Mitglied inaktiv
Hallo, wer kennt sich aus? Folgende Situation: wenn ich etwas bei einem gewerblichen Verkäufer, der keine Umsatzsteuer ausweist, weil er ein Kleinunternehmer ist, kaufe und die Frist des Widerrufrechts abgelaufen ist und der Artikel kaputt geht, wird er den doch nicht mehr zurücknehmen oder? Was kann ich dann machen? Habe gelesen, dass die gew.Verkäufer 24 Mon. Gewährleistung geben müssen, ich aber dann beweisen muss, dass der Artikel bei mir schon defekt angekommen ist und das ist sogut wie gar nicht möglich. Stimmts? LG Katharina
Frag mal im suche-biete nach (e-ve weiss es bestimmt)...... LG kaba
Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Kleinunternehmer handelt, oder nicht. Das Widerrufsrecht gilt für ALLE gewerblichen VK. Ebenso die Gewährleistungspflicht, beides ist gesetzlich festgelegt. Nach 6 Monaten bist Du in der Beweispflicht, vorher sind in der Regel keine Probleme bei Reklamationen zu erwarten. Letztendlich spielt es auch eine Rolle, um was für einen Artikel es sich handelt und wie der Defekt genau aussieht bzw. zustande gekommen ist. Grundsätzlich hat man die besten Chancen, wenn man den Verkäufer anschreibt..
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