Mitglied inaktiv
Hallo, hab da mal ne Frage. Mein Mann meint, dass ich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld hab weil er 1400 € netto bekommt und das somit angerechnet wird. Das heißt, weil er "viel" verdient, krieg ich kein Arbeitslosengeld? Wie ist das denn geregelt bei Verheirateten, wo einer verdient und der andere arbeitslos wird?
Wenn Du vorher gearbeitet hast und dann arbeitslos wirst, bekommst Du Arbeitslosengeld I (glaube 18 Monate) Danach kommt Alg II (Harzt IV) da wird das Gehalt deines Mannes angerechnet. gruss Chrissie
Bei ALG I ist das Gehalt des mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners unerheblich. Bei ALG II spielt es hingegen schon eine Rolle, weil ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft bildet und Dein Mann für Dich sorgen muss. Hier kannst Du die Anspruchsvoraussetzungen von ALG I nachlesen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html
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