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Und noch ein Fred zum Expressionistenthema

Und noch ein Fred zum Expressionistenthema

Leewja

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was sind die konsequenzen für die AP, wenn der hausmeister-to-be es durchzieht und sie sich dann trennen? dann zahlt sie kräftig und vielleicht bekommt er (bei weniger arbeistbelastung udn emhr freizeit) auch die kinder zugesprochen? sollte man da nicht was tun? ehevertrag? ich weiß es nicht, mir kommt die geschichte halt auch spanisch vor....


Expression

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Ich kläre dich gerne auf. Trennung kommt nicht in Frage, es sei denn er will weg. Auch wenn ich dann ihm gegenüber zu Unterhalt verdonnert werden sollte, egal, vielen Männern geht es ja genauso. Und wenn ich mich erinnere ist die Gesetzeslage so, dass er eine Arbeit annehmen muss bei Kindern in dem Alter braucht es keine Ganztagsbetreuung mehr. Und für die Kinder würde ich natürlich bezahlen. Das Haus gehört uns beiden das heisst, will ich es behalten müsste ich ihn auszahlen, dann müsste ich es verkaufen und das würde ihm sehr wehtun, denke ich. Aber soweit möchte ich gar nicht kommen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Glaubst du denn so ein Expressionistenmann will ein Rudel Kinder haben, die er dann allein großziehen darf? Dann wäre er doch Hausmeister im Job und Hausmann privat - keine echte Verbesserung finde ich. Was er natürlich versuchen könnte, wäre den Wochenendkinderbespaßer zu spielen, das dann "Wechselmodell" nennen und von der Ex dann mehr Kindesunterhalt einzufordern als er - einkommensbedingt - selber zahlt. Das wäre aber subversiv und ich wills auch keinem unterstellen, der keine manipulative, dissoziale Persönlichkeitsstörung hat oder strohdumm ist.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Jetzt müsste im Trennunsfall er bezahlen (weil er eben mehr verdient). Verdient sie mehr als er, müsste sie eben zahlen. Wäre das ungerecht? Wir haben einen Ehevertrag der Trennungs- und nachehelichen Unterhalt ausschließt. Lediglich Betreuungsunterhalt wäre relevant. Das sollte m.E. jedes Paar VOR der Heirat besprechen, denn dieses "Problem" hat man ja nicht nur, wenn ein Partner umsatteln will. Es könnte auch eine Arbeitslosigkeit oder eine Krankheit dazwischen kommen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von shinead

Aber was nützt denn dieser vertragliche Ausschluss wenn der Gatte bei der Trennung bereits gekündigt hatte, der Hausmeisterjob zur Kündigung führt und der ehemals gutverdienende Gatte nun ein ALG2-Bezieher ist? Die Allgemeinheit wird doch nicht dafür blechen wollen, nur weil ihr eine private Abmachung habt.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Hättewennaber... Wer sagt denn, dass er nicht Hausmeister bleibt? Vor der Allgemeinheit zahlt der (Ex-) Ehegatte immer ganz egal was in Verträgen steht. Das kann aber auch so während einer Trennung passieren. Also die Kündigung eines Arbeitsvertrages mit ALG 1 Bezug. Da Scheidungen häufig länger als ein Jahr dauern, ist da auch ganz schnell H4 drin. Da bleibt nur, dem Antragsteller eine Verwirkung des Unterhalts anzuhängen (z.B. mutwillige Herbeiführung der Situation).