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..auch mal ne Frage hab...

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Maximum

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Unterhaltsfrage Muß ein Mann der mit der Frau jahrelang zusammen gelebt hat,aber nicht verh.ist,jedoch zwei gemeinsame Kinder hat ,im Fall einer Trennung Unterhalt zahlen ? Sie hat einen Säugling zu versogen,das andere Kind wird 6,die Elternzeit ist für 3 Jahre geregelt,jedoch Elterngeld gibt es nur ein Jahr (sie war berufstätig).Nun läuft das im Januar aus,und es stellt sich die Frage von was sie leben soll..muß...kann..Kinderunterhalt ist ja eh klar,aber was ist mit der Faru? Da kommt ja dann auch das Thema krankenversicherung auf sie zu.Er verdient mittelgut,hat aber Haus und Hof.... Wer kann mir dazu was sagen ? LG gabi


HeidiundPeter2

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Antwort auf Beitrag von Maximum

Wenn ein Kind unter 3 Jahren da ist, ist vom anderen Elternteil Betreuungsunterhalt an die Mutter oder Vater zu zahlen. Dieser endet aber automatisch mit dem 3 Lebensjahr bei nicht verheirateten Ex-Paaren. LG Heidi


Maximum

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Antwort auf Beitrag von HeidiundPeter2

...jetzt sind wir schonmal in einem Punkt schlauer...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Maximum

Bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist, könnte sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Für ihre KV ist der Mann nicht zuständig und auch nicht für ihren Lebensunterhalt nach dem Betreuungsunterhalt. Er schuldet lediglich seinen Kindern Unterhalt.


Maximum

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Antwort auf Beitrag von Pamo

was heißt "könnte" sie Anspruch haben ? Gibt es da keine einheitliche Regelung ?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Maximum

Es kommt dabei auf das Einkommen des Mannes und auf ihr eigenes an. Wenn er nicht genügend hat, dann muß er nichts oder wenig zahlen. Alternativ könnte das Kind ja auch bei ihm bleiben (davon ausgehend dass er sorgeberechtigt ist) und dann muß sie ihm Betreuungsunterhalt zahlen. Deswegen "könnte".


shinead

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Antwort auf Beitrag von Maximum

In dem geschildeten Fall (Trennung durch, Kinder bei ihr) HAT sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt bis max zur Höhe ihres Nettogehaltes. Wie hoch der Betreuungsunterhalt ist, hängt natürlich von der Leistungsfähigkeit des KVs ab. Berechnung läuft über den Anwalt. Wenn der aber nicht im gehobenen Management arbeitet, wird der Gang zur Arge notwendig werden. Die brauchen aber die Höhe des Unterhalts um den Anspruch zu berechnen.