Max123
Hallo die Damen, heute muss ich euch auch mal belästigen. Mein Partner und ich trennen uns nun nach 11Jahren Beziehung und einem Kind von 2Jahren. Das ist jetzt so und ich habe mich damit abgefunden. Ich werde die jenige sein die auszieht, weil es sein Haus ist und nur mein geliebtes Kind und ein paar Sachen mitnehmen. Sicherlich wird er mir ein wenig Geld geben, schließlich habe ich auch mit in das Haus gewirtschaftet. Nun die Frage an euch: Kann mir jemand sagen was ich alles beantragen kann und ob es eine Richtlinie gibt, wie groß und teuer eine Wohnung sein muss??? Vorweg, ich bin berufstätig und gehe 7Std. am Tag arbeiten. Mein Kind wäre dann in einer Kita-Einrichtung.Unterhalt ist mir bewusst. Vielleicht hat noch jemand von euch so etwas durch machen müssen und kann mir helfen... Danke!!!
So pauschal kann man das gar nicht beantworten. Wie teuer eine Wohnung sein "darf", ist regional sehr unterschiedlich - und sowieso nur interessant, wenn Du nicht ohne staatliche Hilfen auskommst. In erster Linie solltest Du also mal schauen, wie viel Geld Dir zur Verfügung steht und ob es nicht vielleicht sogar reicht. Du hast Dein Einkommen, den Kindesunterhalt vom Ex, das Kindergeld und - bis zum 3. Geburtstag des Kindes - auch noch Betreuungsunterhalt für Dich (vorausgesetzt Dein Ex ist zahlungsfähig). Falls das nicht reichen sollte, kannst Du alles das beantragen, was Nicht-AEs auch beantragen können: Wohngeld, Kinderzuschlag (eher nicht, wenn Du Unterhalt bekommst)... bis hin zu ergänzendem ALG2. Hast Du das alleinige Sorgerecht? Wenn nein, muß der KV dem Auszug Eures (!) Kindes zustimmen. Den KU rechnet übrigens das JA für Euch aus. Macht einen Termin aus und geht (mit allen Unterlagen!) gemeinsam hin. Dann kann der KV auch gleich einen Titel unterschreiben.
Wenn du genug verdienst,ist es egal,wie groß und wie teuer die Wohnung ist.
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