Elternforum Sparen - Das liebe Geld

aBay-Frage

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Hallo und Frohe Weihnachten! Ich habe vor Weihnachten den MP3-Player meiner Tochter bei eBay versteigert. Den hatte sie bis zuletzt im Gebrauch und ich habe nochmal auf volle Funktionstüchtigkeit geprüft, bevor ich ihn eingestellt hatte. Das mache ich bei techn. Gerät immer. Der Player ging für einen sehr hohen Preis weg, nun hat der Käufer einen erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel gemeldet. Schon vorgestern, habs eben erst gesehen. Er schreibt, dass das Gerät nicht funktioniert und kaum Töne herauskommen. So einen Fall hatte ich noch nicht und weiß nicht genau was ich tun soll. Schreibe ich, dass das Gerät bei mir einwandfrei funtioniert hat und meine Beschreibung korrekt war? Andernfalls kann ich nur Rückerstattung des Kaufbetrages anbieten, aber da das Gerät funktionierte, als ich es verschickt hatte, möchte ich das gar nicht! Dann habe ich ja auch diesen Satz, wegen Ausschluß der Gewährleistung in meinen Autionen, bringt das in so einen Fall überhaupt was? Montag fahre ich weg, ich habe Angst, dass mein Konto gesperrt ist, wenn ich wiederkomme...?


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Ich werde aus dem Fall nicht ganz schlau. Falls der Käufer Dich "linken" möchte um einen Rabatt rauszuschlagen oder eine Rückabwicklung herbeizuführen hätte er dich doch vorher sicher angeschrieben. Eigentlich sollte man ja IMMER erst mal mit dem Verkäufer Rücksprache nehmen, auch nach Ebay-Richtlinien. Sich den Fehler "beweisen" zu lassen ist natürlich aus der Ferne schwierig.; Fotos bringen da ja nicht wirklich viel. Kann es vielleicht ein Bedienfehler sein? Ich würde an Deiner Stelle den Verkäufer anschreiben und mir 1. das Problem genau schildern lassen und 2. darauf hinweisen, dass man ja zunächst nun mal direkt Kontakt mit Dir hätte aufnehmen können. Dann mal abwarten, was da kommt. LG


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Der Käufer hat über 600 Bewertungen, dreimal soviele wie ich, davon lasse ich mich gerade etwas verunsichern. Habe nun geschrieben, was ich hier auch geschrieben habe. Und auf einen evtl. Bedienfehler bzw. schlechte Batterien hingewiesen. Bin mal gespannt, was passiert!?


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dein Ausschluss der gewährliestung bringt vor einem deutschen Gericht nicht wirklich viel (es gibt nur einen Satz, der muss haargenau stimmen, dann ist es korrekt) ABER wenn das Gerät bnei dir einwandfrei funktioniert hat, dann hast du sicherlich Zeugen dafür. Schreib ihn an, dass du nur einwandfreie Ware verkauft hast, die funktionierte und bitte ihn, die Kopfhörer zu prüfen (oftmals ist ein Wackselkontakt in den Kopfhörern, weiß ja nicht, ob du di mitverkauft hast) hast du die bedienungsanleitung mit beigelegt`? du wirst nicht gleich gesperrt, das schlimmste was passieren kann ist eine negative Bewertung, aber sperren tut ebay so schnell nicht, erst recht nicht, wenn du über den Antowrt-Button gehst von dem von der Beschreibung abweichenden Artikel!