Mitglied inaktiv
Morgen, betreff steht ja schon oben. Kann mir jemand sagen wie das abläuft? Ich bin ganz normale Hausfrau, und habe soweit kein Einkommen. Das Einkommen von mir ist einmal der 400Euro Job und einmal Kindergeld. Wovon einen Anwalt bezahlen? Wie ist das denn im Trennungsjahr? Ich habe keine Ahnung, wo ich wenn ich mit dem kleinen aus der Wohnung muss hin soll. Wie ist das mit einer neuen Wohnung? Kann ich bereits im Trennungsjahr eine bekommen mit vorrübergehender unterstützung vom Amt? Oder, habe ich vielleicht die möglichkeit, in der jetzigen Wohnung zu bleiben? Mein kleiner geht ja da auch in die Kita. Vorallem, wie wären dann die Kosten verteilt, von der Zeit wo man gemeinsam in einer Wohnung wohnte? Ich alleine könnte im Falle nicht alles tragen, und mein Mann ist was das angeht Stur. Er drückt entweder alles mir auf, (du wohnst da drinnen und bist da wohnen geblieben) oder aber er macht Schulden und im Falle das ich da Wohnen bleiben kann speeren Sie noch was Kann mir jemand Helfen? Ich will weg von meinem Mann. Er macht mich seelisch kaputt, und das was er macht, ist seelische Gewalt. LG
Ich glaube so pauschal kann man Deine Fragen nicht beantworten. An Deiner Stelle würde ich als erstes mal zu einem Anwalt gehen. Der kann Dich erstmal von der rechtlichen Seite beraten. Er kann Dich auch aufklären, was Prozesskostenbeihilfe angeht. Dürfte kein Problem sein. Dann solltest Du Dich vielleicht an die ARGE wenden (ALGII) die können Dir bei der finanziellen Sache helfen und wenn mich nicht alles täuscht, kann man sich auch bei der Caritas oder so Hilfe holen! Ganz lieben Gruß fru
Hallo, das sind wirklich ganz schön viele Fragen, für die Du einen Anwalt in Deiner Nähe konsultieren solltest. Nur kurz: Die Anwaltskosten werden möglicherweise von der Staatskasse getragen. Hierfür muss ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden und das Einkommen nachgewiesen werden. Hierzu kann ein Anwalt beraten. Falls Du auch die etwa 80-100 Euro für eine anwaltliche Erstberatung nicht aufbringen kannst, besteht die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Dann musst Du nur noch 10 Euro für die Beratung zuzahlen. Auch dort musst Du Dein Einkommen nachweisen. Während der Trennungszeit hast Du Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nach der Scheidung dann möglicherweise auf Betreuungsunterhalt. Dies ist allerdings von bestimmten Voraussetzungen abhängig (insbesondere vom Alter des Kindes / der Kinder und von der Betreuungssituation). Hier kann Dir allerdings auch nur ein Anwalt genaueres sagen. Kindesunterhalt bekommst Du auf jeden Fall, wenn die Kinder bei Dir bleiben. Diese kannst Du auch ohne Anwalt mit Hilfe des Jugendamtes klären. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Dir die Wohnung zur Nutzung zugewiesen werden. Dauerhaft ist das allerdings keine Lösung, wenn sie für Dich zu teuer ist. Er ist sehr wahrscheinlich nur für eine Übergangszeit verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. Sollte er physische oder psychische Gewalt ausgeübt haben kommt eventuell auch eine Maßnahme nach dem Gewaltschutzgesetz (dort gibt es auch die Möglichkeit der Wohnungszuweisung) in Betracht. Ich wünsche Dir alles Gute, Stefanie
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