Mitglied inaktiv
Ich habe 2 getrennt versteigerte Artikel von einem VK für je 1 Euro ersteigert. Der wohnt zwei Nachbarorte weiter und ich habe schon einmal von ihm was gekauft und abgeholt. War problemlos. Jetzt habe ich ihn wieder angeschrieben, ich würde die Artikel gerne abholen. Er hatte bei beiden auch noch eine Sofortkaufoption drin, für 20,- Euro. Ich denke, er hatte sich mehr erhofft. Auf jeden Fall schreibt er jetzt, er hätte die Artikel nicht mehr. Für mich ist der Fall klar. Er WILL sie nicht so "billig" weggeben. Ich habe ihn jetzt angeschrieben, daß ich auf die Artikel bestehe, aber was kann ich noch tun? Ich habe die Tel.Nr. seiner Eltern, da werde ich auf jeden Fall mal anrufen, aber was geht noch? LG Anja
Würde es ggf auch so versuchen und dann einfliessen lassen dass man wegen sowas angezegt werden kann. Ob Du das dann am ende auch machst wäre für mich fraglich ausser ich würde es unbedingt wollen würde ich es lassen und negativ bewerten dagmar
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