Elternforum Sparen - Das liebe Geld

An die Ebay Experten

An die Ebay Experten

Mitglied inaktiv

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Ich habe ein kl. Problemchen mit einem Käufer. Dieser Verlangt sein Gled zurück, weil der Artikel von der Beschreibung angeblich abweicht (Warenwert 300€). Nun hat er den Fall bei Ebay gemeldet, weil ich nicht bereit bin das Geld zu erstatten. Kann mir jemand sagen, was mit mir (privater Verkäufer) "passiert", falls Ebay-Kundenservice zugunsten der Käufers entscheidet? Was muss ich dann alles machen? LG Katharina


Mitglied inaktiv

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kommt drauf an, in wie weit der artikel nicht mit der beschreibung übereinstimmt. wenn du schuld hast, dann musst du das geld zurückerstatten und zzgl. die portokosten für die rücksendung der ware an dich.


Tanüscha

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In der Regel macht da Ebay nichts... Ich hatte mal einen Fall wo angeblich die Sachen nicht angekommen sind... Käufer hat Ebay gemeldet, ich habe dann das Team eingeschaltet und die haben dann zu meinen Gunsten entschieden, da diese Sachen nicht per PayPal bezahlt wurden, also kein Käuferschutz... Mehr wie eine Negative kannst du nicht kassieren... Wenn du reines Gewissen hast, dann würde ich an deiner Stelle dir net den Kopf darüber zerbrechen... Vllt. hat er sich´s ja anders überlegt und ihm gefällt das Teil nimmer, aber das ist ja dann was anderes... Biete ihm an, er solle es einfach weiter verkaufen und fertig... LG


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Tanüscha

oder Mängeln etc kann er zivilrechtlich sein Geld zurückzwingen und bei 300.- würde ich das auch versuchen. Aber ohne genau zu wissen was das Problem ist kann man schwer was sagen. Ebay wird nichts machen ein Gericht ggf schon dagmar


Mutti69

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Guten Morgen! Deine Schilderung ist ja mehr wie vage...trotzdem versuch ich mal halbwegs sinnvoll zu antworten: xBay hält sich in solchen Fällen raus. D.h. der Käufer eröffnet einen Fall, Du wirst aufgefordert zu reagieren, nach Frist wird der Fall geschlossen. That's all! Du kriegst noch nicht mal eine Verwarnung. Der Käufer wird Dich allerdings sicherlich ROT bewerten. Bei 300.- Warenwert könnte ich mir aber vorstellen, dass er den zivilrechtlichen Weg beschreitet. Ich würd's zumindest tun, wenn ich 300.- völlig in den Sand gesetzt habe... wenn Du der Meinung bist, Deine AB war korrekt und vollständig, dann lass es auf Dich zukommen. Wenn Du allerdings sehr knäpplich in der Beschreibung warst, oder Dir irgendwie unsicher bist, würd ich versuchen einen Preisnachlass anzubieten...oder nimm die Ware wieder zurück. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich habe Ende März für einen Kumpel seine Autoreifen mit Felgen über Ebay per Sofort-Kauf verkauft, weil er das Fahrzeug gewechselt hat. Die waren in einem sehr guten Zustand, nur einen Sommer gelaufen. Habe auch schon eine pos. Bewertung für die Auktion erhalten. So, vor paar Tagen hat mich der Käufer per Mail um einen Rückruf gebeten und mir dann am Tel. erzählt, dass nach dem Draufziehen und Fahren der Reifen sich herausgestellt hat (durch die Werkstatt), dass eine oder mehrere Felgen ein Schlagloch/ Sprung/ Riss haben und man so nicht fahren kann/ darf. Er möchte die zurückgeben. Ich verstehe ja, dass es für ihn ärgerlich ist (Reifen+Versand 340€), aber ich bin doch auch mit dem Auto meines Freundes mit diesen Reifen gefahren und weiß, dass sie in Ordnung waren, als ich sie verschickt habe, ich bin mir sogar sehr sicher! Ich hätte sie sonst auch wieder zurückgenomen, aber woher weiß ich, dass die auch in dem Zustand wieder bei mir ankommen wie ich die weggeschickt habe?