JaDon
Hallo... Ich schreibe hier zum ersten mal und habe nur eine kurze Frage. Wenn man die Scheidung einreicht, darf man dann im Trennungsjahr mit den Kindern innerhalb Deutschland vom Vater wegziehen? Grüßle JaDon
Bei geteiltem Sorgerecht, nur mit einverständnis des Vaters, wenns jetzt extrem weit vom Vater weg ist, und der Umgang dann nur noch schwer stattfinden kann.
Du darfst jederzeit umziehen. Die Kinder dürfen nur umziehen, wenn der Vater einverstanden ist. Sogar für den Auszug der Kinder aus der gemeinsamen Ehewohnung braucht man die Zustimmung. Da es um Scheidung geht: Ich nehme an, Ihr habt das GSR. Gruß, Elisabeth.
Ja, wir haben gemeinsames Sorgerecht. Wenn der Vater also nicht einverstanden ist würde ich also hier "festsitzen"? Das wäre nicht einfach, da "meine" Familie einige hundert Kilometer weit weg wohnt, hier wäre ich "umgeben" von "seiner" Familie. Nun, da werde ich mir einige Gedanken machen. Dankeschön für die Antworten:-) Grüßle JaDon
Was hast du davon, wenn du deine Kinder hinderte km weg bringst von ihrem Vater, den Umgang u. U. erschwerst? Ich ziehe meine Kinder ohne Hilfe meiner Familie groß aber Kontakt zu ihrem Vater war und ist auch seit der Trennung sehr wichtig. Für nichts und niemanden würde ich hunderte km wegziehen mit den Kids.
PS: Ich habe das alleinige SR aber das bedeutet für mich nicht, dass ich allein über meine Kinder entscheide... es sind auch seine.
Wenn ich mich mal einmischen darf, also ich kann es verstehen, daß jemand nach einer Trennung wieder zurück in seine Heimat möchte. Sie verläßt ja nicht das Land! Ich denke wenn sich die Mutter wohl fühlt, dann tun es auch die Kinder und Kinder sind sehr anpassungsfähig und finden schnell neuen Kontakt.
"Wenn man die Scheidung einreicht, darf man dann im Trennungsjahr mit den Kindern innerhalb Deutschland vom Vater wegziehen?" Wenn beide Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, dann darf man sich einigen - sprich: Wegzug mit Kind(ern) ist, auch im Trennungsjahr, grundsätzlich nur mit Zustimmung des anderen Elternteils zulässig.
Ihr müsst euch einigen, wo die Kids leben. Das ist vor der Scheidung und auch nach der Scheidung so, denn in der Regel bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht auch nach der Scheidung. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, bleibt der Gang zum Familiengericht. Dieses wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht eventuell auf einen Partner übertragen, z.B. dann, wenn es wichtige Gründe gibt (Studium, Ausbildung und deshalb benötigte Kinderbetreuung etc.). Das sind dann Einzelfallentscheidungen. Besser ist es aber allemal, sich selbst zu einigen. Sonst eskalieren die Konflikte meist erst richtig.
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