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zur Info, war beim Anwalt schon längst!!!

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Mitglied inaktiv

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Hallo! Erstmal vielen DAnk für alle Eure Beiträge!!!! Zur Info: Ich war beim Jugendamt, als die Sache öffentlich wurde. In der Tat, da meinte die Dame, ich wäre labil, weil ich meine Tränen nicht zurückhalten konnte. Es wäre besser für mich wenn ich das Umgangsrecht gerichtlich beim Anwalt festlegen würde- erstmals.Und wegen Umzug des Kindes oder Wechselmodell hat sie sich nicht geäußert, dazu müßte sie auch meinen Mann kennenlernen.Das würde nicht sie , sondern das Gericht entscheiden.War beim Anwalt: Er meinte, wollen Sie das UR ...?Aber warum, das haben Sie doch .War auch so .Er hatte erst einen Fall, auch eine Mutter, die wollte , dass ihr Kind wieder bei Ihr wohnt.Sie sagte, des JA wäre dafür,Er hat es beantragt, auf einmal sagte das JA , nein , das Kind sollte man nur aus seiner gewohnten Umgebung reissen , wenn es z.B. missbraucht wird.Das Gericht würde so entscheiden, wie das JA sagt.Ich zum JA,angerufen.Sie meinen Mann eingeladen.Das Ganze hat sehr lange gedauert!!!!Erst neulich waren wir wieder beimJA, NACHDEM die Lehrerin gesagt hatte, dass mein Sohn nicht mit mir gehen wollte, als ich abgeholt habe-der Grund, weshalb die Dame vom JA beschloss, es wäre besser,meinen Sohn nicht zu zwingen.Ich telefonierte erst gestern mit meinem Anwalt, auch weil Mann mir erzählt hat, er hätte die Scheidung eingereicht.Anwalt meinte, ich müßte warten, bis ich Post bekomme, danach sollte ich ihn anrufen. Also ich habe nicht gezögert, zum JA und RA zu gehen. Meine Bedenken sind nur, ob es ratsam ist, wenn ich das Umgangsrecht gerichtl. festlegen lasse ,oder nicht.Denn im Moment HABE ich es noch. Offiziell!!Die Bedenken, dass , wenn ich es festlegen lasse, mir das dann !!womöglich wegen der DAme vom Jugendamt (oder auch mein Mann würde alles tun) verweigert, bzw. ich es verlieren würde!!!! Zum RA werde ich sowieso gehen, sobald er auch einen Termin freihat und ich Post bekommen habe Versteht Ihr, was ich meine? Entweder Jetzt festlegen zu lassen, mit Risiko, dass ich es womöglich verlieren könnte oder es nicht festlegen zu lassen, dann habe ich es offiziell, aber Praktisch nicht


Butterflocke

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Es ist unglaublich mühsam, Deine Beiträge zu lesen und zu verstehen...;-) Ich verstehe nicht ganz... Du hast also das Umgangsrecht automatisch(?). Dann soll Dir Dein Anwalt dabei helfen, es auch in der Praxis umsetzen zu dürfen! Was sagt er denn dazu? Ich kenne natürlich das Verhältis zwischen Dir und Deinem Sohn nicht, aber wenn bisher alles in Ordnung war, dann gehe ich noch immer davon aus, dass er beeinflusst wurde/wird. Was Dich und Deine empfundene Verzweiflung/Trauer/Wut betrifft, die Du NATÜRLICH auch ausstrahlst, so glaube ich - zumindest bei guter emotionaler Basis zwischen Euch - fest an die Resilienz Deines Sohnes! So stark aber, einer gezielt(!) negativen Beeinflussung stand zu halten, ist kein Kind in diesem Alter. Vielleicht verstehe und interpretiere ich die ganze Situation falsch, aber für mich hört es sich eben ganz danach an........ Sei diplomatisch. Unterdrücke Deine Tränen bei der JA-Tante in Zukunft. Und ja, such Dir Hilfe, sobald Du kannst... Nicht, weil Du irgendjemandem etwas beweisen sollst und erst DANN Dein Kind haben "darfst" (ist m.E. nach Humbug!), sondern einfach für DICH. Denn wenn Deine Geschichte stimmt, dann hast Du Dich sogar erstaunlich gut unter Kontrolle.... Viel Glück!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Ja , ich habe meine Tränen neulich beim JA unterdrücken können. Nur als ich vor Monaten beim Jugendamt gegangen bin ,ist mir das leider nicht gelungen.O.k. ich muss ausfühlicher und deutlicher schreiben. Das Umgangsrecht, sowie Sorgerecht habe ich sowieso, also JA und RA sagten damals, das hätte ich. Solange ich nichts unterschreiben würde, hätte ich es. Nur war jetzt das JA der Meinung...dabei vorher meinte sie, man muss dem Kind sagen, so dieses WE bei Mama, das müßte für das Kind klar sein. Im Laufe des Gesprächs sagte mein Mann, dass er mein Kind nicht zwingen will und dass selbst die Lehrerin ...Und er!!, mein Mann wäre nicht zum JA und RA gegangen, ich hätte es gemacht.


MM

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

... hatte auch weiter unten etwas in dem Sinne geschrieben. Klar solltest du dir Hilfe suchen, aber die Tatsache, dass du deinem Kind gegenüber auch Trauer zeigst, ist m.E.nichts "Schlimmes", sondern einfach menschlich, zumal in DIESER Situation. Klar sollte er dich nicht NUR so erleben, aber auch das gehört dazu. Ich halte es für ein Hirngespinst, wenn anscheinend manche meinen, das künstliche "Heititei" (mit Verwöhnen und zugleich Beeinflussen) in der "neuen Familie" tue dem Kind gut. Wenn ja, dann m.E. nur sehr oberflächlich. Und das mit der Beeinflussung kenne ich auch, leider weiss ich persönlich von soclhen Fällen... :-( Wenn du das Umgangsrecht hast, kannst es es doch nicht so einfach verlieren. Was meinst du denn dann mit "festlegen lassen"? Das steht doch eh schon fest, wenn du es hast?!


Patti1977

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was nützt dir das vom gericht festgelegte, wenn dein sohn nicht will und dein mann ihn nicht herausgibt? wenig, mit polizei das kind holen? nein. entziehen wird man es dir denke ich auf keinen fall. ob du nun das gerichtliche schreiben in der hand hast oder nicht, es ändert an der gefühlslage deines sohnes nicht und daran, dass er keinen umgang will. hattet ihr ein gespräch zusammen beim JA? dein mann und du? ich fand das damals unheimlich gut gemacht bei mir und hat vieles geklärt als wenn der sachbearbeiter immer nur getrennt vermittelt. schon mal an begleitenden umgang in zusammenarbeit mit dem jugendamt gedacht? dass dein sohn nicht das gefühl hat mit dir allein zu sein aber du trotzdem kontakt aufbauen kannst? ich schrecke bei solchen sachen immer vor gerichten. vorallem ändert es nichts an der eigentlichen grundsituation. besprich möglichkeiten mit deinem anwalt, mach eine therapie, lass den schulpsychologen rankommen. und noch ein tipp fürs innere denken: er ist nicht dein mann, er ist dein ex oder der Kindsvater. mit dem "mein mann" finde ich, bindest du sehr.


Mitglied inaktiv

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Ich kann es kaum lesen, mach mal ein paar Absätze rein das nächste Mal. Kann es sein, dass du die Begrifflichkeiten UmgangsRECHT, das im Sorgerecht enthalten ist, und UmgangsREGELUNG durcheinanderbringst? Lg Fredda


Mitglied inaktiv

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Ja , Du hast Recht! UmgangsRECHT habe ich . Mit Festlegen des Umgangsrecht meine ich die gerichtlich festgelegte UmgangsREGELUNG . Sorry!!! Ich verstehe das echt nicht! Ihr ratet alle zum Anwalt, tue ich!! Meine Frage ist , ob es besser ist, die Umgangsregelung, sprich alle 2 WE gerichtlich festsetzen zu lassen oder nicht. Denn dann würde Mann und JA womöglich einschreiten und was passiert dann? Könnte ich dadurch auch das UmgangsRECHT verlieren? Wenn der Richter entscheidet?


Patti1977

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das denke ich eher nicht. um das umgangsrecht zu verlieren, muss man sich einiges zu schulden kommen lassen. ich tendiere eher in richtung: stundenweise und dann tageweise in zusammenarbeit mit JA und psychologen. sowas kommt eher bei raus. welchen grund gibt es, dir das recht wegzunehmen? bisher las ich keinen.


Mitglied inaktiv

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So, jetzt aber: Das Jugendamt hatte ja mit dem behutsamen Annähern ans Kind einen guten Vorschlag gemacht. Den würde ich dankend annehmen. Wenn außer dem Vorfall mit der Tür, die du eingeschlagen hast, nichts weiter geschehen ist, sehe ich keinen Grund zur Annahme, dass dir das Sorgerecht entzogen werden könnte, geschweige denn das Umgangsrecht, das hättest du ja sogar noch, wenn du kein Sorgerecht hättest. Das Umgangsrecht ist ein Recht des KINDES und wird sehr ernstgenommen von JA und Gericht. Umgangsregelungen würde ich jetzt nicht mit Gewalt durchsetzen, sondern erst, wie ich unten schrieb, den Psychologentermin abwarten und zur W.-Feier gehen und mich ganz normal benehmen. Du kannst dich auch am JA nochmal beraten lassen, die wollen garantiert nicht den Kontakt des Kindes zur Mutter sabotieren, im Gegenteil.


Patti1977

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meiner Meinung nach.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Stimmt.Das Umgangsrecht werde ich nicht so leicht verlieren. Es ist die Umgangsregelung, die ich beim RA festlegen lassen könnte. Das JA wäre nur dagegen, das Kind eben...U,Regelung zu zwingen... O.k. aber zum RA werde ich die nächsten Tage sowieso wegen Scheidung gehen. Wäre es sinnvoll, auch die UmgangsREGELUNG gerichtlich feststellen zu lassen?


Patti1977

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das gericht wird das JA und den Vater befragen. meiner meinung nach ist der schritt über gericht zu gehen nicht gerade vorteilhaft. er ist eher eine kampfansage an deinen ex. aber keine hilfe für deinen sohn. besprich mit dem JA möglichkeit der annäherung, begleitenden umgang. die brechstange gericht nützt dir nichts, wenn dein kind nicht will. denn das wird auch befragt. und was kommt raus? sicher begleiteter umgang mit Anbindung des JA. Das Gericht wird dir nicht viel bringen. Regelt den Umgang mit dem JA. Auch wenn es nicht die 2WE-Lösung zu Anfang ist aber die kannst du deinem Kind nicht aufzwingen. Du kämpfst mit der Regelung gegen deinen Ex, damit willst du zeigen: MEIN RECHT. Klar, hast du, aber du treibst dein Kind damit und mti der Ausübung DEINES RECHTES in die Enge. Der Schuss geht nach hinten los.


Mitglied inaktiv

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Ganz genauso ist es!!! O.k.ich habe mich schlecht ausgedrückt!!!!Es ist auch nichts Weiteres außer..vorgefallen. Das erscheint mir auch so. Das JA hat nicht gesagt, dass man mir das Urecht nehmen wird.


Petra28

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Und Dein Ex ist gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Du den Umgang wahrnehmen kannst.


Anna-Maria1

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Antwort auf Beitrag von Petra28

dazu verpflichtet vielleicht schon,aber ob er es auch macht...gibt soviele ausreden...kind ist krank,kind ist irgendwo eingeladen,kind will nicht(weil es beeinflusst wurde) usw. da weiter zu kommen,wird dann immer schwieriger. so kann man die besuche immer weiter eingrenzen bis das kind,dann gar nicht mehr will.


Anna-Maria1

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hab jetzt nur wenig von den beiträgen gelesen...die geschichte hört sich sehr durcheinander an,aber es wurde gesagt,dass manche sich das nicht vorstellen können und das jugendamt nicht einfach so das umgangsrecht wegnehmen würde und und und...aber recht haben und recht bekommen ist ein unterschied. und da man weiß,was das jugendamt manchmal für sachen macht die in die andere richtung gehen...kinder in familien lassen,wo sie dann verhungern usw. und nachher will keiner was gewusst haben...da kann ich mir auch sowas vorstellen. muss ja nur eine "verrückte" da arbeiten,die willkürlich entscheidet. leider gibt es davon viele,nicht nur beim JA sondern auch bei gericht usw. gibt natürlich auch viele vernünftige und da muss man dann drauf setzen,so schwer wie es auch fällt. warum ist dein sohn eigentlich nicht bei dir? gibt es kein gemeinsames sorgerecht? warum hast du ihn nicht bei dir behalten bzw. zu dir geholt? wie gesagt,hab nicht alles gelesen. wenn das gemeinsame sorgerecht besteht,hätte ich ihn einfach bei mir behalten und wenn dein mann da irgendwas auf JA erzählt hätte,hätte ER erstmal was beweisen müssen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Anna-Maria1

da musst du sehr weit zurücklesen, dann erklärt sich ein bißchen was und das JA hier scheint ja recht konstruktiv und am Kindeswohl interessiert zu sein


Anna-Maria1

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ach,wo die mutter weggezogen ist wegen arbeit,ausbildung oder so? das kann ich auch nicht verstehen,hätte das kind nie dagelassen. aber wenn es jetzt nunmal so ist. verstehe nur nicht,wenn es ein gemeinsames sorgerecht gibt und das gibt es doch eigentlich immer...warum hat sie den sohn nicht zu sich nachgeholt? hätte ich gemacht und jetzt werden viele kommen mit kindeswohl und nach dem willen des kindes entscheiden...aber meistens werden die kinder von der anderen seite beeinflusst. und wenn ich nicht alkoholikerin oder drogensüchtig wäre oder ähnliches,würde ich mein kind unter allen umständen bei mir haben wollen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Anna-Maria1

Ich auch. Der Kindesvater wahrscheinlich auch... Darum finde ich die Einigung über das langsame Kind-aus-dem-Drama-holen per Jugendamt so gut. Sonst gehts zu wie bei König Salomo, der gesagt hat, wer stärker am Kind zieht, bekommt es...


Anna-Maria1

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Antwort auf Beitrag von Anna-Maria1

ja,kann sein. trotzdem wäre das kind jetzt bei mir,weil ich es behalten hätte. solange man das sorgerecht hat...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Anna-Maria1

Und wenn der Kindsvater mit Sorgerecht die gleiche Einstellung hat? Kind klonen, jeder kriegt eins?


Anna-Maria1

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Antwort auf Beitrag von Pamo

dann müsste er das kind schon entführen und das würde er wahrscheinlich nicht machen,das kind würde er erstmal nicht mehr in die finger bekommen. die fragestellerin bzw. ihre geschichte kommt mir auch komisch vor,aber alle schreiben immer,sie wäre das problem. keiner weiß,wie der vater vielleicht drauf ist. ihr soll es immer nur um sich gehen? und sie soll dem kind zuliebe nachgeben? warum soll das denn nicht der vater machen? vielleicht will er sie auch nur mit der situation fertigmachen und es geht ihm gar nicht ums kind? vielleicht will er das kind auch behalten,weil wirklich was mit der mutter nicht stimmt... das wird man nicht herausfinden,weil man nicht dabei ist,aber so könnte es genauso sein.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Anna-Maria1

Kindesentführung ist das, was Du da vorschlägst. Das Kind ist beim Vater (am ehemaligen gemeinsamen Wohnsitz) gemeldet. Die Mutter kann es alleine nicht ummelden. Also behält es seinen rechtmässigen Wohnsitz beim Vater. Das Kind einfach nicht wieder dorthin zurückzubringen ist Kindesentzug - Sorgerecht hin oder her. Und das perfide ist: Hast Du Dich einmal des Kindesentzugs schuldig gemacht, dann bist Du nicht nur das Sorgerecht, sondern auch das uneingeschränkte Umgangsrecht zackig los, zusammen mit jeglichen Chancen, jemals das ABR zu bekommen. Macht sich blöd, wenn die Herren in grün vor Deiner Tür stehen um Dein Kind an seinen rechtmässigen Wohnort zurückzubringen.


Anna-Maria1

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

wie wird das denn dann geregelt,wenn keiner nachgibt...dann könnte man ja niemals ausziehen und das kind mitnehmen. da haben die meisten glück,dass es sich so regelt,dass die mutter das kind nimmt und der vater nichts dagegen hat. sonst müsste man ewig zusammen wohnen bleiben. die fragestellerin hat den fehler begangen auszuziehen. das ist jetzt aber leider so. mit dem ummelden,da kenne ich mich wirklich nicht aus. geb ich zu. ich hätte ihn trotzdem erstmal behalten und gesagt,der vater hätte nichts dagegen gehabt und ich würde ihn noch ummelden. dann würde aussage gegen aussage stehen. und dann kann sich erstmal gestritten werden. niemals würde ich das kind zurücklassen. aber es fängt natürlich damit,überhaupt schon darauf zu vertrauen,dass,wenn man auszieht,der vater das kind hinterherkommen lässt...das hätte ich eh nicht geglaubt. die meisten trennungen verlaufen nicht gut,auch wenn es für die kinder besser wäre. so ist es. da braucht man sich nichts schön reden.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Anna-Maria1

Dein Gehätte bringt jetzt genau NULL.


Anna-Maria1

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Antwort auf Beitrag von Anna-Maria1

habs mir mal durchgelesen im internet,stimmt schon mit aufenthalt usw. aber wenn man als mutter das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt,bekommt man es auch meistens und solange hätte ich ihn erstmal zu mir genommen,nach dem motto: vater wollte es so. aber es hört sich schon alles doch etwas merkwürdig an was die fragestellerin so schreibt. da wird man nicht durchblicken.


Anna-Maria1

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dann würde ich jetzt das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen...und normalerweise bekommt das die mutter,wenn sie einigermaßen in ordnung ist. ganz normalen anwalt nehmen und dann sollte das funktionieren jetzt,wo das alles schon soweit fortgeschritten ist,hilft wahrscheinlich wirklich nur ruhig stellen und die sache durchbringen.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Anna-Maria1

Du weisst schon dass das Blödsinn ist oder ? Das Kind wohnt seit etwa einem Jahr beim Vater ! Das kann der Vater durch Meldeadresse, durch den Kindergarten, die Schule, den Kinderarzt nachweisen. Behält sie das Kind nun für sich, dann ist eine EV schneller durch als sie ein Kinderbett gekauft hat und dann hat sie garantiert nur noch betreuten Umgang ! Abgesehen davon würde ich in ihrer Stelle ganz arg die Füße still halten, denn sie zahlt nicht einmal Unterhalt und bekommt vom Ex sogar noch die Wohnung bezahlt. Also zum 291010. Mal, Umgang regeln lassen, Normalität einkehren lassen und schauen was die Zukunft bringt. SIE hat entschieden ohne Kind auszuziehen, das barg Risiken, diese sind eingetroffen. Das ist ganz ganz ganzz traurig und schlimm, aber einen Richter interessieren die Fakten und das Kind HEUTE und nicht die Emotionen der Eltern damals ! Was ist JETZT wichtig für das Kindeswohl, damit er sich entwicklen kann. Und nicht : " Meine böse Schwester hat mir den Mann von dem ich mich eh getrennt habe ausgespannt und jetzt will mein Papa eine Versicherung nicht mehr zahlen"


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

WIr singen im Duett wie zwei Papageien


Sternenschnuppe

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die Hoffnung das was ankommt stirbt zuletzt.....


Nikas

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

naja, ich seh die Geschichte von der Zukunft aus. Aus Erfahrung. Wenn ex und Schwester ihr gnadenloses Ding durchziehen, gibt es mindestens 2 Opfer: Kind, Mutter.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Nikas

In die Zukunft kann aber keiner blicken, reine Spekulation. Die andere Seite kann dann auch behaupten dass die nächste Umschulung auch wieder wichtiger als das Kind ist und sie es dann sonstwo parkt. Das was zählt ist was JETZT ist , und wie das Kindeswohl gestärkt werden kann. Vielleicht bekommt er mit der Traumschwester auch noch eine Pronzessin und stellt der AP dann den Jungen vor die Tür ? Wer weiss ,.....


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von Anna-Maria1

dass normalerweise die mutter das abr bekommt, wenn sie einigermaßen in ordnung ist, obwohl das kind beim vater lebt und die mutter gegangen ist? diese aussage stimmt einfach nicht und es ist immer auch von belang, wer sich nach einer trennung um die kinder gekümmert hat. und das war und ist hier der vater. "ich geh mal und hol mein kind später nach" - so einfach funktioniert das nicht. zwei x-chromosome verleihen nicht automatisch "anrecht" aufs kind.


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von Nikas

ob ex und schwester da ein gnadenloses ding durchziehen oder möglicherweise nicht. und das werden wir hier auch nicht rausfinden. jeder liest halt auch mit seinen eigenen (erlebten oder mitbekommenen) erfahrungen und das können sowohl ein manipulierender vater mit neuer frau sein als auch eine instabile mutter, die ihr kind über die maße emotional belastet und es verunsichert. möglicherweise liegt die realität irgendwo in der mitte. wir werden es leider nicht erfahren. mich würde die andere sichtweise, die des ex, interessieren...


Anna-Maria1

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Antwort auf Beitrag von mama.frosch

doch,so ist es oft,kann man nachlesen und auch immer wieder beobachten. natürlich nicht immer. generell entscheiden die gerichte doch immer noch eher für mütter. aber wie gesagt,wenn man das kind gar nicht erst aus den händen gibt,hat man das problem nicht. hilft ja hier aber nicht,weil es schon passiert ist.


Anna-Maria1

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

vielleicht war ihr das nicht klar,dass er durch ihren auszug so eine macht bekommt. vielleicht war sie wirklich einfach nur naiv.


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Antwort auf Beitrag von Anna-Maria1

Wahrscheinlich, leider hat "naiv" keine Schutzfunktion...


Tinai

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Antwort auf Beitrag von Anna-Maria1

Andersrum wird ein Schuh daraus: Kinder haben Anspruch auf ihre Eltern, denn die können nichts dafür, wenn die sich auseinander leben. Und deswegen haben die einfach die Pflicht, sich zu einigen und gerade nicht auf Ausgleich und Gerechtigkeit zu pochen. Denn zwangsläufig gibt es die hier nicht! Das kann auch bedeuten, dass man sich selbst zurück nimmt. Das Jugendamt sollte FÜR das Kind handeln, das kann sich anfühlen wie "gegen" ein Elternteil, ist es wohl mal auch, aber das Kind hat Priorität und wenn es dem erst einmal auf der anderen Seite gut geht, dann sollte man Änderungen nur behutsam vornehmen. Gruß Tina


Tinai

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Hallo, die Tücke dabei ist doch immer, dass Papier geduldig ist. Wenn Du es faktisch hast, heißt das lange nicht, dass Du es wirklich durchsetzen kannst. Wer will denn schon sein Kind mit dem Gerichtsvollzieher zum gemeinsamen Wochenende holen? Hier kommst Du nur mit Kooperation weiter und nicht mit Gerichtsbeschlüssen. Leider ist das so. Grüße Tina


Anna-Maria1

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Antwort auf Beitrag von Tinai

das alles können auch nur die sagen,die so ein problem nicht haben. obwohl das zum größtenteil schon richtig ist,aber auch nur in der theorie.


Mitglied inaktiv

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Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Anna-Maria1

..... Hättidatiwari. Du bist doch die grösste Theoretikerin hier. Was Du alles theoretisch getan hättest reicht doch für einen 500-Seiten-Wälzer.


Tinai

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Antwort auf Beitrag von Anna-Maria1

und weiß genau und äußerst schmerzhaft wie ohnmächtig das macht!