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Frage wegen Trennung....

Frage wegen Trennung....

torokokorot

Hallo erstmal, ich hab mal eine Frage bezüglich Geld. Ich bin vor 2 Jahren mit meinem Mann und meinen 4 Kindern ins Ausland gezogen weil mein Mann dort einen tollen Job angeboten bekommen hat. Nun ist es so, dass ich mich von meinem Mann trennen werde und wir( meine Kinder und ich) nach dem Schuljahr zurück nach Deutschland ziehen. Da ich nicht berufstätig bin, wüsste ich gerne welche Gelder mir zustehen und welche ich beantragen kann. Kann mir jemand weiterhelfen? Danke schonmal im Voraus


Nurit

Antwort auf Beitrag von torokokorot

Deine Kinder oder Eure? Und wieso sollen wir Deine/Eure Kinder ernähren? Er sollte doch mit tollen Job in der Lage sein, Unterhalt zu leisten.


Pamo

Antwort auf Beitrag von Nurit

Nurit, so einfach ist das manchmal nicht. Bei einer Trennung/Scheidung gilt i.d.R. das Recht des Landes in dem man zuletzt zusammen gelebt hat. Vielleicht sieht dieses keinen Unterhalt vor.


torokokorot

Antwort auf Beitrag von Nurit

Es sind unsere Kinder. Und das er Unterhalt zahlen muss , ist mir schon klar. Aber allein von dem kann ich/wir ja nicht leben. Und erzähl mir nicht, es wäre dein Geld, schließlich haben wir auch bevor wir ins Ausland gegangen sind, Gelder an den Staat gezahlt. In diese Situation kannst du auch kommen. Außerdem war das ja aucch nicht meine Frage


Pamo

Antwort auf Beitrag von torokokorot

Kommt ganz auf die Situation an, darauf wann du das letzte Mal Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Komm doch erst mal her und dann lässt du dich von den Leistungsträgern beraten, ob etwas ergänzend zum Unterhalt zugeschossen wird. Wahrscheinlich wirst du dich arbeitssuchend melden müssen. Wie alt sind denn die Kinder? Stimmt der Ex ihrem Wegzug ins Ausland zu? Darf man fragen, um welches Land es sich handelt, das könnte Einblicke in die Rechtslage geben. .


torokokorot

Antwort auf Beitrag von Terkey235

Ja wir haben es gemeinsam entschieden. Unsere Kinder sind 12,10,7 und 2


Nurit

Antwort auf Beitrag von Pamo

In der Situation war ich, aber ich habe gearbeitet; das ist das was ich meine: Du fragst was Dir zusteht; Dir steht was zu, wenn Du nicht arbeiten kannst (was logisch ist, wenn Du neu nach D kommst) und Dein Mann nicht zahlen kann. Deswegen habe ich gefragt, ob es auch seine Kinder sind, denn Du schriebst im AP nur immer von Deinen Kindern.


Nikas

Antwort auf Beitrag von Nurit

Dir ist deine Anfrage grade mal 5 Zeilen wert, dabei willst Du ja was - Wissen und Kohle - (und die Beantwortung wäre sehr viel aufwändiger als Dein bisschen Mühe hier). Dann bleibe bitte auch nett, wenn Du ernst genommen werden willst und wenn ob der dürren Angaben dann nachgefragt wird.


Pamo

Antwort auf Beitrag von Nikas

Vielleicht bist du auch im Forum "Alleinerziehend" besser aufgehoben, da gibts mehr Wissen zum Thema.


Nikas

Antwort auf Beitrag von Pamo

ja, Pamo. Und beim Herrn Posth (hat auch 4 Kinder, außer es wurden schon mehr inzwischen) kann sie sich bestätigen lassen, dass arbeitende Mütter schädlich sind. Sorry, manche Diktionen kommen mir aber schon nach der dritten Zeile quer in die Gutmütigkeit. Wie hier das AP...


Pamo

Antwort auf Beitrag von Nikas

Schatz, sei nicht so grantig. "benefit of the doubt", okay?! Ja und über die Posth-Hypothesen kann ich auch nur lachen, falls ich mich mal trotz meiner Allergie dorthin verirre.


Holzkohle

Antwort auf Beitrag von Pamo

das RECHT des Landes, in dem man lebt, greift? Wirklich? Ich gehe mal davn aus, dass zumindest die ersten drei Kinder in D geboren wurden und Ihr noch die deutsche Staatsbürgerschaft habt, greift dann nicht das deutsche Recht???? Und warum gehst Du wieder zurück und bleibst nicht da? Ich meine so hätten die vier (!) Kinder vielleicht auch die Möglichkeit und ihr alleiniges Recht, in ihrem "alten" Leben, das sie kennen, weiterzumachen, ihren Papa zu sehen usw.


torokokorot

Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Wir leben erst seit 2 Jahren hier und die Kinder möchten auch lieber zurück nach Deutschland.Den Papa werden sie jedes We bzw. jedes 2. sehen können. Alle Kinder sind deutsche Staatsbürger


Pamo

Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Ja, bei einer Scheidung wird i.d.R. das Recht des Landes verwendet in dem man zuletzt zusammen gelebt hat. Das Sorge- und Unterhaltsrecht hat nichts mit der Staatsbürgerschaft zu tun, dies trifft bspw. in Deutschland auch auf ausländische Kinder von hier lebenden Ausländern zu. Die deutsche Staatsbürgerschaft im Ausland ist nur dann relevant, wenn das deutsche Konsulat einen Deutschen "schützen" will - die bestehenden Gesetze des Landes greifen trotzdem. Bei zwei Deutschen im Ausland gibt es nach deutschem Recht auch die Möglichkeit, dass man sich nach deutschem Recht scheiden lässt - das gestaltet sich ein bisschen komplizierter.


Nurit

Antwort auf Beitrag von Pamo

Wenn Sie aber in Deutschland die Scheidung einreicht? Dann wird doch vor einem deutschen Gericht eine Scheidung einer Ehe, die nach deuschem Recht geschlossen wurde, verhandelt..


Pamo

Antwort auf Beitrag von Nurit

Ja, wenn sie in D die Scheidung einreicht und der Ex zustimmt, dass nach deutschem Recht verhandelt wird, dann geht das. Aber wir wissen ja nicht, wer wann und wo die Scheidung eingereicht hat oder wird.


twinsmum

Antwort auf Beitrag von Nikas

...arbeitende Mütter sind schädlich????????????????


Catmu

Antwort auf Beitrag von torokokorot

Du bekommst vermutlich Hartz IV, ggf. Eine unterhaltsaufstockung, wenn dein Mann nicht voll für den Unterhalt Aufkommen kann. Dies nur für die Kinder unter 12, ältere bekommen wenn nötig auch Hartz IV. den Satz kannst du im Internet rausfinden, ist teilweise städteabhängig. Und wonach sich der Unterhaltsanspruch richtet, nach wessen geltendem recht, kann man nicht pauschal sagen. Innerhalb der EU gibt es abkommen zwischen einzelnen Ländern, so dass es darauf ankommt, in welchem land dein mann lebt. Das müsstest du konkret entweder von einem fachanwalt für Familienrecht erfragen oder mal versuchen zu googeln, vielleicht findest du da was. LG


Bookworm

Antwort auf Beitrag von Catmu

Wenn die Kinder den Vater jedes oder jedes 2.We sehen, dann muss er entweder mit zurück nach Deutschland kommen, oder die Kinder jedes oder jedes 2 WE ins Ausland fahren/fliegen?


mf4

Antwort auf Beitrag von Bookworm

Wir wissen nicht wie weit das Ausland ist... von hier wäre z.B. 40km ein anders Land.


Leewja

Antwort auf Beitrag von mf4

Hier 11 km :)


TinaDA35

Antwort auf Beitrag von mf4

Hartz 4 würde dir zustehen.


TinaDA35

Antwort auf Beitrag von TinaDA35

http://www.auswandern-handbuch.de/gescheiterte-auswanderung-tipps-fuer-rueckwanderer-teil-2/


torokokorot

Antwort auf Beitrag von TinaDA35

Vielen Dank. Ich werds mir mal anschauen.


Terkey235

Antwort auf Beitrag von torokokorot

Meine Oma hat erfolgreich damit "verhütet". Sie hatte ein gesundheitliches Problem, das eine weitere Schwangerschaft zu einem großen Risiko gemacht hätte. Gängige Verhütungsmittel gab nicht. Darum musste man "aus der Kirche, bevor die Glocken anfangen zu läuten", wie sie immer so schön sagte. Sie war damals aber auch schon über 40 und irgendwann hat sich das Problem von allein erledigt. Eine Freundin von mir hat etwa ein Jahr lang mit CI "verhütet" und ist das schwanger geworden. LG terkey


Terkey235

Antwort auf Beitrag von Terkey235

Sorry, sollte natürlich eine Etage tiefer zum entsprechenden Beitrag..