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Mal ne blöde Frage...

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Wie ist das im Fall einer Trennung mit der gemeinsamen Wohnung? Also, bei uns ist das alles etwas kompliziert. Möchte mich nur informieren, vielleicht kennt sich jemand aus. Wir sind vor kurzem in eine neue Wohnung gezogen, aus der alten mussten wir dringend raus. Probleme hatten wir damals schon, aber in letzter Zeit wurde es wirklich heftig. Von unseren Ersparnissen ging ein Teil für eine neue Küche drauf. Die Wohnung ist nicht übermäßig groß 70qm), aber leider mit 520 Euro Kaltmiete zu teuer für einen allein bzw. einen mit Kind. Ich könnte sie mit meinem Teilzeitgehalt nicht bezahlen. Allerdings liegt sie optimal für Kiga und Bahnhof (ich hätte im Fall der Trennung kein Auto mehr, das würde mein Mann mitnehmen). Den TG-Platz, der mitgemietet werden musste, den könnte ich ja vielleicht untervermieten, und im Trennungsjahr müsste ich vermutlich ja auch nicht gleich ausziehen, aber was wäre danach? In meinem Job verdiene ich selbst bei einer Vollzeitstelle vermutlich nicht genug für die Wohnung. Wie läuft sowas im Falle einer Scheidung? Ich habe schon in die Zeitung geguckt wegen einer anderen Wohnung, entweder sie sind alle fast genauso teuer (lohnt es sich, wegen 50 Euro Mietersparnis umzuziehen?), oder sie liegen in einem Nebenort, wo ich ohne Auto keine Chance hätte. Nicht zuletzt will ich wegen dem Kleinen nicht schon wieder umziehen.


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Evtl. könntest du Wohngeld beantragen und auch die KiGa-Geb. könnten vom JA übernommen werden. Da müßtest du dich dann halt erkundigen. Wegen 50€ umziehen würde ich nicht.


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Du müsstest dir auf jeden fall eine kleinere wohnung suchen für dich! das amt lässt dir da 3 monate zeit bis dahin musst du was gefunden haben!


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Wie kommst du darauf, dass du im Trennungsjahr nicht ausziehen müsstest? LG terkey


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vielleicht weil er trennungsunterhalt zahlen müßte und es dann reichen würde?


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Ja, erstens deshalb und zweitens weil ich gelesen habe, dass die angemessene Obergrenze für 1-2 Personen 80qm beträgt. Mir wäre es zwar egal, aber mein Sohn braucht ja irgendwann auch ein eigenes Zimmer. Denke aber, es führt kein Weg dran vorbei, dass ich nach einer kleineren und günstigeren Wohnung schaue. Mache mir nur Sorgen wegen Kiga und meinem Job, da muss ich 10km fahren und hätte ja dann kein Auto mehr.


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das erscheint mir aber sehr viel. es waren 30 für eine einzelperson und 15 pro weitere person. du könntest auch da bleiben, wenn die miete im rahmen liegt. den rahmen kenne ich nicht, denn das ist von stadt zu stadt unterschiedlich. in münchen kannst du von dem mietpreis nur träumen.


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Hier in der Region stünden 1 Person + 1 Kind 60qm zu und einige hundert € billiger müßte die Miete auch sein. Du wirst wohl Hartz 4 aufstockend beantragen müssen, wenn du von dem Job + Kindergeld + Unterhalt nicht leben kannst und dann schreibt dir das Amt vor, wie teuer und groß zu zu wohnen hast. Ich lebe mit 3 Kids (1 erwachsen, 2 Grundschule) auf 90qm, Miete 532€ warm und habe auch seit der Trennung vor Jahren kein Auto... es gibt schlimmeres. Ich bekomme aufstockend zum Gehalt H4.


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Beim Wohngeld gelten andere Eckdaten für eine Wohnung...ich hatte auch mal was von 80 qm gelesen, was anrechenbar / bezuschußbar ist...das geht meines Wissens nach ja auch bei selbstbewohntem Eigentum... Ich würde so schnell wie möglich schaun, was ich ca. im Monat zur Verfügung habe und dann erst prüfen, ob ergänzendes ALG 2 sein muß oder ob Wohngeld reicht...dann die entsprechenden Stellen aufsuchen. Wenn Du schon schreibst, daß vergleichbare Wohnungen kaum günstiger sind, kann es sein, daß es mit dem Wohngeld klappt und auch für euch reicht. lg heike


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Ihr konnt im Trennungsjahr gemeinsam in der Wohnung leben, nur nicht zusammen wirtschaften etc. pp.. An eurer Stelle würde ich eine Hausratteilung (ohne Anwälte und intern) versuchen; vill will dein Mann gar nicht die Dinge haben, die du willst. Alles, was ihr in der Ehe gemeinsam gekauft habt, gehört euch beiden. Aber ich meine mich an folgendes zu erinnern: Frau bringt Küche mit in die Ehe, in der Zeit des Zusammenlebens kauft Frau neue Küche - somit gehört ihr die neue Küche, weil sie die alte (die nicht mehr da war) mit in die Ehe gebracht hat. Falls ihr beide nicht ausziehen wollt, wird garantiert geschaut, wem ein Umzug zuzumuten ist. Falls du über Unterhalt nachdenkst... wenn dein Kind 3 Jahre alt ist, ist dir eine vollschichtige Erwerbstätigkeit zuzumuten, sonst bekommst du weniger Ehegattenunterhalt. Ich glaub, dass das aber nicht die Frage war...


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hier (263XX) stehen einer 5 köpfigen familie 95qm und 538,XX € zur verfügung. hast du evtl eine bekannte die alg2 bezieht und mal nachfragen könnte? wir ziehen am 1. um in eine 100qm grosse wohnung, die nur knapp an der kostengrenze liegt. ich glaub das ist ermessenssache vom bearbeiter ob er bei einigen qm mehr ein auge zudrückt. uns wurde die wohnung bewilligt


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Entscheidet nicht das Gericht nach dem Trennungsjahr, ob die Mutter Vollzeit arbeiten muss oder nicht? Ich würde gerne Vollzeit arbeiten, finde aber keinen Job, der sich mit den Kiga-Zeiten vereinbaren lässt (bin gelernte Hotelfachfrau).


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Hm ich glaub nicht, dass das Gericht das so urteilt. Es steht im Gesetz so; der Unterhaltspflichtige kann es verlangen. Vill kann das Gericht entscheiden, dass das Kind mehr Betreuungsbedarf braucht, das weiß ich aber nicht.