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Ausweiskontrolle auf Fähren?

Ausweiskontrolle auf Fähren?

Frau Maus

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Hallo zusammen, wir überlegen in den Ferien mal von Travemünde nach Rostock mit der Fähre zu fahren. Unser Kind unter 16 Jahren hat aber keinen gültigen Reisepass mehr, Perso sowieso nicht. Müssen wir dann extra einen Ausweis machen lassen oder wird dort gar nicht kontrolliert? LG


tonib

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Antwort auf Beitrag von Frau Maus

Seit es die DDR nicht mehr gibt, braucht man für diese Strecke keinen Reisepass mehr. Oder wie wolltest Du fahren?


Frau Maus

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Antwort auf Beitrag von tonib

und in Rostock gleich wieder runter. War nur verunsichert, ob wir bei betreten und verlassen des Schiffs dann einen Ausweis bräuchten.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Frau Maus

Über Dänemark braucht man einen Ausweis. Euer Kind sollte auf jeden Fall mal einen Perso bekommen, sonst ist ja auch kein Inlandsflug möglich. Trini


Frau Maus

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Antwort auf Beitrag von Trini

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Trini

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Antwort auf Beitrag von Trini

Interessiert mich jetzt wirklich. Trini


Frau Maus

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Antwort auf Beitrag von Trini

Ob das mit Stena-Line auch geht versuche ich gerade rauszufinden. LG


BIDI

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Antwort auf Beitrag von Frau Maus

Stena Line hat uns letztes Jahr von Schweden nach Kiel NICHT mitgenommen, weil der Ausweis unserer Tochter abgelaufen war. Und Vorsicht, manche TT Line Verbindungen werden von Stena Line durchgeführt!


Trini

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Antwort auf Beitrag von Frau Maus

Ich finde die Option Travemünde-Rostock gar nicht und ich würde dem Kind unbedingt einen Ausweis beschaffen, mit Zeit einen Perso, ohne halt einen Kinderreisepass. Trini


minnie_74

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Antwort auf Beitrag von Frau Maus

Laut Homepage von TT ist auch für die Route Travemünde-Rostock ein Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass notwendig.


Frau Maus

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Antwort auf Beitrag von minnie_74

Deshalb ja meine Frage. LG


minnie_74

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Antwort auf Beitrag von Frau Maus

Dann zur Sicherheit einen zuvor beantragen. Das Problem liegt vermutlich darin, dass möglicherweise die 12-Meilen-Zone verlassen werden könnte und dann ein Ausweis notwendig wäre laut internationalem Recht.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Frau Maus

nur die Frage, wie lange gilt der dann, muss mit 16 ein neuer teuer bezahlt werden ? dagmar