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Arge2 Frage aber nicht um des akutelle Thema

Arge2 Frage aber nicht um des akutelle Thema

Mitglied inaktiv

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Wenn mann hartz4 bezieht und monatlich von einer Schwiegermutter noch 300 bis 500 euro so bekommt als Taschengeld muss mann das den arge2 melden??ist das Strafbar überhaupt wenn mann mann sowas macht?? Frag mich gerade weil das verzählte mir gerade meine Freundin verheiratet 2 kinder beziehen hartz 4.....das ihre Schwiegermutter sie immer unterstützen... mmmhhh was denkt ihr???lg


Mitglied inaktiv

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denn lange geht sowas nicht gut.


Mitglied inaktiv

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mmh.. eigentlich ist es ein zuschuss zum einkommen und wird eigentlich mit angerechnet, wenn man das angibt... wieviel wahres da dann dran sein sollte ist immer fraglich.... denn eigentlich geht man damit ja nich pausieren wenn man es wirklich macht... denke ich mal


Mitglied inaktiv

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klar ist strafbar und sie sollte sich besser nicht erwischen lassen. Ich hoffe ja mal nicht, dass sie es aufs Konto bekommt