Mitglied inaktiv
Wäre eigentlich die Strafe "Hausarrest" Freiheitsberaubung?
Dabei fällt mir immer das Nachbarskind ein, das permanent Hausarrest hatte. Raus durfte sie nur, um Mutters Hund spazieren zu führen, reden durfte sie nicht mit uns. Sie schaute dann immer an uns vorbei und sagte mit bewegungslosem Kund "Ich habe Hausarrest". "Wie lang?", Antwort: "Mama sagt, bis an mein Lebensende". Im Nachhinein war es wie in den USA: die hatte so oft lebenslänglich... Nein, ich denke nicht, daß es bei einem Kind den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen würde.
Tja, da sind wir wieder bei Entwürdigung/ Demütigung eines Kindes... .
Oh gott wie schrecklich, das arme Kind Ich glaube aber auch nicht, dass ein Hausarrest durch die eigenen Eltern im "angemessenen Rahmen" irgendwie in die Zuständigkeit des Strafgesetzes fällt.
naja...es geht hier ja um die "freizeitgestaltung" des kindes....und vielleicht ist so ein hausarrest ja mal entspannender als logopäde-violine-tennis-origami-nachmittage ;-)
Ich vermute, daß es da eine fließende Grenze gibt. Grundsätzlich ist es ja so, daß ich als Mutter meinen Kindern gegenüber ein Aufenthaltsbestimmungsrecht habe. Ich darf also bestimmen, wo das Kind sich aufzuhalten hat - und darf dem Kind insofern z.B. verbieten, ohne Begleitung in den Biergarten zu gehen oder alleine in den Flieger nach Timbuktu zu steigen. Ich würde mal vermuten, daß es rein rechtlich völlig in Ordnung ist, wenn ich zu meinem Kind sage: "Solange Du die Hausaufgaben nicht gemacht hast, bleibst Du zu Hause und gehst nicht auf den Spielplatz!" Es ist sicher nicht mehr in Ordnung, wenn ich mein Kind in den Keller sperre und wochenlang nicht auf den Spielplatz lasse. Und irgendwo dazwischen liegt eine große Grauzone, die wahrscheinlich jeder Richter in jedem Einzelfall so oder so entscheiden würde. Gruß, Elisabeth.
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