Mitglied inaktiv
Hallöchen, wenn ich den, vom Architekten angefertigten, Grundriss-Bauplan...keine Ahnung, wie das jetzt genau heißt, habe.................und ich möchte an einer Stelle, wo im Plan nichts dafür vorgesehen ist, noch ein zusätzliches Fenster haben, kann man das dann einfach so einbauen oder muß dann der Plan nochmal neu gemacht werden? Der Bauplan hat ne ganze Menge Euros gekostet, wäre doof, wenn man für ein zusätzliches Fenster nochmal löhnen müßte. Weiß das jemand? LG Steffi
huhu ein Architekt haftet ja für das, was er macht daher würde ich den cshon nochmals den Plan ändern lassen meinst du echt dass der da viel dafür verlangt ??? dagmar
...dass es teuer wird, da die tragenden Wände meist davon nicht beeinflusst sind. Frag einfach telefonisch nach beim Architekten, ob es überhaupt zu einer wesentlichen Planänderung kommen würde. LG Carmen
Rein theoretisch kann man da ein Fenster einbauen , hält ja durch den eingebauten Sturz aber bei Bauantrag fehlt ja da auch das Fenster da bauchst du ne Baugenehmigung. Zumindest ist das hier so. Also ich würde es lieber lassen
Zumindest in NRW. Den Architekten würde ich trotzdem vorher fragen. Die Baufirma arbeitet ja nach seinem Plan und die wird nicht einfach irgendwo was einbauen, was nicht im Plan ist. Das zu ändern kostet aber wirklich nicht die Welt. Hat der Architekt alles im Computer und das ist nicht viel mehr als ein Mausklick für ihn.
Komme auch aus NRW und hatte gerade in der letzten Woche die Herren von der Stadt zur Gebrauchsabnahme da. Wir haben wohl aus Versehen einen falschen Planstand als Baugesuch eingereicht, in dem aber nur ein Fenster fehlte (und keiner hat's gemerkt *grins*). Es gab letztendlich keinen Ärger und wurde abgenickt, da das Fenster nicht direkt an der Straßenfront liegt und auch nur sehr schmal ist; aber an anderer Stelle wäre das schon nachtragspflichtig gewesen. Wenn das Baugesuch schon raus ist kann man das aber einfach als Detailplan nachtragen lassen. Dazu reicht ein Ausschnitt vom Grundriss sowie die entsprechende Ansicht. Falls nicht soll der Architekt (falls sonst nichts dagegen spricht) das mal eben eintragen und die Pläne neu plotten; das ist echt nicht viel Arbeit und sollte (wenn überhaupt) nicht mehr als ein paar Euro für das Papier kosten. Achtung: Falls sich die Statik schon gemacht ist und sich dadurch ändert, könnte das ein größerer "Stalp" werden! LG
es kommt auf den Bebauungsplan an, der für das Grundstück gilt.
Die sind extrem unterschiedlich. Wir haben hier ein Baugebiet, das regelt, wo die Garage zu stehen hat, welcher Zaun (Jägerzaun) es zu sein hat und wo die Fenster in welcher Größe hinzugehen haben. Ebenso welche Ziegel und die Farbe von denen. DAs ist extrem :-(
Für den Bebauungsplan ist bei uns z.B. die Gemeinde zuständig, wer das in Städten ist, weiß ich nicht ...
Ich würd da wirklich nachfragen - WENN das genehmigungspflichtig ist, und Du machst es quasi heimlich und jemand hängt sich dran, können die Dir den Bau einstellen und entweder kostets Strafe oder Du musst das Fenster wieder zumauern. (ist hier alles schon passiert).
Frag einfach nach, dann biste auf der sicheren Seite
Lg
Heike
normaler machen die doch erst so "Entwürfe" da kann man jederzeit was ändern. Erst wenn der Werkplan steht, wird er eingereicht
....sorry hab vergessen zu schreiben, wäre ein Dachfenster, also eine Gaube. Im Dachgeschoss sind auf 160 m² nur 2 Zimmer geplant, wir würden aber gern 3 draus machen. Wir haben den Plan nicht selbst anfertigen lassen, wir wollen einen fertig geplanten Bau höchstwahrscheinlich übernehmen. Dieser Plan (da hängt aber nicht nur die Wohnung/Privathaus dran, sondern noch um einiges mehr) hat bis hierhin rund 20.000 € gekostet. Also ich denke mal schon, dass dies der endgültige Plan ist, denn der Architekt wartet eigentlich nur darauf sich um Baufirmen zu kümmern (ist mit dem jetztigen Besitzer so abgesprochen gewesen) LG Steffi
... wird der Bauantrag wohl schon durch sein. Redet bitte unbedingt mit dem Architekten; u.U. würde eine Gaube gar nicht genehmigt werden können, wenn z.B. das DG nicht als Vollgeschoss gebaut werden darf und die zulässige Größe bereits ausgeschöpft wurde. Macht Euch einen Termin beim Planersteller; der kennt ja den Bebauungsplan und kann Euch entsprechend beraten. Wenn das Haus bei Euch schon in der engeren Wahl ist müsst Ihr notfalls halt für die Beratung zahlen. Aber wie es sich anhört ist der Architekt ja auch an der weiterführenden Betreuung des Bauvorhabens interessiert und wird das vermutlich gratis machen. LG
Hi, Gauben sind in allen Bundesländern genehmigungspflichtig - also müsst ihr auch entsprechende Zeichnungen und Statik für den Antrag mit einreichen. Anders wäre es z.B. für Dachflächenfenster, deren Einbau (und sogar der Ausbau des DG im EFH) ist in einigen Bundesländern (z.B. BaWü) sogar komplett verfahrensfrei. Gruß, Speedy
Die letzten 10 Beiträge
- Geld anlegen
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder