Mitglied inaktiv
Hier wird ja oft geschrieben, jeder habe sein eigenes Konto/Geld, jeder zahlt seinen Teil und den Rest behält jeder für sich und macht damit was er/will. Wie sieht das Ganze eigentlich rechtlich aus? Bei uns in der Schweiz ist es so, dass bei einem verheirateten Paar automatisch die Errungenschaftsbeteiligung gilt. Das bedeutet, alles was während der Ehe errungen wird/wurde, muss schon von Gesetzes wegen geteilt werden und zwar hälftig. Es sei denn, man hat einen beglaubigten Ehevertrag vereinbart, dann kann man dieses Gesetz umgehen. Also kann ich noch lange hingehen und zu meinem Mann sagen, was ich verdiene gehört mir, was du verdienst dir. Gemäss Gesetz gehört nämlich alles beiden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei euch in Deutschland so anders ist, aber vielleicht täusch ich mich ja. Bin auf eure Antworten gespannt. LG
eigentlich wird die frage ja erst bei einer Trennung interessant. innerhalb der bestehenden ehe findet sich doch meistens eine Einigung, wer was bezahlt. verklagen wird der eine den anderen ja nicht.... es gab mal so eine mär, dass geteilt werden muß, das gilt aber nur, für das was vom mehrverdiener nach abzug aller festen kosten übrig bleibt, vor allem dann für Hausfrauen, die nicht verdienen.
Ich glaube, rechtlich gesehen ist es in D auch so, dass in der Ehe angeschaffte Dinge beiden gehören. Bin mir aber nicht sicher. Mein Mann und ich haben ein gemeinsames Konto, beide Gehälter gehen rauf und alle unsere Kosten runter. Über große Anschaffungen sprechen wir uns ab, kleine darf jeder auch "mal so" entscheiden. Unser Haus gehört jedem zu 50 %, das steht aber schon im Grundbuch.
bei uns gibt es kein Mein Geld und Dein Geld ... es ist UNSER Geld ... ein Konto und fertig ....
Ist in Deutschland meines Wissens auch so. Wir haben viele Konten für verschiedene Dinge, im Endeffekt ist aber alles unser Geld und jeder kommt ran.
Wenn mindestens ein Partner Unternehmer oder selbstständig ist, tuts das eine gemeinsame Konto eher nicht. Nicht mal zwei oder drei, um u.a. den Überblick zu behalten. Kein eigenes Konto ist eigentlich gar keine Option. Okay, meine Mutter hatte, glaub ich, keins. Aber die heiratete vor über 60 Jahren. Wenn Eheleute sagen, dass sie ein einziges Konto haben, frag ich mich, ob einer davon vorehelich kontolos war, was ja kaum vorstellbar ist; oder mit der Ehe seins aufgab, was ich erst recht nicht verstehen würde.
mein Mann gab sein Konto ab, da er aus einer anderen Stadt kam ... warum ist sowas nicht zu verstehen ... wir haben NULL Geheimnisse voreinander ... gehen beide Vollzeit arbeiten und haben beide Einkommen ... ok der eine mehr der andere weniger, aber wie gesagt es ist unser ....
Selbstverständlich haben wir jeder ein eigenes Konto (und ein gemeinsames ) aber ich hätte niemals mein eigenes Konto aufgegeben. ich habe sogar ein eigenes Auto ![]()
Nur Vollmachten auf die gemeinsam genutzten und von meinem von ganz früher bekommt er die Karte und kennt die PIN wenn wir da rangehen. Das würde ich auch nie aufgeben.
In D gibt es die Zugewinngemeinschaft und die Gütertrennung. Bei der Heirat gibt es gesetzlich festgelegt die Zugewinngemeinschaft. Wer die Gütertrennung bevorzugt muss dies notariell beurkunden und ins Güterstandsregister eintragen lassen.
im Prinzip jedenfalls. Die meisten Ehepaare haben den gesetzlichen Guerstand, sog. Zugewinngemeinschaft, gewaehlt. Dies bedeutet, dass jedem erstmal seins gehoert, alleine und ausschliesslich, dass aber im Falle einer Scheidung der Zugewinn geteilt werden muss. Bspw. habe ich mir eine Eigentumswohnung gekauft, ich alleine. Die gehoert nur mir. Im Falle einer Scheidung haette mein Mann aber Anspruch auf die Haelfte, also den halben wert der Wohnung. Wie krawallie richtig schrieb, merken tut man die Zugewinngemeinschaft erst, wenns kracht. Jeder darf das behalten, was er in die Ehe mitgebracht hat plus gewisse Sonderdinge. Geschenke, Erbnschaften und so. Aber aufgepasst, wenn man in einem Jahr ein aktienpaket ernst mit 10.000 Wert, gehoeren einem die 10.000 alleine. Wenn die akyien steigen im Wert und im Jahr drauf 20.000 wert sind, ist der Mehrwert, also die 10.000, Zugewinn und muessen geteilt werden. von daher, wohl wie bei Euch, aber geteilt wird das Yugewinne rechtlich erst bei scheidung Benedikte
Wenn Ehepaare in Deutschland per Ehevertrag nichts anderes vereinbaren, gilt die Zugewinngemeinschaft. Jedem gehört das, was er vor der Ehe besessen hat - und das, was in der Ehe hinzugekommen ist - ALLEINE. Im Falle einer Trennung werden die jeweiligen Vermögensstände zu Beginn und am Ende miteinander verglichen. Der, der in der Ehe mehr Vermögen "hinzugewonnen" hat, muss dem anderen am Ende der Ehe die Hälfte des Unterschiedsbetrages geben. Klingt kompliziert.- ist aber einfach.
ist offenbar exakt das Gleiche wie bei uns die Errungenschaftsbeteiligung. Klar ist dies meistens erst bei einer Scheidung ein Thema, aber es gibt offenbar auch Ausnahmen. Dabei denke ich an das kürzliche Posting, in dem eine Userin sich über das von ihrem Mann zur Verfügung gestellte (wenige) Haushalts-und Taschengeld beklagt und oben drauf er noch verschweigt, welchen "Privatgeschäften" er in seiner Freizeit nachgeht. Das moralische ist das Eine, die rechtliche Tatsache aber ein Argument, mit dem ich zumindest versuchen würde, meinen Mann "zur Vernunft" zu bringen! So rein therotisch mal........ LG
ja. heisst so und wird erst bei trennung relevant. rechtlich zwingen innerhalb einer bestehenden ehe kann man niemanden-ohne zu klagen. und wenn man klagt/klagen müsste, dann wär für mich aktiv und passiv die ehe vorbei. ich hätte auch niemals geheiratet, müßte ich lt paragraphen teilen.
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