Elternforum Sparen - Das liebe Geld

an die die Ahnung von ALG1 und ALG2 haben (sorry lang)

an die die Ahnung von ALG1 und ALG2 haben (sorry lang)

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, also, ich habe bis zum Mutterschutz, Arbeitslosengeld1 erhalten, nach der Geburt aber keinen neuen Antrag gestellt, da ich evtl. erst arbeiten möchte wenn die kleine 3 ist, so, leider ist mein Mann auch Arbeitslos und seit diesem Monat bekommen wir Hartz4, man sagte mir, das ich erst arbeiten müsste, wenn meine kleine 3 ist, jetzt habe ich einen Brief (von Hartz4 Stelle) erhalten, indem steht, das ich noch 86 Tage anspruch auf Arbeitslosengeld1 hätte, und ich einen Antrag, beim zuständigen Amt stellen müsste, aber wenn ich den Antrag stelle, muss ich mich ja dem Arbeitsmarkt zur verfügung stellen, ich habe dann beim Arbeitsamt (Arbeitslosengeld1) angerufen, die fragte mich, ob ich denn arbeiten könnte/möchte und ich sagte dann, nein (u.a. weil ich niemanden zum aufpassen hätte, mein Mann kommt mit der kleinen(11Monate alt) überhaupt nicht klar, ausserdem bemüht er sich selber intensiv um Arbeit, die Frau am Telefon meinte, dass ich einen Antrag stellen sollte, bzw. sagen sollte, das ich niemanden habe und nicht arbeiten gehen kann, dann würde ich ja vom Amt (AG1) sozusagen, eine Absage bekommen, und könnte das dann der Hartz4 Tante vorlegen, auf die Frage ob das denn auch ginge, sagte sie, dass sie das nicht sagen könnte! So, ich hoffe ich habe nicht zu verwirrend geschrieben, hat vielleicht jemand einen Tipp, wie ich da vorgehen könnte, wäre echt dankbar?! lg bunny


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich weiß jetzt nicht genau,aber soviel ich weiß bekommst Du dann auch Hartz4,Arbeiten nach der Elternzeit,sprich ab 3 wenn Du Anspruch auf einen Kindergartenplatz hast. Solange die Betreuung nicht sichergestellt ist,mußt Du ja beim Kind bleiben. Stelle einen Antrag auf Hartz4 bzw. Dein Mann,er ist Dir gegenüber Unterhaltspflichtig Frag aber nochmal beim Jobcenter nach,kann ja auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, doch das ist schon korrekt, glaube ich. Wenn Dein Mann und Du arbeitslos sind, dann kannst Du Dich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, denn Dein Mann könnte ja auch auf das Kind aufpassen. Argumente wie "der kann das nicht gut genug" gelten da wohl nicht. LG Kerstin