Unsere Nachbarn haben heute mit ihrem Auto das E-Bike unserer Reinigungskraft mit ihrem Auto mehr als unsanft touchiert. Der neugierige ältere Herr von gegenüber hat mal wieder alles gesehen und mich direkt angerufen. Das Fahrrad war auf dem Gehweg geparkt, direkt neben dem Hauseingang. Es war schon nicht rechtmäßig, mehrere Meter über den Gehweg zu fahren und dort zu parken, nur damit man seine Einkäufe nicht 2m weit tragen muss, aber ok. Wir prüfen jetzt, ob es einen Schaden am Rad gibt und werden ihr helfen, bei Bedarf Schadensersatz einzufordern.
Da ich die ganze Aktion aber mehr als daneben finde und es auch nicht das erste Mal vorkommt, dass sie den Gehweg rücksichtslos zuparken: Ist das nicht eigentlich Fahrerflucht? Also wenn jemand ein anderes Fahrzeug beim Ein-/Ausparken berührt, egal ob ein echter Schaden vorliegt, sollte man sich doch bemerkbar machen, oder? Vermutlich habe ich gerade zu viel Schaum vor dem Mund, aber eigentlich hätte ich Lust, die Polizei zu informieren. Die wird ja sonst auch bei jedem Lackkratzer aktiv.
von
Cpt_Elli
am 02.02.2024, 15:38
In meinen Augen ist das Fahrerflucht und ich würde die Polizei rufen.
von
Himbeere2008
am 02.02.2024, 20:00
Ja ist es. Problematisch dürfte es sein, das zu beweisen, wenn kein Schaden zu sehen ist. Wenn Schaden, dann habt ihr ja einen Zeugen. Der Schaden beweise, das es wirklich zur Berührung kam, und nicht nur so aussah.
Hier kontrolliert das Ordnungsamt nun. Nach einem Unfall, weil jemand auf die Straße ausweichen musste, wegen zugeparktem Gehweg, wird da jetzt vermehrt drauf geachtet. Gibt dann auch schnell einen Punkt in Flensburg. Das zieht besser.
von
Neverland
am 03.02.2024, 09:00
Hier macht das Ordnungsamt leider gar nichts, obwohl man zugeparkte / zugestellte Rad- und Fußwege sogar via App melden kann und es eigentlich ein hohes Bußgeld geben könnte. Laut Amt "entspricht die Verfolgung aber nicht dem öffentlichen Interesse" (Zitat aus der Lokalpresse).
von
Cpt_Elli
am 04.02.2024, 13:01
huhu
wenn ein Schaden da ist und Ihr den Nachbarn nicht leiden könnt dann melde es der Polizei.
Dann müsst Ihr aber sicher sein dass der neugierige Nachbar nicht den Konflikt scheut und die Aussage verweigert
gehweh zuparken geht auch nicht
aber was willst Du machen, Fotos machen und anzeigen, das gibt sicher dann keine Harmonie im Haus... Habt Ihr ihn schon mal angesprochen ?
von
Ellert
am 03.02.2024, 19:02
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe es jetzt fliegen lassen, am Fahrrad waren nur zwei kleine Kratzer und es ist eh schon etwas älter. Selbst wenn man es hätte nachweisen können, hätte die Staatsanwaltschaft sicher kein Verfahren eröffnet, da ist ja die Schadenssumme relevant für Bußgeld und Punkte. Und die Polizei hat auch Wichtigeres zu tun.
Mittlerweile hat sich ohnehin eine andere Nachbarin beim Vermieter der Verursacher wegen des Parkens beschwert. Sie kommt nämlich mit Kinderwagen regelmäßig nicht durch mit Baby im Kinderwagen und Dreirad-Kleinkind. Das nächste Mal lassen wir sie abschleppen und stellen es dem Vermieter unserer Nachbarn in Rechnung (das geht wohl), ich hoffe die Drohung zieht. Mit dem Vermieter kommen wir alle gut aus, der wird da sicher aktiv.
von
Cpt_Elli
am 04.02.2024, 12:57