Mitglied inaktiv
wenn ich den Arzt wechseln möchte, darf er für die Herausgabe der Akten etwas berechnen? LG Anne
Ich denke so Dinge wie Kopierkosten und Porto darf er verlangen... LG
Poto braucht er nicht, ich hole die Sachen ja selber ab. Und kopieren braucht er auch nicht, da ich nicht mehr da hin gehe. Die haben mich einfach zu sehr geärgert !!!
die Pflicht hat, die Daten von jedem Patienten 10 Jahre aufzubewahren (10 Jahre nach dem letzten Besuch), danach werden sie vernichtet. LG, Anne
Ich glaube nicht, wenn Du sagst dass Du komplett wechseln willst, denn dann muss er die die original Akte aushändigen. Also ich habe vor 3 Jahren als ich umgezogen bin, meine komplette Akte in Original mitbekommen (und brauchte nix zahlen). LG
Normalerweise muss er die Akte aufbewahren und du bekommst Kopien. Oder er schickt die Unterlagen zum nä Arzt. Dafür kann er Gebühren verlangen. Originale an Pat. rausgeben kann ich mir nicht vorstellen, wer weiss, was der Pat damit macht.
also ich habe wie gesagt die Original Akte bekommen (zu erkennen an Briefen aus dem Krankenhaus). LG
Da unsere Kinderärztin im Babyurlaub war und kein Ersatz hatte mussten wir zu einer anderen. Nach der Pause wollte ich die Unterlagen meiner Tochter da sie in der Zeit mehrmals stark krank war. Da sagte die mir die geben die nicht raus ich soll ne Bescheinung von der alten Ärztin (Überweisung) bringen dann bekomme ich Sie . Fand ich schon frech hat von mir auch keine Überweisung bekommen (hätte ja geld von der KK gegeben und sowas fördere ich nicht).Bin ins Krankenhaus habe mir die Arztbriefe ausdrucken lassen ohne Probleme ging auch ![]()
also die Akte muß 10 Jahre nach dem letzten Kontakt aufbewahrt werden. Es könnnen Kopie ausgehändigt werden, die auch berechnet werden dürfen.
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