mama-07-09
Hallo!!! Ich bin z.Zt. in Elterzeit bis 2014 (meine Chefin möchte das ich bei Ihr anfange aber vollzeit (mit 3 Kindern kann ich nicht) jetzt habe ich eine Stelle ab Jan. bekommen (Aldi Logistik) abend von 18:00 bis 22.00Uhr 2-3x in der Woche, passt gut, weil mein Mann da ist der auf Kinder aufpasst. jetzt meine Frage, muss ich meine Chefin um erlaubnis bitten das ich wieder arbeiten gehe??? also auf 400€ basis ist sie nicht dagegen, aber ich verdiene jetzt da bisschen mehr. wo muss ich mich dann melden? LG
Du kannst innerhalb der Elternzeit von deinem AG die Erlaubnis erhalten, bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten zu gehen. Dein eigentlicher Arbeitsvertrag wird davon dann nicht berührt. Also: Genehmigung beim AG einholen. Die Genehmigung wird bis zum Ende der Elternzeit befristet ausgestellt. Wirst Du denn nach der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten? Sonst kommt auch eine Kündigung in Betracht...
Ja, Du brauchst die Erlaubnis. Er kann es Dir aber auch verbieten, wenn Du z.B. bei der Konkurenz anfängst, wegen "Spionage" z.B. melli
Ja, der Arbeitgeber muss zustimmen...habe ich auch damals gemacht. Bei mir war es so, dass ich maximal 30 Wochenstunden arbeiten durfte - kann mich allerdings nicht erinnern, ob das gesetzlich so geregelt war oder Voraussetzung vom Arbeitgeber.
die so ein schwieriges mensch, man o man, ich möchte sowieso was anderes mit meiner Beruf was finden, aber ich habe noch bei ihr ein platz. Jetzt habe ich ein chans bekommen, abends was dazu verdienen und ich glaube sie wird nicht zustimmen. und wenn ich ihr nichts sage????? ist das strafbar??? lg
Wenn Du sie nicht fragst - und sie findet es raus ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung innerhalb der Elternzeit. Wenn sie es verbietet - was spricht dagegen zu kündigen? Du hast einen Job bei Aldi der zeitlich passt und willst sowieso nach der Elternzeit eine neue Stelle suchen. Mach' den Absprung halt jetzt.
danke!!! LG
"Seine Zustimmung darf der Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Im Regelfall ist der Arbeitgeber zur Zustimmung verpflichtet. " "Insbesondere reichen bloße Anhaltspunkte für mögliche Gefährdungen oder die bloße Möglichkeit von Wettbewerbsnachteilen durch die andere Tätigkeit nicht aus, die Zustimmung zu verweigern. Auch darf die Zustimmung nicht nur deswegen verweigert werden, weil der bisherige Arbeitsplatz beim eigenen Arbeitgeber in Teilzeitarbeit besetzbar wäre." Demnach kannst du die Nebentätigkeit ruhigen Gewissens ausüben.
Die letzten 10 Beiträge
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....