Maximum
Unterhaltsfrage Muß ein Mann der mit der Frau jahrelang zusammen gelebt hat,aber nicht verh.ist,jedoch zwei gemeinsame Kinder hat ,im Fall einer Trennung Unterhalt zahlen ? Sie hat einen Säugling zu versogen,das andere Kind wird 6,die Elternzeit ist für 3 Jahre geregelt,jedoch Elterngeld gibt es nur ein Jahr (sie war berufstätig).Nun läuft das im Januar aus,und es stellt sich die Frage von was sie leben soll..muß...kann..Kinderunterhalt ist ja eh klar,aber was ist mit der Faru? Da kommt ja dann auch das Thema krankenversicherung auf sie zu.Er verdient mittelgut,hat aber Haus und Hof.... Wer kann mir dazu was sagen ? LG gabi
Wenn ein Kind unter 3 Jahren da ist, ist vom anderen Elternteil Betreuungsunterhalt an die Mutter oder Vater zu zahlen. Dieser endet aber automatisch mit dem 3 Lebensjahr bei nicht verheirateten Ex-Paaren. LG Heidi
...jetzt sind wir schonmal in einem Punkt schlauer...
...
Bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist, könnte sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Für ihre KV ist der Mann nicht zuständig und auch nicht für ihren Lebensunterhalt nach dem Betreuungsunterhalt. Er schuldet lediglich seinen Kindern Unterhalt.
was heißt "könnte" sie Anspruch haben ? Gibt es da keine einheitliche Regelung ?
Es kommt dabei auf das Einkommen des Mannes und auf ihr eigenes an. Wenn er nicht genügend hat, dann muß er nichts oder wenig zahlen. Alternativ könnte das Kind ja auch bei ihm bleiben (davon ausgehend dass er sorgeberechtigt ist) und dann muß sie ihm Betreuungsunterhalt zahlen. Deswegen "könnte".
In dem geschildeten Fall (Trennung durch, Kinder bei ihr) HAT sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt bis max zur Höhe ihres Nettogehaltes. Wie hoch der Betreuungsunterhalt ist, hängt natürlich von der Leistungsfähigkeit des KVs ab. Berechnung läuft über den Anwalt. Wenn der aber nicht im gehobenen Management arbeitet, wird der Gang zur Arge notwendig werden. Die brauchen aber die Höhe des Unterhalts um den Anspruch zu berechnen.
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