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Hilfe!!!

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BibaB87

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Hallo! Ich bin so ziemlich am Ende was die Beziehung angeht. Seit unser Sohn auf der Welt ist(8Mon), erkenne ich meinen Mann nicht mehr. Meiner Meinung nach ist bei seiner Psyche nicht alles im Gleichgewicht. Ihn interessiert unser Kind überhaupt nicht. Mich beleidigt er nur und in letzter Zeit lässt er ziemlich oft seine Aggressionen an dem Kleinen raus. Er ist nicht Gewalttätig aber er schreit ihn immer ziemlich arg an. Ich hab von ihm NIE auch nur einen Euro gesehen. Ich muss für den Kleinen und mich ALLES selber zahlen. Für mich steht eigentlich fest, dass ich nur noch weg von ihm will, so schnell wie möglich! Da er zu mir schon gesagt hat, dass er weder für den Kleinen noch für mich einen Cent zahlen wird, kann ich nicht von ihm weg. Klar, ich werde das ganze einfordern. Nun meine Frage: Kann mir jemand von euch sagen, wie viel mir zusteht? Ich weiß nicht, wie ich vorgehen muss. Zuerst ne Wohnung suchen, dann Amt, dann Anwalt? Oder erst Amt? Ich bin völlig ratlos!


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von BibaB87

Du solltest zum Anwalt gehen. Nimm alle Einkommensunterlagen (Gehaltszettel, Steuererklärungen) von Dir und Deinem Mann mit. Der Anwalt rechnet aus, wie viel Unterhalt dem Kind und Dir zustehen. Auf Basis dieser Informationen kannst Du Dich dann nach einer Wohnung umsehen.


Tinchenbinchen

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Antwort auf Beitrag von BibaB87

Gibt ohne Anwalt wenigstens schon mal einen Ansatz: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf Ansonsren würde ich erst schauen, ob ich schon mal bei wem unterkommen kann: Familie oder Freunde? Und Hilfe bekommst du sicher auch beim Jugendamt, bei Familienstellen oder bei einer Frauenberatungsstelle.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Tinchenbinchen

Das ist ein rechtlich fragwürdiger Rat. Die beiden sind verheiratet, haben also GSR. Der Vater kann einem Wegzug des Kindes - auch zu einer Freundin ums Eck - widersprechen. Alleine darf sie gerne ausziehen, aber will sie das?


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

.... beinhaltet ja nur den Kindesunterhalt. Nicht den Betreuungsunterhalt, der ihr bei so einem kleinen Kind aber durchaus zusteht.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Es klingt aber im betreffenden Fall nicht so als würde sich der KV gegen einen Auszug des Kindes wehren wollen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Oder will er das Kind behalten, damit er jemanden zum Anschreien hat? Ich würde den Auszug regeln und ihn erst danach über seine Unterhaltspflicht informieren.


Fru

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Antwort auf Beitrag von Pamo

ob das so klingt oder nicht, sei mal dahin gestellt...Fakt ist, sie darf das Kind nicht einfach so mitnehmen und wenn er ihr einen Strick drehen will, hat er so eine perfekte Möglichkeit...es klingt jedenfalls nicht so, als wenn er ihr das alles erleichtern wollte.... Aber: zu sagen: ich zahle keinen Cent...da wird er wohl nicht drumrum kommen....witzig, das einige so denken...und auch schade....ist ja schließlich das gemeinsame Kind!


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Fru

Stimmt, deswegen würde ich es vorher schriftlich klären: "Wie von dir gewünscht, hauen wir ab. Wir leben ab X.Z.YY an Adresse W." Und wenn dann kein Widerspruch kommt und der Umzug erfolgt ist, kriegt er den Unterhaltsbescheid.


Tinchenbinchen

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Das stimmt wohl. Das hatte ich so nicht bedacht. Fällt heftiges Anschreien vielleicht schon unter Kindeswohlgefährdung?


Sailor

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Antwort auf Beitrag von Pamo

"Oder will er das Kind behalten, damit er jemanden zum Anschreien hat? " Ja, solche Leute gibts. Die haben einen Hang zur Tyrannei und Machtausübung. Und dann gibt's auch noch solche, die wollen das Kind einfach nur deshalb behalten, damit sie keinen Unterhalt zahlen müssen. Kümmern tun sie sich um das Kind dann aber auch nicht. Also Anwalt ist schonmal kein so schlechter Tipp. Wir wissen ja hier nicht, mit was für einem Typen es die Fragestellerin zu tun hat.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Sailor

Schon möglich, aber da die Mutter die Hauptlast der Betreuung übernommen hatte und das Kind noch so klein ist, dass es nicht aus einem sozialen Kontext rausgerissen würde durch einen Umzug, kann er ihr im Grunde nichts als zu versuchen sie einzuschüchtern. Und das geht auch nur, wenn sie den Quatsch den er erzählt, auch ernst nimmt. Zahlt keinen Cent, da lachen ja die Hühner.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von BibaB87

lass dich vom jugendamt beraten. anwalt kostet dich eventuell, die nicht. und es geht sehr schnell da, die kennen sich aus und sind (jedenfalls hier) sehr nett und hilfsbereit.


BibaB87

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Er hat schon öfter damit angedroht mir das Kind wegzunehmen. Er weiß dass er mich da am meisten treffen kann. Das Problem ist: Der Kleine war ein Schreikind. Er hat Tag und Nacht gebrüllt. Ich hatte keine Unterstützung etc. Meine Nerven waren blank und da hab ich ihm eine SMS geschrieben "der schreit und schreit und schreit! Ich Klatsch ihn jetzt gegen die Wand oder ich Spring vom Balkon." Natürlich hätte ich das NIE gemacht aber irgendwann sind einfach die Nerven blank... Damit erpresst er mich jetzt. Wir hatten NIE ein gemeinsames Konto. Er versteckt alle Abrechnungen. Der Bescheid von der Einkommensteuer ist auch nicht mehr auffindbar. Ich kann leider nirgends unterkommen. :( Ich gab einfach Angst dass ich es nicht schaffe mich gegen ihn zu Behaupten. :(


HSVMarie

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Antwort auf Beitrag von BibaB87

Ich würde an deiner Stelle auch zum Jugendamt gehen und dort Hilfe suchen. Ein Vater, der ein Baby ständig anschreit, ist ja wohl nicht zu ertragen und für Babys Psyche ungesund!


Pamo

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Antwort auf Beitrag von BibaB87

Er kümmert sich nicht, schreit rum aber will dir das Kind wegnehmen? Such dir eine qualifizierte Beratung, erst mal anwaltlich. Die Steuererklärung kannst du dir auch beim Finanzamt holen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von BibaB87

Er kümmert sich nicht, schreit rum aber will dir das Kind wegnehmen? Such dir eine qualifizierte Beratung, erst mal anwaltlich. Die Steuererklärung kannst du dir auch beim Finanzamt holen.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von BibaB87

jugendamt fordert die bescheide schon ein. zur überbrückung gibts unterhaltsvorschuss und die arge. mein gang für dich: jugendamt. auch mit der sms gleich offen reden. die kennen die anlaufstellen. und das mit der sms ihm auch sagen, dass du das offengelegt hast beim JA und er dich damit nicht mehr erpressen kann (die arme wurst). und klar kannst du dich behaupten. du bist eine frau und du hast kinder geboren. das soll er dir erstmal nachmachen.


Tinchenbinchen

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Antwort auf Beitrag von BibaB87

Geh zum JA oder zu einer Beratungsstelle! Die sind ja da, um dir zu helfen und helfen dir auch dabei, dich zu behaupten. Eben damit du nicht alleine bist, sondern Unterstützung hast! Und wegen der SMS würde ich mir keinen allzu großen Kopf machen. Das ist kein Grund, dir das Kind wegzunehmen. (Trotzdem würde ich auch ehrlich davon erzählen! Die haben schon tausendmal schlimmere Dinge erlebt!) Dein Mann will dir nur Angst machen und dich klein halten. Ist ja schon ein Witz mit Anlauf, wenn er sagt, dass er keinen Cent bezahlen wird. Als hätte er da ne Wahl^^ Lass dich nicht für dumm verkaufen!


Suki

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Antwort auf Beitrag von BibaB87

"Da er zu mir schon gesagt hat, dass er weder für den Kleinen noch für mich einen Cent zahlen wird, kann ich nicht von ihm weg." wenn er dich finanziell eh nicht unterstützt, wird es nicht unbedingt ein minusgeschäft. die miete wirst du dann alleine zahlen müssen. oder machst du das schon? kannst du mit kind bei freunden oder großeltern unterkommen? wenn du kein geld für einen anwalt hast, kannst du dir beim amtsgericht einen gelben beratungsschein holen. alles gute.


shinead

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Antwort auf Beitrag von BibaB87

Du gehst morgen zum Amtsgericht und holst Dir einen Beratungsschein. Dann suchst du Dir einen Fachanwalt Familienrecht. Kostet nichts, ist aber in Deinem Fall effektiver als das Jugendamt, da Du auch Anspruch auf Betreuungsunterhalt hast. Außerdem nimmst Du Dir morgen alle Unterlagen vor, die mit Geld zu tun haben (die letzten Kontoauszüge, Gehaltsnachweise, Einkommensteuererklärungen, Versicherungen, Sparbücher, Tagesgeldkonten, etc.) und scannst die Unterlagen entweder ein, oder lässt sie im Copy-Shop kopieren. Danach wieder alles an seinen Platz bringen und die Unterlagen zu Dir. Der Anwalt freut sich, wenn Du gleich die Unterlagen mitbringen kannst. Wenn Du dann die Berechnung hast, kannst du schauen, ob Dir ggf. noch Wohngeld oder ergänzendes Hartz IV zusteht. Suche Dir eine Wohnung. Sprich ggf. mit dem Amt, ob sie Dir auf Kreditbasis erst einmal Hartz IV bezahlen, wenn Dein Mann bezüglich des Unterhalts aufmuckt. Das Amt kriegt ihn schon zur Zahlung. Erst Anwalt, dann Amt, dann Wohnung! Und dann: schleunigst raus da!


Tinchenbinchen

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Antwort auf Beitrag von shinead

Sie hat keine Unterlagen, weil er sie ihr vorenthält^^


BibaB87

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Antwort auf Beitrag von Tinchenbinchen

Genau. Das mit den Unterlagen geht nicht. Ich hab keine Ahnung wo er die Unterlagen versteckt hat. Im Moment kann ich leider nirgends unterkommen. :( Ich hab vor der Schwangerschaft nur als Praktikantin gearbeitet. Das heißt ich habe momentan das Kindergeld+300€ Elterngeld. Da kann ich mir keine Wohnung leisten.


BibaB87

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Antwort auf Beitrag von Tinchenbinchen

Genau. Das mit den Unterlagen geht nicht. Ich hab keine Ahnung wo er die Unterlagen versteckt hat. Im Moment kann ich leider nirgends unterkommen. :( Ich hab vor der Schwangerschaft nur als Praktikantin gearbeitet. Das heißt ich habe momentan das Kindergeld+300€ Elterngeld. Da kann ich mir keine Wohnung leisten.


Tinchenbinchen

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Antwort auf Beitrag von BibaB87

Es bleibt ja nicht bei den knapp 500€ Lass dich beraten und dann siehst du, was geht und was nicht geht. Das gerade ist alles nur Spekulation!