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Kindergeld,Erziehungsgeld

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Hallo, wer von Euch ist deutscher Staatsbuerger,lebt im europaeischen Ausland und arbeitet dabei NICHT fuer eine deutsche Firma und bekommt Kindergeld u.s.w.?Ich selber arbeite momentan nicht,der Vater des Kindes ist Spanier und arbeitet auch fuer eine spanische Firma hier auf den Canaren.Habe schon bei den Aemtern gefragt aber die schicken mir immer Prospekte aus denen ich nicht schlau werde...Habe ich Anspruch oder nicht?Ich weiss vor einiger zeit habe ich schon mal gefragt aber der ganze Papierkram macht mich wirr!!!Danke fuer eure Hilfe!


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Hallo, leider hast du keinen Anspruch auf irgend welche Geldleistungen aus Deutschland, solange du im Ausland lebst und nicht für eine deutsche Firma tätig bist. Wirklich schade, aber so ist es leider. Ich könnte das Geld auch sehr gut gebrauchen. Bin in der gleichen Situation, nur daß ich in der Türkei lebe statt in Spanien und habe mich bei allen Behörden erkundigt. Gruß Derya


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Hallo Derya,danke fuer Deine Antwort.Bist Du denn noch in Deutschland gemeldet oder in der Tuerkei?Ich bin noch bei meinen Eltern in Deutschland gemeldet,da ich erst seit November ganz fest auf Lanzarote bin. Liebe Gruesse Katharina


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Nein ich bin seit 2 Jahren wo wir hierher gezogen sind nicht mehr in D gemeldet. LG


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Wenn man nur vorübergehend im Ausland lebt kann man noch in D gemeldet bleiben und auch KiG usw. beziehen, hat man mir gesagt. Aber wenn man richtig umzieht muß man sich abmelden. wenn man trotzdem irgendwo anmeldet, so als ob man da wohnt, wird einem das Geld bestimmt ausgezahlt, nur ist das dann nicht mehr legal. Gruß Derya


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Leider nicht. Wir leben in Nl und bekommen alle 3 Monate Kindergeld von 178 Euro. Da gegen ist Deutschland ein Traum.Und da Jammern sie immer. Nun mein leben ist hier somit bekomme ich nichts aus D. Lg trixi


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wohne selber auf La Palma, alle Deutschen die ich hier kenne bekommen Kindergeld und Erziehungsgeld aus Deutschland. Eine Freundin habe ich die bekommt es ganz ofiziell. Hat es per Rechtsanwalt eingeklagt. ( Dirk R. Reiling, Tel 922 40 30 17- deutschsprachiger Anwalt). Ruf ihn doch mal an und frag ihn. Die anderen sind alle noch in Deutschland gemeldet. Das geht selbst noch wenn die Kinder schulpflichtig sind.


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Wie kann das sein? Ist sie vielleicht ncoh in D gemeldet? Für mich wäre es ein Traum Kindergeld zu beziehen, weil wir sind hier echt sehr knapp bei Kasse. Habe schon Canaren geschrieben ,daß ich mich überall erkundigt habe und mir soweit ich weiß nichts zusteht, wenn ich hier wohne und bei keiner deutschen Firma arbeite. LG Derya


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Hallo,werde morgen mal bei dem Anwalt anrufen und nachfragen...danke fuer den Tip und dann werde ich wieder ins Forum schreiben was der mir geraten hat.Vielleicht gibts ja doch eine Chance auch fuer Dich?Meld mich sofort wenn ich was weiss.


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Aaaaalsooo grosse Sch....,haben kein Anspruch auf irgendetwas da wir mehr als 186 Tage im Ausland sind.Egal ob wir vorher bei einer deutschen Firma gearbeitet und eingezahlt haben oder nicht.Ausser wir sind bei der noch weiter angestellt.Es ist echt ungerecht!!!Wozu zahl ich denn vorher Steuern?Arbeitslosengeld ist nicht da ich ja dem Arbeitsmarkt so nicht zur Verfuegung stehe-ok,aber alles andere?Waer auch nur fuer die Zeit wo ich nicht arbeite.Aber nein!!!Bin echt angeferessen jetzt,macht nix,gleich kommt Hebamme und betueddelt mich etwas,dann bin ich wieder bei besserer Laune.Gruss zu Dir in die Tuerkei,Katharina


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Bin hier experte drin! Du bekommst deutsches Kindergeld unter 2 Voraussetzungen 1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist und auch nicht nach § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird und 1. in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit nach § 24 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch steht oder versicherungsfrei nach § 28 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ist oder gucke dir diese ngesetze an Bundeskindergeldgesetz Einkommenstteuergesetz und Sozialgesetzbuch daraus kannst du genau erlesen ob du berechtigt bist oder nicht!