philips
Hallo , bei mir wird es auf eine Kündigung rauslaufen . Bin jetzt 8 Monate bei der Firma . Davor war ich 3Jahre in Elternzeit . Davor war ich beim gleichen AG einige Jahre . Wird mir der Verdienst beim Arbeitslosengeld mit eingerechnet ? lg Dani
ja, der verdienst von 12 monaten rückwirkend, dächte ich. liegt elternzeit dazwischen, dann also die 8 monate von jetzt und die 4 monate davor. bei mir war es so, dass mein letztes einkommen nach der kündigung 13 jahre zurücklag (bis auf 3, 4 wochen resturlaub, die ich nach der letzten elternzeit noch genommen habe) und somit nicht mehr als grundlage genommen werden konnte. dadurch habe ich mehr alg1 bekommen, als ich jemals als lohn hatte, weil in so einem fall vom durchschnittsmindestlohn aus gerechnet wird.
danke Sechsfachmama !!! lg und geniess das WE
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