Ellert
huhu meine Große hatte in den Ferien einen Unfall, Polizei vor Ort aber juristisch dürfen die ja keine Schuld zuweisen. Wiebkes Auto totalschaden, der andere hatte (wohl) Schuld. Soweit so gut Polizeibericht, zeugen, alles vorhanden Versicherung eingeschaltet, unsere und dessen... 3 Wochen ist das Ganze nun her und der Gegner meldet den Unfall der Versicherung einfach nicht, also seiner HUK.- Die Huk hat ihm Fragebögen zugeschickt er antwortet wohl nicht. Ist das strafbar ? Fakt ist, unsere Großebraucht ein Auto, tageweise dann auf eigene Kosten Mietwagen genommen, das geht aber nicht und nun hat sie sich ein altes wieder gekauft. Wir sprechen hier cvon ca 800.- Restwert, vielleicht auch 1000.- Gutachter war nun da nachdem ich die HUB böse angerufen habe, alle anderen Fristen sind verstrichen die wir gestezt haben. Schreiben - leider verzögert sich die Angelegenheit da unser VN sich nicht gemeldet hat. HALLO ? Wir haben nun auch eine Kostenübernahme unserer Rechtschutzversicherung aber ich frage mich ernsthaft ob diese Verschleppung nicht strafbar ist und man ihn dazu wie auch immer zwingen kann sich zu äussern.Denn UNSERER Versicherung hat er sofort angerufen und macht seinen Schaden geltend... dagmar
Die Polizei darf natürlich die Schuld zuweisen. Mein Sohn hatte vor 3 Wochen einen Unfall auf der Autobahn. Er stand am Stauende. Von hinten wurde der Nachfolgende von einem dritten auf das Auto meines Sohnes geschoben. Der "Dritte" musste sofort an die Polizei als Unfallverursacher Strafe bezahlen. Habe nach dem Wochenende dann die Huk (gegenerische Versicherung) angerufen (Auto ist auf mich versichert) und dort hatte der Verursacher zum Glück den Schaden schon gemeldet. Gutachten bei der Dekra gemacht, (Totalschaden) Geld wurde ein paar Tage später schon überwiesen. War nach 14 Tagen alles erledigt. (bis auf das die Versicherung einen Zahlendreher in die Überweisung eingebaut hatte, aber auch das war schnell geregelt) Dieses Verschleppen vom Unfallgegener deiner Tochter ist sicher nicht rechtens, aber ob das eine Straftat ist weiss ich nicht. In solch einem Fall ist es immer gut wenn man eine Rechtschutzversicherung hat.
Polizei darf verwarnen etc aber Schuld im juristischen Sinne dürfen sie nicht. Normal ist das für ne Versicherung auch ausreichend aber die HUK wartet und wartet auf dessen Unfallbogen, er ignoriert es. Die HUK weiss auch, dass wir die Rechtschutzdeckungszusage schon hier liegen haben daraufhin hat sie endlich den Gutachter dann bestellt ( und bezahlt) Mich kekst es an die ganze Rennerei zu haben, die gute Schadenrückgewähr ( oder wie das Geld heisst das man am Versicheurngsjahresende zurückbekommt wenn man nichts einreicht) der Rechtschutz zu verspielen nur weil der alte Mann da keine Lust hat. Wenn die darauf wirklich warten dürfen frage ich mich, wie lange, ein Jahr, zwei Jahre, oder wie ? Ich vermute leider auch dass das reines Zivilrecht nun ist und das zieht und zieht sich und ratet mal wers dann auslegen muss ... wir natürllch, siehe auch das neue alte Auto meine Tochter hat das nicht so liegen, die studiert ja dagmar
Hallo, Schwiegereltern hatten dies im Frühjahr auch. Nach 2 Wochen haben sie sich mit Ihrer Rechtsberatung in Verbindung gesetzt und ihr Anwalt hat ihnen weitergeholfen, dass ganze zu Beschleunigen.Sie waren auch auf ein Auto angewiesen. Leider helfen sehr oft erst Androhungen solcher Art weiter... LG CArmen
Hallo ob das ganze so rechtens ist kann ich Dir nicht sagen aber wir hatten das vor 2 Jahren das hat fast ein ganzes Jahr gedauert bis der Schaden endlich abgehandelt war(einem Bekannten ist auf der Autobahn einer in die Seite gefahren-letztendlich haben wir Teilschuld bekommen weil er mit meinem Auto an der Baustelle nicht hätte links fahren dürfen-aber es war schon recht komisch,der wollte erst gar keine Polizei und so wollte alles so regeln(meiner hat fast nix abbekommen,.seiner schon arg))aber ich mußte mein Auto 6 Monate auf nem gemieteten Stellplatz stehen lassen weil die einfach keinen Gutachter geschickt haben-darauf bin ich komplett sitzten geblieben-eigentlich hätte er nämlich nach der Verleihung auf den Schrott gesollt,so hab ich für ein Auto ohne Tüv weiter meine Stellplatzgebühren zahlen müssen schau mal hier Wenn Sie einen Unfall verursacht haben: Melden Sie den Schaden umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Tun Sie dies auch, wenn Sie glauben, der andere sei für den Unfall verantwortlich. Tipp: Unter Tel. 0800 250 260 0 (Zentralruf der Autoversicherer) können Sie die gegnerische Versicherung ermitteln lassen. Sie erhalten dort den direkten Kontakt in die Schadenabteilung. Als Geschädigter Nach einem Unfall können Sie sich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden und Schadenersatz verlangen. Sie müssen keineswegs warten, bis der Unfallschuldige den Schaden meldet. Tipp: Unter Tel. 0800 250 260 0 (Zentralruf der Autoversicherer) können Sie die gegnerische Versicherung ermitteln lassen. Sie erhalten dort den direkten Kontakt in die Schadenabteilung. das mieseste ist das wenn man als Verursacher seine Fristen nicht einhält man unter Umständen den Versicherungsschutz gefährdet-hoffentlich wird da nicht noch schlimmeres draus liebe Grüße Marou
Hi, nein, das ist definitiv nicht strafbar, es sei denn, der Gegner will damit eine Straftat vertuschen, was ja hier wohl nicht der Fall ist. Du kannst deinen Anspruch ihm gegenüber jederzeit geltend machen und es obliegt ihm, ob er ihn selbst reguliert oder ob er seine Versicherung einschaltet - im Falle eines verschuldeten Unfalls kommt ja die Versicherung nur für seine Verpflichtung auf. Daher kann und wird seine eigene Vers. ihn auch niemals zu einer Aktion zwingen. Mach es über einen Verkehrsrechtler - der schreibt eine knackige Forderung gem. Gutachten an den Gegner persönlich und schau mal, wie schnell der dann die Forderung an seine Versicherung abgibt :) Gruß, Speedy
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