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Bedarfsgemeinschaft SLG II

Bedarfsgemeinschaft SLG II

Mimo

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Hallo bei mir ist es so, daß mein Freund eventuell zu mir ziehen möchte. Wir haben keine Kinder zusammen und sind nicht verheiratet. Ich bin alleinerziehend mit vier Kindern und werde gerade vom Sozialamt unterstützt. Wenn er zu mir ziehen würde, würde ich dann aus SLG II rausfallen und müsste er dann für mich sorgen? Denn das möchte ich nicht wirklich. Und gibt es nicht eine Regelung die besagt, daß man erstmal ein Jahr zusammen leben kann? LG Mimo


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mimo

Bei mir war es so Ich bekam ALG2. Als ich mit meinem Freund zusammengezogen bin stand es mir nicht mehr so weil sein Gehalt über dem Satz lag. Ich war ganz froh drum davon weg zu kommen und hatte auch bald drauf schon Arbeit. Wenn ihr zusammen leben wollt, teilt man sich die Kosten bzw der der am meisten zahlen kann, tut das auch. Meine Meinung.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Mimo

Lies mal § 7 Abs. 3a SGB II Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner 1. länger als ein Jahr zusammenleben, 2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen. Wenn einer der 4 Punkte zutrifft, dann seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Also nicht zu früh die Kontenvollmachten verteilen.