Mitglied inaktiv
Hallo,, würd gern mit meinem Freund zusammen ziehen ,, allerdings bin ich arbeitslos u er geht arbeitn ? Hat jemand Erfahrung damit ob mir dann zb noch Leistungen zu stehen wenn ja wieviel,,? Würden dann vileeicht erst zusammen ziehen wenn kind da is,, über Antworten freu ich mich lg
habe ich auch vor paar monaten gemacht, ihr müßt zum amt, alles dar legen was jeder an geld bekommt, das wird zusammen gerechnet und je nach dem dann abgezogen wenn ihr zusammen zuviel bekommt. lg
Pedilein hast Pn
du auch ![]()
Wenn du ALG1 bekommst ist das egal. Bei ALG2 nicht mehr, dann ist dein Geld und deins eins, ihr eine Bedarfsgemeinschaft... alle Einnahmen und Ausagen sind EUER.
das kann ich leiden. ein zusammenziehen vom geld der allgemeinheit abhängig machen.
bist du schwanger?? wenn nicht, dann such dir nen job und zieh mit ihm zusammen.
Würden dann vileeicht erst zusammen ziehen wenn kind da is,,
guggst du oben, hat sie doch geschrieben ![]()
geld oder liebe ![]()
Huhu :o) Wie ist denn nun die Regelung, von der ich irgendwo mal gelesen habe? Da hieß es, dass man im 1. Jahr des Zusammenlebens KEINE Bedarfsgemeinschaft ist und demnach weiterhin ALG / Arge-Leistungen beziehen kann? Gibt es die? Ist die von Arge zu Arge unterschiedlich? Könnte man evtl. mal nachfragen. Hab es auch nur gehört, da es mich aber nicht betrifft, mich nicht weiter erkundigt. LG, Manuela
Soweit ich weiß, gilt man als Bedarfsgemeinschaft ab der Geburt des gemeinsamen Kindes bzw. wenn man ein Jahr zusammengelebt hat... Bei den Berechnungen für Erstausstattung wurde aber schon das Gehalt meines Freundes mit angerechnet.
eine richtige familie braucht kein arge-geld mehr, wozu? glücklich ist anders...
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