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Re: Alleiniges Sorgerecht der Mutter in Partnerschaft

Re: Alleiniges Sorgerecht der Mutter in Partnerschaft

ValjaK1995

Also ich und mein Freund haben uns jetzt zusammengesetzt und haben wegen dem Sorgerecht uns unterhalten. Und er hat mir gesagt solange wir nicht verheiratet sind, würde es mehr sinn machen das ich das alleinige Sorgerecht habe, da ich mich um das Kind kümmern werde und er Arbeitet. Einfach nur um Komplikationen zu vermeiden.... Da die deutsche Bürokratie verlangt, die Unterschriften beider Eltern für zbs. Lebenswichtigen Untersuchungen zu haben (bei gemeinsamen Sorgerecht) das heißt, ich müsste erst unterschreiben und dann den ganzen wisch mit Nachhause nehmen damit der Vater meines noch ungeborenen Kindes das unterschreibt, also würde es länger dauern als wenn ich direkt unterschreibe(mit alleinigem Sorgerecht). Mein Partner und ich sind in einer soliden Beziehung und besprechen trotz allem alles was unsere Kind angeht.


Philo

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

um welche Dokumente geht es da? Weder ich noch mein Mann mussten bislang wichtige Dokumente so schnell unterschreiben, als dass das ein Problem gewesen wäre, dass wir beide diese unterzeichnen... Klingt für mich so, als ob er sich aus der Verantwortung ziehen möchte...?


Monroe

Antwort auf Beitrag von Philo

Verheiratet gibt es dabei meistens auch keine Probleme. Probleme gibt es aber bei nicht verheirateten und/oder getrennten Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht. Ich würde ebenfalls zu alleinigen Sorgerecht für die Mutter tendieren. Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt ist allerdings wichtig, falls sie sich doch trennen sollten (was ich ihnen nicht wünsche) und der Vater DANN den Umgang Regeln möchte. Gemeinsames Sorgerecht ist eigentlich nicht nötig.


Mickymouse

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

Ich habe mehrere Kinder. Bei keinem musste der Vater zusätzlich unterschreiben, schon gar nicht bei Alltäglichem. Es sei denn es ging um z. B. Ausweis. Aber den beantragt man ja auch nur alle paar Jahre(zente). LG


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

Mir fällt jetzt auch kaum eine Situation ein, wo wir mal beide unterschrieben hätten müssen ... einmal bei der Bank, da musste ich ein Formular erst für die Unterschrift meines Mannes mit nach Hause nehmen. Und bei der Beantragung eines Kinderausweises. Das war's. Medizinisch noch nie, auch nicht bei OP, Narkose o.Ä., das haben wir alles schon durch. Deswegen alleiniges Sorgerecht? Quatsch.


spiky73

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

Von allem, was meine Vorschreiberinnen gesagt haben, mal abgesehen: Ihr seid doch nicht verheiratet. Und wenn ihr beide nicht entsprechende Schritte unternehmt bzw der Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragt, hast du das alleinige Sorgerecht doch eh (als unverheiratete Mutter). Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren doch die Gesetze nur anpassen müssen, weil sie nicht EU konform waren. Aber an der Ausgangslage, dass in diesem Fall das alleinige Sorgerecht bei der Mutter liegt, hat sich doch nichts geändert! Für die unverheirateten Väter wurde es lediglich einfacher, das gemeinsame SR einzuklagen, aber dazu muss er doch erst einmal selbst tätig werden. Und wenn er nicht will? Davon mal abgesehen... Mir würde diese Haltung des Partners sehr zu denken geben. Aber ich sehe auch, dass das irgendwie ein zweischneidiges Schwert ist.. Bei mir war die Situation etwas anders: bei meinem ersten Kind war ich - so wie du - zwar mit dem Vater noch zusammen als ich endschwanger war. Aber er war US Soldat und es stand zwei Monate vor dem Entbindungstermin bereits fest, dass er zur Geburt nicht mehr in Deutschland sein würde. Wir haben die Vaterschaftsanerkennung dann vorgeburtlich geregelt (das war noch zu Zeiten der alten Gesetzgebung). Die Anerkennung bestand aus zwei Teilen und ich gehe davon aus, dass sich daran nichts geändert hat: er musste die Vaterschaft anerkennen - und in einem zweiten Schritt musste ich als Mutter dieser Anerkennung zustimmen. Diese Anerkennung bestand also aus zwei gesonderten Urkunden. Damals (bei diesem Termin) wurden wir noch gefragt, ob wir das (gemeinsame) Sorgerecht im gleichen Aufwasch mit regeln wollten, aber das haben wir einfach aus Unwissenheit abgelehnt. Irgendwie dachte ich, mit der Vaterschaftsanerkennung sei das jetzt auch alles geklärt. Gottseidank ist es so gekommen, denn nach der Geburt konnte ich dann den ganzen Papierkram alleine regeln, die Beziehung ist aufgrund der Entfernung dann auch einige Wochen später in die Brüche gegangen. Bei Kind2 (anderer Vater) musste die Vaterschaft erst aufwendig festgestellt werden (der Prozess zog sich über Jahre hinweg) und da hatte ich das alleinige SR auch ab Geburt. Für mich war es also durchaus eine Erleichterung, alleine im Sinne der Kinder handeln zu können, aber wie die anderen bereits schrieben, so oft benötigt man beide Unterschriften nicht. Wie gesagt, in den ersten Wochen war es wirklich hilfreich, weil ich das Kind selbst überall ohne Not anmelden konnte. Aber in einer funktionierenden Beziehung würde ich als "Wöchnerin", um es mit dem altertümlichen Ausdruck zu sagen, doch erwarten, dass ich diese Dinge an meinen Partner delegieren kann und er das übernimmt. Denn da sind wir bei der anderen Seite der Medaille: auch wenn es in dem Moment, in dem man alleinerziehend wird, hilfreich ist, das alleinige SR zu haben und nicht ständig einem unwilligen Partner nachlaufen zu müssen (mit dem man im schlimmsten Fall nicht mal mehr gescheit kommunizieren kann), so hat das in eurer Konstellation ein ganz gewaltiges Geschmäckle. Das klingt für Außenstehende irgendwie so, als wolle dein Partner sich da ein ziemlich großes Hintertürchen aufhalten, damit er im Falle einer Trennung nämlich recht bequem und ohne große Verantwortung aus der Familiennummer raus kommt. Natürlich wirst du jetzt dagegen halten, dass bei euch ja alles in Butter ist und ihr euch einig seid und liebt und alles besprecht und gemeinsam entscheidet etc. Aber ich bin da ein wenig old school: Warum seid ihr nicht verheiratet, wenigstens jetzt, wo ein gemeinsames Kind unterwegs ist? Warum ist ihm die Verantwortung zu viel? Ich weiß nicht, ob ich das gescheit rüber bringen kann. Ich bin Gott weiß niemand, der auf biegen und brechen ein klassisches Familienbild propagiert. Und es ist großartig, dass heutzutage niemand mehr heiraten _muss_, sondern _kann_. Ich sehe die Ehe auch relativ pragmatisch: es ist ein BGB-Vertrag, der die rechtlichen Belange des partnerschaftlichen/familiären Miteinanders regelt. Aber irgendwie bleibt da auch eine psychologische Komponente. Bin ich bereit, so viel Verantwortung für einen Partner zu übernehmen, dass ich einen Vertrag unterschreibe, mit dem ich nicht mehr so einfach aus einer Beziehung heraus spazieren kann (wie ohne)? Klar, man kann sich scheiden lassen wenn nichts mehr geht. Aber das ist mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden und die Ehe wirkt nach. Das betrifft ja auch gleichzeitig die gemeinsamen Kinder. Und so ist es wirklich vernünftiger, auf diese ganze Verantwortung zu verzichten, wenn man den Partner lediglich als Lebensabschnittsgefährten ansieht und nicht als denjenigen mit dem man sein Leben uneingeschränkt teilen will. Daraus ergeben sich also Fragen bzgl der gemeinsamen Zukunft und Verantwortung, die sich mein Partner durchaus gefallen lassen müsste... Die Nummer von wegen "Dann spart man sich halt die Rennerei, bla bla.." zieht in dem Moment nämlich nicht und ist als Argument ziemlich bescheuert (und schwach).


Lewanna

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

Ich war bei der Geburt unsere Kinder auch nicht verheiratet, aber mir war es wichtig Vaterschaft Anerkennung und gemeinsames Sorgerecht vor der Geburt zu regeln. Was ist wenn dir was passiert? So oft müssen nicht beide Eltern unterschreiben. LG


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Lewanna

Ich war damals ebenfalls nicht verheiratet. Hatten wir vor, also vor der Geburt unseres Sohnes zu heiraten. Da mein Schwiegervater völlig durchdrehte im negativen Sinne, hat mein Mann die Hochzeit auf Eis gelegt. Mein Mann hat die Vaterschaft bei allen drei Kindern anerkannt, das war ihm wichtig. Über das Sorgerecht haben wir uns keine Gedanken gemacht, weder ich noch er. Er hat die Kinder mit erzogen, meldete sie mit in der Kita an und den Grossen in der Schule. Er stand in der Geburtsurkunde und keiner fragte uns nach dem Sorgerecht. 6 Jahre nach der Geburt des Grossen haben wir dann geheiratet. Und ja, Schwiegervater drehte wieder ab, kam auch nicht zur Hochzeit. Dem Freund der AP vorwerfen, sich ein Hintertürchen aufhalten zu wollen finde ich irgendwie grotesk. Er ist der Vater und wenn er die Vaterschaft anerkennt/anerkannt hat, muss er für sein Kind im Falle einer Trennung aufkommen. Er gewinnt dadurch, dass er das GSR nicht anstrebt, nichts. Im Gegenteil.


Cassie

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

Hallo, es gibt noch eine andere Seite zu bedenken. Ich hatte bei meinem größten Kind auch das alleinige Sorgerecht, was dazu führte, dass ich für alles, wo bei den folgenden Kindern der Papa unterschreiben musste (Ausweis, Einschulung...), eine aktuelle negativbescheinigung vom Standesamt her musste. Also quasi ein Beweis, dass ich alleinerziehend bin. Das war wesentlich umständlicher. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass sich das geändert hat. Aber vielleicht weiß da noch jemand mehr. LG


@ni

Antwort auf Beitrag von Cassie

Ich hab für meine Große auch die alleinige Sorge inne und musste bis dato tatsächlich 2 Mal eine solche Bescheinigung vorlehen. Einmal zur Kontoeröffnung und als ich geheiratet habe und sie eine Einbenennung hatte. Selbst bei ihren OP's hat es den Ärzten bis dato immer gereicht, wenn ich sagte, dass ich allein sorgeberechtigt sei und allein unterschrieben habe. Es kommt da tatsächlich häufig drauf an, an wen man gerade gelangt.


Finale

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

ich würde, wenn der Vater sowieso nicht will, niemals das alleinige Sorgerecht freiwillig aufgeben. Du weißt nicht, wie sich eure Beziehung ändert und im Zweifelsfall könntest du mit alleinigen Sorgerecht sofort ausziehen. Als meine Tochter geboren wurde, war ich nicht verheiratet und hatte automatisch das alleinige Sorgerecht, da ich aber mit dem Vater zusammengelebt habe, sind alle davon ausgegangen wir haetten das gemeinsame Sorgerecht, er musste tatsächlich überall (Konto eröffnen, Anmeldung Kindergarten etc.) mit unterschreiben. Bei einer Trennung wäre es aber besser für mich gewesen.


Inena

Antwort auf Beitrag von Finale

Ausziehen kann die AP im Falle einer Trennung immer. Nur halt ohne Kind. Daran ändert auch erstmal das Sorgerecht nicht, denn das darf man nicht gleichsetzen mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Inena

Falsch! "Verheiratete Eltern haben automatisch ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ledige Eltern nur dann, wenn sie die gemeinsame Sorge für ihr Kind erklärt haben."


@ni

Antwort auf Beitrag von Inena

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts. Sprich: Geteiltes Sorgerecht = geteiltes ABR Alleiniges Sorgerecht = alleiniges ABR


Inena

Antwort auf Beitrag von @ni

Nö. Man kannst durchaus gemeinsam sorgeberechtigt sein, und trotzdem hat nur einer von beiden das abr. Zitat : In der Regel sind beide Elternteile sorgeberechtigt und haben ein Recht auf Umgang mit den Kindern. Können sich diese aber nicht einigen, entscheidet zur Not das Familiengericht und spricht dem Vater oder der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt so zwar beiden erhalten, aber nur der aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil entscheidet über den Wohnort des Kindes.


@ni

Antwort auf Beitrag von Inena

Das ABR ist ein Teil des Sorgerechts. Bei gemeinamer Sorge, besteht auch gemeinsames ABR. Bei alleiniger Sorge, alleiniges ABR. Das Szenario was du beschreibst, beinhaltet ja einen richterlichen Beschluss. Es können Teile des Sorgerechts (in dem Fall das ABR) auf einen Elternteil übertragen werden, die übrigen Teile bleiben unberührt. Geht aber, wie gesagt nur, wenn es dafür (in der Regel kindeswohlgefährdende) Gründe gibt, ein entsprechender Antrag beim zuständigen Familiengericht gestellt wurde und der Richter dem Antrag dann auch statt gibt. Aber das ist hier ja nicht der Tenor der AP. Es geht ja entweder um alleiniges Sorgerecht der KM oder gemeinsames Sorgerecht. Ein Teilentzug war hier nie Thema.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Inena

Oben aber kommt es so rüber, dass die AP im Falle einer Trennung trotz ASR mit dem Kind wegen dem GABR nicht ausziehen darf. Das ist schlicht falsch. Solange die KM nicht verheiratet ist, hat sie das ASR und somit auch das AABR. Nix gemeinsam. Ändert sich erst, wenn der Vater das Sorgerecht anstrebt, sei es durch Anerkennung und der Übertragung durch die KM oder durch Heirat derselben. Dann und auch erst DANN, kann lediglich sie ausziehen.


AKAM

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

Hallo, ich weiß nicht, wie viele Formulare ihr unterschreiben müsst, aber ist das wirklich so viel, dass es unzumutbar ist, die Formulare mit nach Hause zu nehmen und von ihm unterschreiben zu lassen? Und bei lebenswichtigen Untersuchungen will er ja vielleicht dann doch lieber mitentscheiden? Abgesehen davon kann er dir auch eine Vollmacht ausfüllen, entweder komplett oder für bestimmte Bereiche. Vorlagen dafür findest du sicher im Internet. LG Anja


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

Ich bin verheiratet,bei OP in Vollnarkose musste mein Mann ebenfalls unterschreiben,sind beim Vorsgespäch beide Elternteile vor Ort reicht eine Unterschrift, vielleicht fällt das deshalb nicht immer so auf,wir hatten es aber mehrfach,und auch bei Impfungen möchte unser KIA die Unterschriften beider Elternteile


Sterntaler-2016

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Ehrlich?? Bei uns hat beim Kinderarzt immer meine Unterschrift gereicht... und wir sind auch verheiratet. Lg


malini

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Bei OP mit Vollnarkose (keine geplante OP, aber auch kein dringlicher Notfall) musste mein Mann zur Unterschrift kommen. Beim KiA musste ich für Impfungen noch nie unterschreiben.


@ni

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

Ob sich ein Elternteil im Alltag um das Kind kümmert oder nicht, hat ja nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Im normalen Alltag spielt das (gemeinsame) Sorgerecht keine große Rolle. Und wenn jemand meint die Biege machen zu müssen, wird ihn kein gemeinsames Sorgerecht daran hindern. Wenn es für euch also kein Problem darstellt, dann sehe ich da auch keins.


emilie.d.

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

Sollte Deinem Mann etwas passieren, hast Du keinen Anspruch auf Witwenrente oder Bezüge aus gesetzlichen Unfallkassen. Ebensowenig auf Versorgungsausgleich, solltest Du z.B. das kommende Jahrzehnt Zuhause bleiben oder wegen Kind nur Teizeit arbeiten. Solltet Ihr Euch trennen, gehören theoretisch die Dinge, die er gekauft hat, ihm. Verheiratet wird der Zugwinn 50 zu 50 fair aufgeteilt. Mit dem Sorgerecht, natüelich werden lebenswichtige Untersuchungen auch ohne gemeinsame Unterschrift vorgenommen, völliger Käse, die Aussage. Wenn Kind von Auto angefahren wird, dann wird es natürlich untersucht und operiert. Glaubst Du wirklich, in einer lebensbedrohlichen Situation wird erst noch nach Mutter oder Vater zum Unterschreiben gesucht? Bei geplanten OPs ist es was Anderes.


LanaMama

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

Es klingt so als würde er damit dafür Sorgen wollen, dass Du schön zuhause bleibst und er nicht mit der Kinderbetreuung belastet wird. Heißt das, wenn Du in ein paar Jahren wieder arbeitest, dann will er auch das Sorgrrecht?! Mach Dich nicht finanziell abhängig von einem Mann! Schon gar nicht ohne Trauschein! Ich glaube da muss ein Geundsatzgespräch über die finanzielle Absicherung von Dir und den Kind her.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

wenn du meine tochter wärst, würde ich dir raten, es entweder beim asr zu belassen und ihn auch darauf hinweisen, dass du dann jederzeit aus-/wegziehen kannst oder eben zu heiraten. dein freund will sich aktuell keine zusätzlichen verpflichtungen aufhalsen und erfindet gründe....wer weiß wofür es gut ist.....wenn ich die wahl hätte, würde ich das asr immer vorziehen! (ich kenne beides, asr und gsr und ich versichere dir, auch eine negativbescheinigung vorzulegen ist kein hex hex, brauchte ich genau zweimal)


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

aus erfahrung, auf jeden fall das alleinige sorgerecht und wenn er eh nicht will.... als paar könnt ihr ja trtzdem gemeinsam ber die belange des kindes entscheiden , bei trennung ist es dann sehr hilfreich , wenn du nur mit dir einig werden musst. hier will die schule für alle pillepalle sachen die unterschrift beider eltern und jedes mal ist es ein fest fr den vater, wenn ich antanze und ihn bitten muss, obwohl er null ahnung von der schule und dem leben seines kindes hat


sun1024

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

Mag sein, dass für diese Aufteilung ein alleiniges Sorgerecht "praktischer" ist. Aber wollt ihr das tatsächlich so aufteilen? Das Kind ist nur deine Sache, und er geht nur arbeiten? Ich würde wollen, dass der Vater auch Entscheidungen, die das Kind angehen, treffen darf (und soll). LG sun


Strudelteigteilchen

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

Die Argumente Deines Freundes sind natürlich absoluter Blödsinn. Sonst würden ja alle verheirateten Paare, die automatisch das GSR haben, in Bürokratie und Unterschriftenwahnsinn ersticken. Aber wenn er nicht will, würde ich ihn nicht bedrängen. Er hat keine Lust auf Verantwortung und ich prognostiziere einen uninteressierten Vater, der sich bei einer Trennung zügig verdünnisiert - das ist okay und wird Dir das Leben erleichtern.


Silvia3

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

Bei den ganzen Trennungsdramen, die sich in diesem Forum immer abspielen, würde ich als unverheiratete Frau niemals freiwillig auf das alleinige Sorgerecht verzichten. Nur so kannst du im Falle eines Falls ohne Zustimmung des Partners mit dem Kind ausziehen, ggf. auch weit weg. Lass dir diese Freiheit nicht nehmen, insbesondere da er das Sorgerecht offenbar nicht will (was mir zu denken geben würde). Silvia


Alexa1978

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

Ich hatte immer das alleinige Sorgerecht und konnte keinen Nachteil darin erfahren. Die Argumente, dass sich der Kindsvater dadurch geschmeidig aus der Verantwortung ziehen möchte, halte ich persönlich für Quatsch. Das Sorgerecht sagt doch nichts über die Qualität eines Vaters aus.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Alexa1978

was vermutest du hinter der Weigerung des soon-to-be Daddy das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen?


Strudelteigteilchen

Antwort auf Beitrag von Alexa1978

Aber die aktive Weigerung, es gegen den Vorschlag und den Willen der KM zu beantragen - das schon. Ich halte ja schon seit Jahren das Sorgerecht für überbewertet und das GSR für keinen Weltuntergang, im Gegensatz zu vielen AE-Müttern. Wenn meine Tochter schwanger und das AE-sein für sie absehbar wäre, würde ich ihr trotzdem raten, dem KV das GSR nicht unnötig anzudienen. Aber wenn jemand sich mit Händen, Füßen und saublöden Ausreden weigert, das ihm auf einem Silbertablett servierte GSR anzunehmen - da gehört schon was zu. Man würde ja auch keiner KM sagen, sie könne dem KV ruhig das ASR übertragen, weil es eh wurscht ist und sie auch ohne SR eine gute Mutter sein kann.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Alexa1978

es gibt männer und das nicht wenige , die der meinung sind, haben sie kein sorgerecht muss im fall der fälle auch kein unterhalt gezahlt werden...und das ist keine daddy qualität, die man gut findet


Alexa1978

Antwort auf Beitrag von Alexa1978

Ich lese aus dem AP jetzt nirgends heraus, dass sich der Partner mit Händen und Füßen gegen das GSR wehrt, sondern dass das Thema halt einmal angesprochen wurde und er seine Meinung dazu geäußert hat. Gründe Unwissenheit? Scheu vor der Bürokratie? Fehlende Informationen zu dem Thema? Erfahrungen seitens der Familie? Die AP schreibt, sie führen eine "solide Partnerschaft". Wenn sie jetzt schon gerne das GSR hätte und er sich weigert, sähe auch für mich die Einschätzung etwas anders aus. Aber auch das lese ich nirgends heraus.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Alexa1978

Der Beitrag war eine Antwort auf einen anderen Beitrag. Der andere Beitrag ist allerdings 11 Jahre alt und war von suchepotentenmannfürsleben. Weshalb wohl auch keine wirkliche Frage dahinter steckt, sondern lediglich ihre Meinung dazu widerspiegelt. Bevor wer fragt, gesucht hab ich es nicht. Eher zufällig gelesen, weil mir der Beitrag weiter unten angezeigt wurde.


Mitglied inaktiv

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???? Ich verstehe nicht ganz....


Mitglied inaktiv

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Lies mal den letzten Beitrag :)


Mitglied inaktiv

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https://www.rund-ums-baby.de/partnerschaft/Alleiniges-Sorgerecht-der-Mutter-in-Partnerschaft_109807.htm Da der letzte Beitrag ;) In meinem vorherigen Beitrag wurde der Link nicht eingefügt.


crisgon

Antwort auf Beitrag von ValjaK1995

Ich bin überrascht, dass er nicht das gemeinsame Sorgerecht möchte. Aber wer nicht will... Was das gemeinsame Unterschreiben angeht: wir haben gemeinsames Sorgerecht. Eins meiner Kinder hat eine chronische Erkrankung und musste schon mehrfach operiert werden, hat jede Menge Narkosen und Untersuchungen hinter sich. Und das in verschiedenen Unikliniken Deutschlands. Er ist jetzt fast 15. In diesen 15 Jahren musste nicht ein einziges Mal mein Mann unterschreiben. Zum Glück, denn er ist ca. 50% der Zeit beruflich im Ausland, somit wäre es schwierig gewesen. Ich habe schon einige OP Aufklärungen, Narkosegespräche, etc. alleine hinter mir. Und noch nie wurde nach dem Vater des Kindes gefragt, obwohl wir (also das Kind und ich) nicht den gleichen Nachnamen haben. Das gleiche gilt für Schule oder Kindergarten. Nur für die Beantragung des Passes oder Ausweises brauchte ich eine Vollmacht meines Mannes. Und bei der Eröffnung eines Bankkontos für die Kinder. Sonst gar nicht,