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Arbeitslosengeldanspruch

Arbeitslosengeldanspruch

Mitglied inaktiv

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Hallo, hab da mal ne Frage. Mein Mann meint, dass ich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld hab weil er 1400 € netto bekommt und das somit angerechnet wird. Das heißt, weil er "viel" verdient, krieg ich kein Arbeitslosengeld? Wie ist das denn geregelt bei Verheirateten, wo einer verdient und der andere arbeitslos wird?


Mitglied inaktiv

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arbeitslosengeld müsstest du anspruch haben. alg 2 allerdings nicht. lg


Mitglied inaktiv

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Danke für deine Antwort. Ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage hier in diesem Forum richtig war.


Mitglied inaktiv

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Wenn Du vorher gearbeitet hast und dann arbeitslos wirst, bekommst Du Arbeitslosengeld I (glaube 18 Monate) Danach kommt Alg II (Harzt IV) da wird das Gehalt deines Mannes angerechnet. gruss Chrissie


Mitglied inaktiv

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Bei ALG I ist das Gehalt des mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners unerheblich. Bei ALG II spielt es hingegen schon eine Rolle, weil ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft bildet und Dein Mann für Dich sorgen muss. Hier kannst Du die Anspruchsvoraussetzungen von ALG I nachlesen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html