fusselinchenb
Schönen guten morgen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Und zwar hat meine freundin (bzw ihre Familie) im jahr 2008 gebaut. Dann mußten sie nachdem haus stand (also 2009) so ein formular ausfüllen, damit das finanzamt den neuen einheitswert u.s.w. errechnen können. Das hatte meine freundin dann auch innerhalb kürzester zeit im briefkasten. 2010 und jetzt 2011 kamen dann im Januar die Rechnungen für Grundbesitzabgagen (Grundsteuer, abfall und straßenreinigung) . Allerdings die grundsteuer immernoch nicht korrekt berechnet. Die von der stadt haben nun 2011 nochmal den wert vom unbebauten grundstück genommen. Somit zahlen sie nur knapp 30euro im jahr an grundsteuern. Kann das denn rückwirkend überhaupt gefordert werden? wenn ja wie lange? ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen
Hallo! Bei meiner Freundin wurden 5 Jahre lang die Grundsteuer zu niedrig berechnet. Nun mussten sie für 4 Jahre rückwirkend nachzahlen, obwohl der Fehler bei der Stadt lag - über 1.200,-! LG Didi
Wir mussten auch 1.200 € rückwirkend nachzahlen. Allerdings hatte unser Versorger auch 3 Jahre lang versäumt, uns die Kanalgebühren (nur für Regenwasser) in Rechnung zu stellen. Das konnte NICHT nachgefordert werden ... Glück für uns! LG
LG
LG
leider
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