Mitglied inaktiv
Hallo. Ich hab da mal eine Frage wie das so rechtlich aussieht mit der Namensvergabe. Mein Kind hat meinen Nachnamen. Mein Partner und ich wollen heiraten, er ist allerdings nicht der Vater. Wie sieht es nun aus, wenn ich seinen Namen annehme-mein Kind soll diesen dementsprechend auch bekommen. Hat das schon wer hinter sich? Was muss man da beantragen, wie läuft das ab? Danke im voraus.
Ich hatte eine Freundin, die das auch tat. Der neue Mann hat das Kind adoptiert und dann trug es den neuen Namen. Das ist ein Abwasch, das kann man alles glaube ich, zusammen abwickeln. LG und alles Gute, christelrose
Naja... Eine Adoption ist aber deutlich schwerer. Nur bei der Namensannahme hab ich bisher gelesen das soll wohl auch ohne Einstimmung des leiblichen Vaters gehen. Bei der Adoption hat der leibl. Vater ja leider ein mitspracherecht, und das würde der bei uns definitiv nicht erlauben-auch wenn er sich eh nicht kümmert. Abgesehen davon soll es da wohl auch Regeln zu geben... Mindestens x Jahre zusammen, usw.usf. Eine Adoption-die mein Freund auch gerne hätte-durch zu bekommen ist denk ich sehr sehr sehr schwer wenn der leibl. Vater die vaterschaft nicht abgeben will... Da ich schwanger bin und schon bettlägig, will ich nicht noch diesen Streit und Stress vor Gericht!
Adoption ist was völlig anderes. Du kannst beim Standesamt eine Einbenennung beantragen. Dann trägt dein Kind den Nachnamen deines Mannes, verliert aber nicht seine Unterhaltsansprüche und Erbrechte gegenüber seinem leiblichen Vater, was ja bei einer Adoption der Fall wäre. Zumal der Kindsvater dazu eine Einverständniserklärung abgeben müsste. Zur Einbennung muss der leibliche Vater nur dann kein Einverständnis abgeben, wenn euer Kind deinen Mädchennamen trägt. Ansonsten muss auch hier das Einverständnis eingeholt werden. Ab einem gewissen Alter werden auch die Kinder selbst gefragt, ob sie einverstanden sind. LG,onlyboys
das heißt einbenennung, dein mann muß das kind nicht adoptieren. bei gemeinsamem sorgerecht mit dem kv muß dieser der einbenennung zustimmen, bei alleinigem sorgerecht nicht. wird zusammen mit den ganzen heiratsdokumenten beantragt. ist das kind älter als 6 ( glaube es war 6 ) muß das kind auch zustimmen. hab das alles schon 2x hinter mir.
Danke dir! Ich habe das alleinige Sorgerecht! Also dürfte es dabei keinerlei Probleme geben wenn es lediglich um den Nachnamen geht? Wäre ja auch Quatsch. Das Kind trägt meinen Namen, und soll wenn ich einen neuen habe den natürlich auch haben!!!
nein, da gibt es keine probleme. der kv meiner tochter hat sich zwar aufgeführt wie ein warmes cola, daß ich ihn nicht fragen mußte, ist aber so. im übrigen wissen das sogar manchmal sachbearbeiter beim jungendamt nicht, daß es keiner zustimmung bedarf, also laß dich da nicht einschüchtern.
Mein Ex musste trotz alleinigem Sorgerecht meinerseits der Einbenennung zustimmen. Das ist allerdings 7 Jahre her. Cata
Geht wirklich problemlos, wenn du alleiniges Sorgerecht hast. Allerdings brauchst du dazu eine möglichst aktuelle Negativbescheinigung (Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht). Und falls ihr einen Kinderausweis habt, muss der auch gleich mit geändert werden. Je nach Alter des Kindes, muss es allerdings persönlich zustimmen.
dann hatte dein kind den namen des vaters. da muß er zustimmen. aber soweit ich mich entsinne, hat george clooney deine tochter adoptiert, DA muß der leibliche vater zustimmen.
Yep, aber Stiefelternadoption geht erst, wenn man ein Jahr verheiratet ist, und da haben wir vorher schon mal den Namen geaendert. Cata
Hallo! Also mein Mann ist auch nicht der leibliche Vater meines Sohnes. Nach der Hochzeit hat der Große dann den Nachnamen meines Mannes bekommen. Das ist eigentlich nicht schwer- das machst Du auf dem Standesamt. Du gehst hin und beantragst die Namensänderung. LG Stromi
War bei uns völlig problemlos. Hatte das alleinige Sorgerecht für die Kinder, sie hatten vorher meinen Namen. Mein Mann und ich mussten beide Zustimmen, dass die Kinder seinen Namen bekommen, ach und die Große wurde zur Hochzeit gefragt, ob sie den Namen tragen möchte, da sie schon 6 Jahre alt war. Haben dann gleich zur Hochzeit die geänderten Geburtsurkunden der Kinder mitbekommen. LG
Hi du, ich kann dir nur was aus meinen erfahrungen erzählen, ich habe von einem anderen partner meine tochter und sie heisst wie er,weil wir heiraten wollten,kam alles anders, und sie heisst noch wie er, und sie kann den namen erst ablegen wenn ich heirate oder sie, da mein freund und ich heiraten wollen, wird sie seinen namen annehmen, das nennt man namensschenkung, und sie muss nicht adoptiert werden!!!!! das beantragt man am amtsgericht, und da der vater meiner kleinen und ich nicht verheiratet waren,kann er auch nichts dagegen machen, von meinem partner die ex aber immernoch frau, die hat ein kind bekommen,das heisst mit nachnamen nun wie mein freund is ja vor dem gesetz ein "eheliches kind" und wenn sie geschieden sind kann das kind den namen vom biologischen vater annehmen. alles ne verzwickte geschichte. LG Julia
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