Butterfly06
Hallo ihr Lieben, am vergangenem Dienstag waren wir beim JA- Familiengerichtshelfer, der uns und unsere Rechte und Pflichten nahelegen wollte. Leider vergeblich, Er empfiehlt aufgrund der Sturheit und des Egoismus meines Ex eine Familientherapie, bzw. Paartherapie. Diesen Termin habe ich in Auftrag dann gegeben. Er nannte uns ein Beispiel wie wir den Umgang unserer gemeinsamen Tochter gestalten können, solange wie wir unter einem Dach wohnen. Es war nur ein Beispiel, keine Festlegung. Mein Ex ging davon aus das es eine Feste Bestimmung wäre. Ist es aber nicht. So was würde er nicht machen und wenn dann schriftlich darlegen. Hat der Familiengerichtshelfer aber 100% verneint. Nach diesem Gespräch hat er somit schon mal meines Erachtens dagegen verstoßen. Am Sonntag zuvor erfuhr ich erst von dem Gespräch, von meinem Ex Schwiegervater ganz zufällig. Da eine offizielle Einladung des JA nicht kam. Er fragte mich, ob er seine Enkeltochter an diesem Tag abholen könne. Ich fragte ihn nur warum??? Er meinte das wir am Dienstag einen Termin haben, gut das dazu. Ich sagte ihm und seiner Frau verbindlich das wir dazu noch einmal am Montag Abend telefonieren werden, was ich davon halte. Sollten wir nicht telefonieren, dann brauch er sie nicht holen, das dazu. Am Dienstag nach dem Gespräch meinte mein EX sein Vater holt die Kleine. ich- wie bitte????? Wurde gar nicht mit mir abgesprochen. Doch meinte mein Ex, mit mir. Ich meinte dann nur noch, schön, wieder ein Verstoß, du hättest so was mit mir besprechen sollen. Das tat er in diesem Fall nicht, er telefonierte wohl am Montag Abend mit seinem Vater. Wobei ich da auch was dazu zu sagen hatte. Egal. Ich sagte ihm nur, ist nicht, habe es unserer Tochter versprochen das ich sie holen, da ja keine Vereinbarung mit seinem Vater abgestimmt war.Daraufhin meinte er ich würde gegen das gemeinsame Sorgerecht verstoßen, egal wann und wo und wie , versucht er mir jedesmal ein schlechtes Gewissen einzureden. Aber so nicht.Er meint er wäre im Recht, egal was er macht und sagt und so kam er auf dem JA auch rüber, er verletzte mich jedes mal und versuchte mich zu demütigen. Der Familiengerichtshelfer bemerkte dies und versuchte zu schlichten, aber da mein Ex nicht eingesteht das er Fehler macht , musste ihm der vom JA wach rütteln und sagen, wenn wir uns hier nicht einigen können dann muss wohl das Gericht eine Entscheidung treffen. Jetzt meine Frage- hat er wider gegen das gemeinsames Sorgerecht in dem Punkt verstoßen, wobei uns doch klipp und klar gesagt wurde, das wir uns einigen sollen???? Ich soll lt. Anwältin ein Tagebuch führen und alles aufschreiben wie er sich verhält, was er macht, usw. Ich habe das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, sowie gleichzeitig das komplette im Hauptantrag. Da wir derzeit noch in unserem gemeinsamen Haus wohnen und er sich nicht an Regeln hält. Grund, seine Drohungen, Beleidigungen, Schuldzuweisungen und sein boshaftes und kaltherziges Verhalten mir gegenüber, meinem Sohn(nicht sein leiblicher) gegenüber, sowie unserer Tochter gegenüber, ist eine deutliche Gefahr fürs Kindeswohl. Ich muss meine Kinder schützen, um sie mit den lautstarken Äußerungen mir gegenüber, nicht in Kontakt zu konfrontieren. Sie leiden darunter. Die Kleine schläft seitdem sehr schlecht und sucht immer wieder meine oder seine Nähe in der Nacht. Der Große flüchtet schon tagsüber. Er kommt damit nicht zurecht. Hat sich über meinen Ex bereits eigenständig beim JA beschwert und dies wurde protokolliert. Wie verhalte ich mich jetzt, solange wie ich kein Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, kann ich hier nicht weg. Und es belastet alle. Vorgeschichte folgt. Damit ihr den Hintergrund versteht....und ich habe so die Möglichkeit zu reden...was mich belastet. Danke im vorab für die geduld und für das Zuhören.
Ist nicht die alleine Möglichkeit zwischen euch alles absprechen.
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