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Arbeitgeberzuschuss Kinderbetreuung

Arbeitgeberzuschuss Kinderbetreuung

Methos

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Hallo, Meine Chefs haben mir angeboten, meine Ueberstunden auszuzahlen. Hat jemand Erfahrung mit so einem Zuschuss, der steuerfrei ist? was muss man da beachten, wie wirkt es sich bei der naechsten Steuer aus? Vielen dank Marion


Sabine mit Amelie

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Hallo Marion, Überstunden sind mit meiner Ansicht nach nicht steuerfrei. Sie werden bei Auszahlung genau so besteuert wie das normale Gehalt auch. Ich meine, so hätte es mir mal meine Kollegin erzählt. Wie sich da beim Steuerbescheid bemerkbar macht, kann ich dir leider nicht sagen. Liebe Grüße Sabine


Mitglied inaktiv

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steuerfrei ist der zuschuß nicht. du mußt genauso steuer drauf zahlen wie z. b. auf urlaiubsgeld oder weihnachtsgeld. leider


delfie

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Hi Marion! Wenn ich das richtig verstanden habe will Dir Dein Cheff was Gutes tun und Dir Deine Überstunden in Form eines steuerfreien Kitazuschusses auszahlen, stimmts? Nicht ganz legal, aber was auf dem Papier steht und wie die tatsächliche Vereinbarung lautet steht auf nem anderen Blatt. Ein steuerfreier Zuschuss zur Kinderbetreuung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden (es darf also nicht das normale Gehalt gekürzt und stattdessen der Zuschuss gezahlt werden). Was passiert denn, wenn Deine Ü-Stunden aufgebraucht sind, gibt es dann den Zuschuss nicht mehr? Das würde mich stutzig machen. Bei Deiner nächsten Steuererklärung darfst Du dann natürlich Kinderbetreuungskosten, die Dir Dein AG gezahlt hat nicht mehr als Werbungskosten abziehen. VG ANnett


Methos

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Antwort auf Beitrag von Methos

Hallo, habe auch noch mal gegoogelt, also wenn das kInd noch nicht schulpflichtig ist und zusätzlich zum normalen Lohn Geld gezahlt wird ist das wohl ok und legal, man muss halt einen. Nachweis der Kita bringen. Lg Marion


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Methos

so ist das richtig.