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Ärger über IKEA: berechtigte Reklamation und die zahlen das Geld nicht aus

Ärger über IKEA: berechtigte Reklamation und die zahlen das Geld nicht aus

leaelk

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Hallo in die Runde, ich bin gerade total sauer auf Ikea. Mußte dort heute leider einen Teppich umtauschen, der kaputt ging und der Garantieumtausch war auch völlig problemlos --- soweit so gut. Gerne hätte ich einen 1:1 Austausch gehabt, aber das Teppich Modell gibt es nicht mehr. Ich war dann auch in der Teppichabteilung, aber es gibt nicht einen Teppich in der passenden Farbe. Also bin ich wieder zum Kundenservice und wollte mein Geld zurück, aber das bekam ich nicht. Nur eine Guthabenkarte. Ich brauche aber nichts von Ikea. Ich brauche JETZT einen neuen Teppich und würde den dann gerne in einem anderen Geschäft kaufen können. Und ich bin der Meinung, dass die mir das Geld auszahlen müssen, weil sie weder einen 1:1 Austausch, noch einen gleichwertigen Austausch leisten können und es um einen Garantiemängel und nicht um einen Umtausch aus gutem Willen geht. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Wäre schön, wenn jemand etwas hätte, denn so lasse ich mich hier nicht abspeisen. Ich kann ja nichts dafür, dass die Ware defekt ist und sie sich nicht austauschen können.


mamavonzoe

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Du bekommst bei IKEA immer eine Guthabenkarte, damit gehst du zum Auszahlungsautomaten und läßt dir das Geld auszahlen. Es gibt nie direkt Bargeld, nur am Automaten, ist gänige Praxis. lg mvz


32+4

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Antwort auf Beitrag von mamavonzoe

die ganz normale guthabenkarte? bei mir stand die info nämlich nicht drauf aber gut zu wissen


mamavonzoe

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Wir hatten beim Umbau immer wieder Umtausch Sachen. Und auf diese karte die ich dann an der Info bekommen habe, war immer die Umtausch Summe drauf, die lies sich dann in Bargeld tauschen.


32+4

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Antwort auf Beitrag von leaelk

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html z.B.? wir geben in solchen fällen keinen gutschein aus


speedy

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Hi, wenn Nachbesserung od. Neulieferung nicht möglich ist, dann hast du Anspruch auf Wandelung des Kaufvertrags, d.h. das Geld muss ausgezahlt werden - §§ 433, 437 BGB. Wenn du aber eine Guthabenkarte erhalten hast, dann ist das bei IKEA auch ok, denn dort kannst du den Kartenwert jederzeit am Automaten in Bargeld auszahlen lassen. Die Mitarbeiter an der Reklamation haben überhaupt keinen Zugriff auf Bargeld. Aber das hätten sie dir zumindest so erklären können. Gruß, Speedy


leaelk

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Antwort auf Beitrag von speedy

Hallo, eine Barauszahlung ist NICHT möglich --- steht auf der Karte sogar drauf und diese Auszahlungsautomaten gibt es hier auch gar nicht mehr.


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von leaelk

die sind verpflichtet, bargeld auszuzahlen. ein gesetz gibts dafür - google mal dass man sich die karte nicht auszahlen lassen kann, müsste dann neu sein. ich kenne es nur so, dass man an der info die geldkarte bekommt, damit an die kasse geht und dort sein geld ausgezahlt bekommt.


zweiacker

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Antwort auf Beitrag von leaelk

...man könnte natürlich sich was in dem Laden aussuchen, mit der Guthabenkarte zahlen und dann feststellen das einem das Teil dann doch nicht gefällt. Wenn es dann noch Originalverpackt ist könnte man es ja wegen nichtgefallen zurückgeben und bekommt dann vielleicht eine Auszahlung? Nur so eine Idee und halt nur theoretisch.... Gruß Diana


leaelk

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Antwort auf Beitrag von zweiacker

DAS hatte ich auch schon überlegt, aber dann bekommt man nur eine neue Guthabenkarte, weil man ja auch mit so einer gezahlt hat *seufz*


babsi75

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Antwort auf Beitrag von leaelk

ich weiss ja nicht wie hoch die summe ist stell dich doch einfach vor die kasse und lass sie dir von einem kunden der dann damit zahlt in bargeld tauschen wäre vl eine möglichkeit lg babsi


manumaus9

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Antwort auf Beitrag von babsi75

oder du kaufst was neues und bringst es hinterher zurück also ich bekomme immer so wie ich bezahlt habe das geld wieder . Wenn mit karte wirds zurückgebucht wenn bar bekomme ich solch karte mit der ich zur kasse muss und dann mein geld bekomme. lg manu


Happymom6784

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Also ich kenne es seit neuestem auch nur so, das man eine Guthabenkarte bekommt und KEIN Bargeld bekommen kann und auch nix auf die EC Karte zurückgebucht bekommt, das ist wohl neu. Allerdings ist die Karte wohl unbegrenzt gültig und irgendwann wirst du doch wohl wieder was bei IKEA kaufen, oder? Oder die Idee, irgendjemandem der vielleicht hinfährt die Karte gegen Bargeld austauschen?! LG


Holly87

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Antwort auf Beitrag von Happymom6784

schau mal da: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Umtausch-und-Rueckgabe-Geschenkte-Kulanz-1333057-1333677/ Da steht eindeutig das man für defekte Ware Anspruch auf Geld hat und nicht nur auf einen Gutschein. So kenne ich es auch aus der Berufsschule (bin gelernte Einzelhandelskauffrau)


manumaus9

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Antwort auf Beitrag von Happymom6784

hab heute was zurückgebracht und habe es auf kartte gebucht bekommen wo ich mit bezahlt habe ..


leaelk

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Antwort auf Beitrag von manumaus9

Und ja die Gutscheinkarte ist unbegrenzt gültig und trotzdem habe ich jetzt nicht mal eben das Geld für einen neuen Teppich in der Ecke liegen und ich mag nicht ohne Teppich bleiben! Es ist ja nicht mein Fehler, dass der Teppich eindeutige Mängel hatte und es ist auch nicht mein Fehler, dass Ikea den Teppich aus dem Programm genommen hat. Und heute werde ich nochmal zu Ikea gehen und erst wieder gehen, wenn ich mein Bargeld habe. SO NICHT!!!


Sternspinne

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Ich würde auch nochmal hingehen, weil es wirklich so nicht geht. Manchmal hat man auch mit einem anderen Mitarbeiter mehr Glück, der entweder mehr weiss, oder einfach netter ist.