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Trennung, wie gehts weiter (finanziell)

Trennung, wie gehts weiter (finanziell)

schnurpsi

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hallo, bei uns ist es im moment ziemlich heftig und ich denke mal das es in kürze auf eine trennung hinaus läuft. nun sind meine bedenken das ich nicht weiß wie ich das finanziell regeln soll, da ich krank bin kann ich nicht arbeiten gehen, klar mein mann mjuß unterhalt zahlen, aber wie läuft das am anfang ab. wenn ich nun eine wohnung finde, zahlt da das amt bis alles andere geregelt ist? ich würde am liebsten sofort meine sachen packen und gehen, aber meine kids wollen nicht raus hier, weiß einfach nicht mehr weiter.


shinead

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Antwort auf Beitrag von schnurpsi

Hindert Dich die Krankheit zu 100% arbeiten zu gehen, oder wäre zumindest eine stundenweise Beschäftigung drin? Ich würde Dir raten, die letzte Einkommenserklärung, die letzten Lohnabrechnungen und die Kontoauszüge des laufenden Jahres zu nehmen und Dir anwaltlichen Rat einzuholen. Bis geklärt ist, ob ihr Vermögen habt das aufgeteilt werden muss (Sparguthaben oder ähnliches) wird das Amt nichts bezahlen. Du musst nämlich Deine Bedüftigkeit nachweisen. Das geht erst, wenn geklärt ist wieviel Unterhalt für Kinder (sofern sie mit Dir gehen, da hat der KV ja ein Mitspracherecht) und Trennungsunterhalt an Dich gezahlt werden muss.


schnurpsi

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hallo, im moment ist es mir nicht möglich arbeiten zu gehne, ich darf keine stehende und keine sitzende tätigkeit ausführen, da ist es dann schlecht was zu finden, bin jetzt auch dran meinen schwerbehindertenantrag zu stellen wenn ich alle atteste habe. das problem ist, das ich mir ja keine wohnung suchen kann wenn ich kein geld habe, das heißt also das ich hier bleiben muß. irgendwie ist alles so verfahren, weiß nicht wie das alles noch weiter gehen soll, sehe langsam aber sicher keinen sinn mehr in allem. das was an vermögen da ist war schon vor der ehe da, ist also nix zu teilen. die kids gehen mit mir wenn ich gehe, das wird auch klar sein, da mein mann voll arbeiten geht und ich mich immer um die kids gekümmert habe. liebe grüße alex


shinead

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Antwort auf Beitrag von schnurpsi

Gut, dann musst Du Deine finanzielle Situation klären. Wenn erst einmal kein Geld für einen Umzug da ist, muss ggf. eine Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung in betracht gezogen werden. Unterhalt steht den Kindern gem. der Düsseldorfer Tabelle zu. Trennungsunterhalt wird gorb so berechnet: Einkommen des Unterhaltspflichtigen - Kindesunterhalt - gemeinsame Verbindlichkeiten = Grundsumme Grundsumme - 1000 Euro = verteilbares Einkommen Das verteilbare Einkommen muss zu 3/7 an Dich als Trennungsunterhalt gezahlt werden. Grobe Rechnung, gibt aber einen Überblick.


mf4

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Erstmal was zum Job... ich stecke auch gerade in der Materie, da ich gerade gar nicht und in Zukunft nur noch leichte Tätigkeiten machen kann. Schwerbehindert ist man ab 50% und da muss man schon was ganz heftiges haben bzw. man hat wenigstens 30% (behindert) und kann sich einem schwerbehinderten gleichstellen lassen... durchaus ein Anzeiz für potenzielle Arbeitgeber, weil das finanziell unterstützt wird. Zur Wohnsituation... wenn du weißt und es schriftlich hast wie viel du und/oder die Kinder Unterhalt bekommen dann weise das samt aller anderen Einnahmen und Ausgaben beim Amt vor, stelle Antrag auf ALG2 und lass dich beraten, was für eine Wohnung okay wäre (darf nicht zu groß/teuer sein wenn man Stütze bekommt). Frage nach, ob du Hilfe für Kaution usw. bekommen kannst. (Mein pers. Tipp... rechne nicht unbedingt damit, ich hab nix bekommen). Die Kids... ihr seid verheiratet, habt geteiltes Sorgerecht und wenn es dein Mann auch so sieht, daß du die Kinder mitnimmst ist ja alles gut. Muss er nicht bei geteiltem SR und du bist ihm gegenüber auch verpflichtet den Umgang zu ermöglichen, 500km wegziehen mit den Kids ist also nicht drin, das kann er verhindern (nicht für dich aber für seine Kids). Ich wünsche dir viel Kraft... mf4


Nanana

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Hallo, wenn du nicht erwerbsfähig sind und deine Kinder noch nicht die Altersvoraussetzungen des SGB II erfüllen hast du einen Anspruch auf Hzl/Grusi. Das wird an der Erwerbsminderung festgemacht. Den Unterhalt berechnest du anHand der Düsseldorfer Tabelle. Einen Anspruch für deine Kinder hast du in jedem Fall. Du allerdings nur, wenn ihr eine sog. Ehr von langer Dauer (Ü 10 Jahre) geführt habt bzw. Kinder unter drei Jahren vorhanden sind. Ansonsten scheidet für dich nach neuem Recht ein Anspruch aus. Bei der Düsseldorfer Tabelle wird immerhin 2 Unterhaltspflichtigen ausgegangen. Sind es weniger stuft man hoch, sind es mehr, stuft man runter. Genommen wird das mtl. Durchschnittsnetto deines Mannes. Wenn kein Mangelfall vorliegt (Berechnung etwas zu kompliziert für einen Thread) kannst du die Summen der Tabelle addieren. Hierbei ist das Alter der Kinder maßgeblich für den Anspruch.