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Arbeitslos nach Mutterschutz - was steht mir zu?

Arbeitslos nach Mutterschutz - was steht mir zu?

Amandine

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Hallo ihr Lieben, ich hoffe ich finde jemanden der mir helfen kann. Mein Arbeitsvertrag läuft noch im Mutterschutz aus. Für die Zeit, die ich dann noch im Mutterschutz bin, bekomme ich Geld von der Krankenkasse, in Höhe des Krankengeldes aus meinem durchschnittlichen Nettolohn. So, das ist es was ich sicher weiß :-P Aber wie geht es nach dem Mutterschutz weiter? Ich möchte ein Jahr in Elternzeit gehen und hab jetzt gehört, dass ich mich entscheiden muss, ob ich Elterngeld beziehe, errechnet aus der Höhe meines Einkommens der letzten 12 Monate oder ich beantrage ALG I (weil ich ja nunmal dann arbeitslos bin) und bekomme zusätzlich die 300€ mindest-Elterngeld. Jetzt hat aber wieder jemand gesagt, dass ich gar keinen Anspruch auf ALG I habe, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe für das eine Jahr... Kann irgendwer ein bisschen Licht ins Dunkle bringen??? Ich wär euch sehr dankbar! Liebe Grüße!


Mama+2

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Antwort auf Beitrag von Amandine

Arbeitslosengeld I bekommst du tatsächlich nur wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das heißt du bist nicht in Elternzeit. Ich würde Elternzeit nehmen und Elterngeld beantragen. Du musst dir dann ja nach dem Jahr eh neue Arbeit suchen und dann hast du Anspruch auf ALG I. Anja


Pocoyo

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Antwort auf Beitrag von Amandine

Hi, also Anspruch auf Alg1 hast du nur wenn du dich der Vermittlung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst UND die Kindesbetreuung sicher gestellt ist. Hast du aber nicht vor eine Arbeit aufzunehmen, kannst du Alg2 beantragen. Inwiefern euch das zusteht wird dann anhand eueres Vermögens + Einkommen (Elterngeld) errechnet. Hinzu kommt Kindergeld und eben Unterhalt vom KV oder ggfs UVG. LG, Pocoyo.


Badefrosch

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Antwort auf Beitrag von Amandine

Ich hatte das gleiche Thema. Also du bekommst Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 3 Monate, dazu musst du diesen Zettel vom Frauenarzt ausfüllen und bei der Krankenkasse einreichen. Den Teil mit dem Arbeitsgeben hat die Krankenkasse abgeklärt. Du beantragt nach der Geburt Elterngeld, das gibt es dann nach dem Mutterschaftsgeld. Die Berechnung erfolgt aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 Monate. Das waren bei mir 100 Euro mehr als das Arbeitslosengeld. Während der Elternzeit gehst du auf Jobsuche, wenn du was findest, dann ist es gut, wenn nicht, dann meldest du dich nach dem einen Jahr Elternzeit arbeitslos. Allerdings musst du hier vorher einen Krippenplatz oder irgend eine Betreuung organisiert haben. Das will das Arbeitsamt auch auf einem Formular von der Krippe bestätigt haben. Wenn du das nachweisen kannst, stehst du dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung und dann bekommst du auch Arbeitslosengeld. Wegen der Kosten für die Krippe kannst du ggf. beim Jugendamt einen Zuschuss oder volle Kostenübernahme beantragen (wurde bei mir voll übernommen). Ich habe nach einem Jahr Elterzeit und 10 Monaten Arbeitslosigkeit endlich einen neuen Job, zwar über die Zeitarbeitsfirma, aber nach einem weiteren halben Jahr, in einer weiteren Firma, einen Teilzeitjob. Diesen machen ich nun seit 2 Jahren. Also Kopf hoch, es ist viel Papierkram, aber zu schaffen.


Amandine

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Antwort auf Beitrag von Badefrosch

Hallo, vielen Dank für die Antwort! Das mit dem Mutterschaftsgeld hab ich schon alles gemacht und für die 6 Wochen Mutterschutz vor dem ET auch schon bekommen. Den Rest stockt der Arbeitgeber ja (noch) auf. Ok, also brauch ich mich um ALG I absolut nicht kümmern, sondern versuche diesen komisch bürokratischen Elterngeldantrag auszufüllen und melde mich erst beim Arbeitsamt, wenn ich nach dem einen Jahr Elternzeit keine Arbeit gefunden habe... Hoffen wir mal ich finde einen freien Kitaplatz für den Zwerg... Das sind doch schonmal klare "Anweisungen" :-) Vielen lieben Dank!!