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Abbuchung - Erlaubniss

Abbuchung - Erlaubniss

Mami-Franzi19

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Huhu Folgendes: Wir sind bei der Telekom, sind umgezogen, hatten SEHR viel ärger mit der Telekom, jetzt ist alles geregelt (nach einigen Monaten) können LEIDER LEIDER nicht kündigen (heul heul), Telekom hat von uns damals eine Abbuchungs-Erlaubniss gekriegt. Nach dem Umzug mussten wir mehrmals durchgeben das wir umgezogen sind, das wir ein anderes Paket nutzen müssen (da das was wir vorher hatten leider nicht verfügbar ist) und dementsprechend wurd es natürlich billiger. Telekom hat trotzdem die höhere, alte Summe abgebucht, wir natürlich zurückgebucht & telekom angerufen, gar kein problem, die nehmen es jetzt auch raus das nicht mehr abgebucht wird sondern wir überweisen. TELEFONISCH abgemacht. Danach wurde WIEDER die höhere Summe abgebucht, wieder telefoniert, wieder viele entschuldigungen,wieder zurückgebucht, wieder die zusicherung das nun wirklich nichts mehr abgebucht wird. Wieder nur telefonisch. Insgesamt wurde uns DREI mal zugesichert das NICHTS abgebucht wird. Und nun wurde WIEDER abgebucht. Diesmal aber wenigstens die richtige Summe. Ich weiß da es telefonisch abgemacht wurde können wir da nichts machen weil wir ja nichts vorlegen können das es uns wirklich zugesichert wurde. ABER nun grübeln meine Mutter und ich ob die überhaupt abbuchen dürfen nachdem wir schon einmal zurückgebucht haben? Wir sind beide der Meinung das die Telekom dann eine neue Abbuchungs-Erlaubniss braucht. Mein Freund ist aber der Meinung das das erst ab dem 2. oder 3. mal zurückbuchen der Fall ist. Was stimmt denn nun? DÜRFEN sie nun abbuchen oder nicht? LG Franzi P.S., da es ja um Geld geht wusste ich nicht wo ich es sonst posten sollte :)


sternchen1410

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Antwort auf Beitrag von Mami-Franzi19

HI ich kann dich gut verstehen. ich hatte vor einem Jahr auch massive Probleme mit der Telekom. Ich meine mich zu erinnnern das sie mir agten sie würden nur abbuchungenh akzeptieren. Überweisungen gehen wohl ncht. Ich mußte auch sehr viel Geduld haben. Sonst hätte ich da ich noch am Anfang mit denen war, kündigen müssen. Da ich aber auf dem Dorf wohne, und da nur Telekom empfange, ist es sehr schlecht gewesen.


Wuck

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Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Generell, zum Thema Abbuchungs-Erlaubnis: Du hast (normalerweise) der Telekom eine "Einzugsermächtigung" erteilt. Diese mußt du am Besten schriftlich (wenns Probleme gibt auch per Einschreiben) widerrufen. Das kannst du vielleicht auch im T-Punkt erledigen. Laß dir dann den Widerruf als "erhalten" auf einer Kopie bestätigen. Dann dürfen die nicht mehr abbuchen. LG Elke


Herbstsonne30

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Antwort auf Beitrag von Mami-Franzi19

> Wir sind beide der Meinung das die Telekom dann eine neue Abbuchungs-Erlaubniss braucht. > Mein Freund ist aber der Meinung das das erst ab dem 2. oder 3. mal zurückbuchen der Fall ist. Wie kommt ihr drei auf Eure jeweilige Meinung? Wenn die Einzugsermächtigung nicht widerrufen wurde, gilt sie weiterhin.


Booki

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Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

Ihr müsst die Einzugsermächtigung schriftlich gegenüber der Telekom widerrufen. Und auch der Bank Bescheid geben, damit da nicht munter weiter abgebucht wird, die kontrollieren nämlich nur Stichprobenartig!


Fru

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Antwort auf Beitrag von Booki

wie die anderen schon geschrieben haben...Du erteilst schriftlich die Einzugsermächtigung und mußt sie auch genau so wieder zurückziehen. Also schriftlich! LH


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Fru

widerrufen der einzugsermächtigung bei der telekom, am besten mit einschreiben , da kommt gerne mal nix an und dann auch zur bank gehen und das da klären das telekomm nicht mehr buchen darf jaja die liebe telekom


deischuhzu

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Antwort auf Beitrag von Mami-Franzi19

eine Abbuchungsermächtigung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Es gibt keine Verpflichtung hierzu.


ursel66

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Antwort auf Beitrag von deischuhzu

Hallo, die Einzugsermächtigung schriftlich bei der Telecom widerrufen - sonst gilt sie endlos weiter (theoretisch auch nach Vertragsende). Die Bank kann gar nichts machen. Es gibt keine Möglichkeit bestimmte Unternehmen abbuchungstechnisch zu sperrren. Da hilft nur jedesmal, den Betrag zurückzubuchen. Da ja jedesmal mindestens 6 € Gebühren dazu kommen, hören die Unternehmen meist von allein auf! Gruß


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ursel66

das macht jede bank anders!!!!!!