen für fehlende 6 Monate von Mai 08 bis Okt 08 (danach MuSchu und Elterngeld Kind 1) Gruß, Speedy