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arbeitsverbot

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enne

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Hallo. Ich habe eine frage zum Gehalt. Ich bin frisöre und habe gerade erfahren das ich schwanger bin ca. 5. Woche. Nun meine frage ich bekomme zum 1.3.17 eine Lohnerhöhung. Wenn ich nun ein arbeitsverbot bekommen würde bekäme ich dann trotzdem noch die Lohnerhöhung oder nicht? Mein Chef weiß noch nichts von der Schwangerschaft. Mfg enne


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von enne

Im BV bekommt man, was man auch ohne BV erhalten hätte. In Deinem Fall also die Erhöhung ab Tag x. Aufgrund einer Gesetzesänderung solltest Du jedoch nicht mit einem BV rechnen, zumindest nicht wegen des Berufes.


Mitglied inaktiv

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Ps: Die Erhöhung sollte natürlich vertraglich festgehalten sein...


enne

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Danke für die schnelle Antwort. Ich würde eh lieber arbeiten. Bin nur irritiert weil ich unter meinen Kolleginnen 3 schwangere hatte die alle nur bis zum 3. Monat gearbeitet haben. Aber wieso weiß ich auch nicht genau


enne

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Ich habe von einer Freundin gehört das man den Durchschnitt der letzten 3 Monate bekommt.


Mitglied inaktiv

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Der Durchschnitt ist z.B. für Frauen gedacht die keinen festen monatlichen Verdienst haben und jeder Monat anders ausschaut.


enne

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Ah ok. Ich danke dir für die Antwort.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von enne

Glückwunsch! Ich hatte ab 6. Woche BV wegen Nachtarbeit. Bekam mit allen anderen noch während der Schwangerschaft regulär eine Lohnerhöhung wie vereinbart.