Mitglied inaktiv
Wenn ein Vermieter die Kaution eines Mieters auf meinem Sparbuch auf den Namen des Vermieters anlegt, welcher Zusatz (Mietkaution? Treundhandkonto?) muss dann noch dort stehen, damit die Kaution im Falle der Insolvenz des Vermieters vor fremdem Zugriff geschützt ist?
Weiß das jemand?
LG Dani
da fragst du eher einen ra! ich würde meinen: sicherster schutz ist es, die mietkaution auf einem konto mit deinem namen zu haben und dann das guthaben an den vermieter zu verpfänden! mit der anderen variante kenne ich mich nicht aus! grüße beate
hi....also das geld auf dem konto kann der vermieter ohne dein einverständnis nicht an sich reissen..und bei insolvenz oder änlichem..gehts nicht in konkursmasse über..hoffe konnte helfen..lg mandy
huhu bei uns war das auch unseren Namen angelegt aber im Besitz des Vermieters ohne uns zu informieren hat er es auch nicht abheben können dagmar
Ja, Dagmar, bin ich. Wir haben eine Sparbuch-Kopie von ihr bekommen, wo der letzte Eintrag allerdings vom 09.01.2002 ist. Somit sind wir uns nicht sicher, ob das Sparbuch JETZT noch existiert. Bei Kontoinhaber steht der Firmenname unserer Vermieterin und darunter das Wort *Mietkaution*. Nun ist die Frage, ob dieses Sparbuch bei Insolvenz der Vermieterin vor Zugriff Dritter geschützt ist. Bezüglich Insolvenz haben wir begründeten Verdacht ... LG Dani
die müssten zumindest wissen ob es noch existiert normal ist das ja eine Sicherheit die Euch so lange gehört bis die Wohnung mängelfrei übergeben ist danach bekommt Ihr es wieder das ist ja kein Eigentum der vermieter sondern normal Eures Mieterschutzvereine, Verbraucherschutzzentrale gefragt ??? dagmar
das kannst du vergessen, da bekommst keine auskünfte, da das konto ja der vermieterin gehört! ich würde das auch schleunigst auf meinen namen umstellen. hat einen weiteren vorteil, du kannst die zinsen mittels freistellungsauftrag freistellen, das müßte so nicht gehen. grüße beate
... müssen auf den Namen des Mieters laufen, ist das nicht der Fall, gaaaaanz schnell ändern lassen! Im Falle einer Insolvenz des Vermieters ist das Geld NICHT geschützt, auch wenn dort drin steht, das es sich um Mietkautionen handelt! Es gibt bei allen Banken und Sparkassen die Möglichkeit, eine Verpfändungserklärung in Höhe der Mietkaution für den Vermieter zu hinterlegen. Wir sind selbst Vermieter und haben allen unseren Mietern empfohlen, bei der Badenia Bausparkasse ein solches Mietkautionskonto anzulegen. Da gibts gute Zinsen (ich glaub 3,5%) und es ist rechtssicher angelegt. Soll keine Werbung sein, eher ein nett gemeinter Rat ;-) LG Biggi
Also mein Mietkautionssparbuch lief auf meinem Namen und ich hatte es auch immer in meiner Wohnung. Nur zum Auflösen des Kontos bzw zum Abheben von Geld brauchst du das Einverständnis der Vermieter. LG Peli
und wir eröffnen gar nicht auf den namen des vermieters
Wir antworten unserer Vermieterin morgen noch mal. Wir haben echt Angst, dass wir unsere Kaution nicht wiedersehen, wenn sie Insolvenz anmeldet (begründeter Verdacht besteht). Zumal sie uns nicht mal plausibel nachweisen kann, dass das Geld aktuell noch existiert ... Wir haben uns zu dem Thema ausführlich belesen und verrechnen die Kaution mit den Mieten für August und September 2008. Zum 30.09.2008 ist die Wohnung eh gekündigt. Das Verrechnen ist wohl erlaubt, wenn der Vermieter die Anlage der Kaution nicht nachweisen kann. LG Dani
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