Diny87
Hallo! Wusste jetzt nicht wo ich das reinschreiben soll.... Mein Mann hat mich vor einem halben jahr verlassen... Weihnachten sind wir uns wieder näher gekommen... Seitdem verbringen wir viel Zeit..auch mit der kleinen... Aber ein "Paar" sind wir jetzt offiziell nicht.. Das wird vielleicht so kommen aber das ist noch ein langer Weg... Ich bekomme seit der Trennung Wohngeld... Sollte er irgendwann wieder bei uns einziehen fällt das weg das leuchtet mir ein... Aber wie sieht das aus wenn wir es wieder als Paar versuchen aber vorerst getrennt leben bleiben? Muss ich ihn dann trotzdem beim Kindergarten etc mit anrechnen lassen? Hoffe ihr könnt mir folgen... Meine Tochter geht zur Zeit zur Tagesmutter.. Dort werde ich angerechnet als alleinerziehend.. Lg
Ach und ich bin ja jetzt Steuerklasse 2... Würde die auch noch gelten wenn wir zusammen sind aber getrennt leben?! Sorry wenn die Fragen dumm erscheinen aber ich hab davon einfach keine Ahnung
Frag mal im Alleinerziehenden-Forum. Da sind sicher einige die sich auskennen...
Ohne Lebenspartner bist und bleibst du erstmal AE und bei SK2. Wäre ja schlimm, wenn ich als AE und Single nicht mal einen Freund haben dürfte ohne Einbußen zu haben, wenn ich gar nicht mit ihm zusammenlebe und wirtschafte. Ich gehe davon aus, dass er Unterhalt zahlt und das auch weiterhin tun wird und somit ändert sich erstmal nichts.
Schon allein wegen der Kinder würde ich da vorsichtig sein... sie freuen sich sicher, denken nun alles ist wie immer und Papa zurück.
Ne das er wieder fest hier wohnt wollte ich eh noch nicht... Aber wenn wir wieder fest zusammen sind bin ich mir mit den ganzen Sachen unsicher da wir ja verheiratet sind
Wenn ihr noch verheiratet seid, müsstest du doch Trennungsunterhalt von deinem Mann bekommen, oder?
So lange Dein Mann nicht wieder fest bei euch einzieht - also in Deiner Wohnung gemeldet ist, ändert sich an Deinem Status nichts. Erst mit seinem Einzug fällt die LStkl 2 und ggf. das Wohngeld weg.
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