Mitglied inaktiv
Hallo! Kennt sich vielleicht jemand in diesem Gebiet aus? Ich war in einem befristeten Dienstverhältnis als ich schwanger wurde. Innerhalb der Elternzeit lief der Arbeitsvertrag aus. Mir steht nun ALG 1 zu. Ist das richtig, dass die Höhe des ALG sich danach richtet, was ich angebe, wieviel ich nun arbeiten möchte? Und wenn ja, wieviel macht das aus? Was muß ich ansonsten noch beim Antrag auf ALG beachten? Ich wäre sehr froh, könnte mir hier jemand helfen!! Ehrlich gesagt möchte ich noch gar nicht wieder arbeiten. Meine Tochter ist sehr anhänglich, und ich könnte sie noch nicht mal stundenweise in fremde Händ geben- das wäre noch zu früh.. Auf deas Geld bin ich aber widerum sehr angewiesen.. Vielen lieben Dank & herzliche Grüße! Mirja
ja es kommt drauf an, für wieviele Stunden Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, aber wieviel da was ausmacht, das kann ich Dir nicht sagen.. Aber ich denke mal, das wenn Du Vollzeit angibst, zwar dein ALG 1 mehr wird, jedoch kann es dann natürlich zu Problemen bei der Vermittlung kommen. Wenn Du einen Job dann nicht annimmst, dann bekommst Du Probleme. Bringt also nichts, für Vollzeit zur Verfügung zu stehen und das nicht leisten können. Sonst ist der Antrag ansich kein großes Problem! LG fru
Ich wurde damals in der Elternzeit gekündigt, da die Abteilung dicht gemacht wurde. Ich gab das Pesum und die Zeiten zu denen ich arbeiten kann (ab 17-18 Uhr) an, bekam aber dennoch das normale ALG1 trotz kürzerer Zeit.
ah mir fällt grade ein, ich war eh kürzer arbeiten, daher kann es natürlich sein das es bei mir dann identisch war.
Ist definitiv ein Unterschied, ob Du für 20 Wochenstunden zur Verfügung stehst oder für eine Vollzeitstelle! LG
So viele Antworten! :-) Vielen Dank!! Könnt ihr mir vielleicht noch genaueres sagen, wie groß der Unterschied ist in der Höhe des ALG bei 20 oder 40 Stunden? Und weiß vielleicht jemand, wie lange ich ALG 1 bekäme? 1 Jahr lang? Vielen vielen Dank nochmal!! Mirja
Hallo ! Die Höhe richtet sich nach dem was Du vorher verdient hast und dann sind es 67% vom letzten Bruttolohn ! Hast Du vorher zb 1200€ Bruttobei 40 Std/Woche verdient bekommst Du 40Std = 804€ 20Std = 402€ Du musst allerdings auch nachweisen , daß Du Dein Kind für die Zeit unterbringen kannst ! lg safrarja
Oh je- bei einer halben Stelle wär das dann echt nur die Hälfte des ALGes?? Das ist ja fies!! Aber wenn ich angebe, ich will Vollzeit arbeiten, riechen die doch bestimmt schnell Lunte und wollen mich dann erst recht vermitteln, oder? Außerdem könnt ich mir vorstellen, dass dann eher Stellen zu bekommen wären.. Was haltet ihr von dem Tip, anzugeben, dass man arbeiten möchte, sich aber das nächste Kind wünscht? Oder ist das in Zeiten der befristeten Verträge eh allen egal? Liebe Grüße! Mirja
Naja wenn Du nur 20 Std arbeiten würdest , würdest Du ja auch weniger verdienen als bei 40 Std also von daher ist es schon gerecht ! Arbeitslosengeld 1 wirst Du nur bekommen , wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst ansonsten bleibt nur Hartz 4 ! Auch wenn Du angibst ein weiteres Kind zu wollen so bist Du trotzdem vermittelbar und vor allem geht es ja nicht nur um Arbeit - meine Schwester mußte etwa 3-4 Monate nach der Elternzeit an einer Maßnahme teilnehmen !
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